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Wie kann das sein?

USA um Fläche dreimal so groß wie Deutschland gewachsen! 

Bäume und Wälder mit Wolken
Die USA sind seit Dezember 2023 knapp um eine Million Quadratkilometer gewachsen Foto: Getty Images
Anna Wengel
Freie Autorin

16. Januar 2024, 16:58 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind im Dezember 2023 um eine riesige Fläche angewachsen. Was dahinter steckt.

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Die USA sind jetzt 386.000 Quadratmeilen größer. Das sind rund 999.735 Quadratkilometer. Zum Vergleich: Deutschland hat eine Fläche von 357.592 Quadratkilometern. Wie kommen die USA zu diesem riesigen Größenzuwachs? Die Antwort liegt unter dem Meer – und beim US-Außenministerium.

Wieso sind die USA jetzt größer?

Das Ministerium erklärte in einer Mitteilung vom Dezember 2023, dass sich die geografischen Koordinaten Amerikas verschoben hätten, die die äußeren Grenzen des US-amerikanischen Festlandsockels in Gebieten rund 370 Kilometer vor der Küste definieren. Dabei handle es sich um das sogenannte „extended continental shelf“ (ECS), zu Deutsch etwa „erweiterter Festlandsockel“ und damit um die „die Erweiterung des Landgebiets eines Landes unter dem Meer“, wie das US-Außenministerium schreibt. Weiter fügt es hinzu: „Wie andere Länder haben die Vereinigten Staaten nach internationalem Recht das Recht, die Ressourcen und lebenswichtigen Lebensräume auf und unter ihrem ECS zu erhalten und zu verwalten.“

Bestimmt haben die neuen Außengrenzen der USA die National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) und der US Geological Survey (USGS). Das geschah anhand von Daten zur Tiefe, Form und den geophysikalischen Eigenschaften des Meeresbodens und Untergrunds. Diese waren seit 2003 an der Arbeit. Laut des US-Außenministeriums handelt es sich um die „größte Offshore-Kartierungsmaßnahme (…), die jemals von den Vereinigten Staaten durchgeführt wurde“.

Die zusammen knapp eine Millionen Quadratkilometer großen ECS verteilen sich nach Auffassung der USA auf sieben Regionen mit etlichen Ressourcen. Das Land beansprucht Offshore-Gebiete in der Arktis, im Atlantik (Ostküste), der Beringsee, dem Pazifik (Westküste), den Marianen sowie zwei Gebieten im Golf von Mexiko für sich. Mehr als die Hälfte der Unterwasser-Landmasse erstreckt sich im Norden Alaskas in Richtung des Arktischen Ozeans. Ein weiteres größeres Gebiet befindet sich zwischen Alaska und Russland in der Beringsee, allerdings im amerikanischen Abschnitt vor der Seegrenze zwischen den USA und Russland. Laut des US-Außenministeriums beherbergen die beanspruchten Gebiete viele Ressourcen, wie etwa Korallen und Krabben sowie „lebenswichtige Lebensräume für Meereslebewesen“.

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Riesige Rohstoffmengen im neuen US-Gebiet

Wie die Rohstoffexperten des Rohstoffinformationsdiensts „Miningscout“ schreiben, gehe es bei der neuen Kartierung auch um Ansprüche auf Rohstoffe der Tiefsee. Diese enthalte „riesige Mengen an Energie und Metallen“. Sie zitieren James Kraska, Lehrstuhlinhaber und Professor für internationales Seerecht am US Naval War College, dem zufolge das neu beanspruchte Gebiet über 50 harte Mineralien verfüge. Dazu gehören Lithium und Tellur, ebenso wie 16 Seltene Erden. Dass die USA diese Gebiete nun für sich beanspruchen, interpretiere der Professor als Zeichen für das „strategische Interesse der USA an der Sicherung dieser Vorkommen“.

Wie viele Rohstoffe sich genau in den ECS befinden, ist bisher nicht bekannt, sondern kann nur vermutet werden. Seitens der Rohstoffinformanten heißt es, nach Schätzungen des US Geological Survey aus dem Jahr 2008 zu urteilen, beanspruchen die USA mit ihren Gebietsvergrößerungen vor Alaska allein ungefähr „90 Milliarden Barrel unentdecktes Öl und 1.670 Billionen Kubikfuß Gas sowie wichtige Metalle für die Elektrifizierung“. Es handle sich hier jedoch lediglich um Schätzungen, da das Offshore-Potenzial weitgehend unerforscht sei.

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Dürfen die USA Ihre Außengrenzen unter dem Meer verlegen?

Die Antwort kommt vom US-Außenministerium selbst. Das erklärt, die USA hätten ihre „ECS-Grenzwerte im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht festgelegt, wie sie in den einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und den wissenschaftlichen und technischen Richtlinien der Kommission zu den Grenzen des Festlandsockels zum Ausdruck kommen.“

TRAVELBOOK hat sich das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) angeschaut. Laut Artikel 76, Absatz 1 umfasst der Festlandsockel eines Küstenstaats „den Meeresboden und Untergrund der U-Boot-Bereiche, die über sein Küstenmeer hinausreichen, durchgehend der natürlichen Verlängerung seines Landgebiets bis zum äußeren Kontinentalrand oder bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, wo der äußere Rand des Kontinentalrands nicht bis zu dieser Entfernung reicht.“ Weiter heißt es im dritten Absatz, „der Kontinentalrand umfasst die unter Wasser liegende Verlängerung der Landmasse des Küstenstaates und besteht aus dem Meeresboden und dem Untergrund des Festlandsockels, der Neigung und Steigung.“ Der Tiefseeboden mit seinen ozeanischen Kämmen und deren Untergrund sei hingegen „nicht darin enthalten“.

Artikel 77 des Übereinkommens legt darüber hinaus fest, dass ein Küstenstaat seine Souveränität über den Festlandsockel „zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung seiner natürlichen Ressourcen“ ausüben darf.

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Es gibt jedoch ein Problem bei der neuen Grenzziehung. „Will ein Küstenstaat das Verfahren des SRÜ nutzen, um (…) Rechtssicherheit über die Ausdehnung seines Festlandsockels zu erlangen, ist er auf die Zustimmung der Kommission angewiesen“, heißt es in einer Erklärung des Bundestags von 2008. Hier bestehe „eine besondere Situation“ für die USA. Denn: Die Vereinigten Staaten sind dem Seerechtsübereinkommen nie beigetreten. Entsprechend können sie das Verfahren nicht nutzen, um „ihren Ansprüchen rechtliche Verbindlichkeit zu verschaffen“, heißt es in dem Schreiben.

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