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Kanaren

Steht das Ende des Vulkanausbruchs auf La Palma bevor?

Vulkanausbruch La Palma Lava
Am 19. September ist erstmals seit 50 Jahren an der Bergkette „Cumbre Vieja“ auf La Palma wieder ein Vulkan ausgebrochen – die Lavaströme zerstörten mittlerweile mehr als 2900 Häuser Foto: dpa picture alliance
Susanne Resch
Susanne Resch

16. Dezember 2021, 16:25 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Mehr als drei Monate dauert der Vulkanausbruch auf La Palma bereits. Doch die Aktivität des ausgebrochenen Vulkans nimmt seit Wochen stetig ab. Aktuell ist der Vulkan noch einmal deutlich ruhiger, es gibt aber trotzdem noch keine Entwarnung.

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Auf La Palma haben Experten die bisher längste Zeitspanne seit dem Ausbruch am 19. September registriert, in der es kein Beben gab. Auch der staatliche Fernsehsender RTVE berichtete, dass seit Montagabend, den 13. Dezember, keine Explosionen mehr zu hören waren und auch kaum noch Lava ausgetreten sei. Die Experten raten allerdings weiter zu Vorsicht – die Ruhephase muss nicht das Ende des Vulkanausbruchs auf La Palma bedeuten.

Die aktuelle Lage und was Urlauber jetzt wissen müssen – TRAVELBOOK gibt den Überblick,

Vulkan ruht so lange wie noch nie

„Guten Morgen aus einem zutiefst ruhigen Aridane-Tal, ohne Eruptionen: keine Lava, keine Pyroklasten oder bemerkenswerten Erdbeben, das sind hervorragende Nachrichten“, schreibt Rubén López, Vulkanologe und Mitglied des National Geographic Institute auf La Palma, am 15. Dezember auf Twitter. Doch erst am Tag zuvor betonte er, dass die geringe Aktivität nicht unbedingt auch das Ende des Vulkanausbruchs bedeuten müsse, wie unter anderen auch der „Bayerische Rundfunk“ berichtete. Es hätte bereits immer wieder Ruhephasen gegeben, allerdings haben diese noch nie so lange angehalten.

Verheerendes Ausmaß der Zerstörung

Auf der kanarischen Urlaubsinsel La Palma war es am 19. September an der Bergkette „Cumbre Vieja“ seit 50 Jahren erstmals wieder zu einem Vulkanausbruch gekommen. Seitdem spuckten die Krater Feuer, glühende Gesteinsbrocken und schleuderten Magma Hunderte Meter hoch in den Himmel – bis zum Anfang dieser Woche.

Lavaströme flossen die Hänge hinunter Richtung Küste, Behörden warnten vor giftigen Dämpfen und verhängten Ausgangssperren. Insgesamt wurden auf La Palma bisher mehr als 2900 Gebäude und zahlreiche Straßen zerstört. 7000 Menschen mussten in Sicherheit gebracht und zahlreiche Orte evakuiert werden. Wegen der Gaswolken und Vulkanasche kam es auch immer wieder zu Einschränkungen im Flugverkehr – der Flughafen musste mehrmals stunden- oder sogar tageweise geschlossen werden.

Worauf muss nach dem Vulkanausbruch auf La Palma geachtet werden?

Die Aktivität des Vulkans am Gebirgszug Cumbre Vieja im Süden von La Palma nimmt zwar seit Wochen nahezu stetig ab, trotzdem rät das Auswärtige Amt weiterhin von nicht notwendigen Reisen nach La Palma ab.

In keinem Fall sollten abgesperrte Gebiete betreten werden.

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Kann eine bereits gebuchte Reise kostenfrei storniert werden?

Bricht der Vulkan weiter aus, können Urlauber eine Reise oder Flug gegebenenfalls kostenfrei stornieren. Das hängt jedoch davon ab, ob es sich um eine Pauschal- oder eine Individualreise handelt.

Pauschalreise

Im Gespräch mit TRAVELBOOK erläutert Rechtsanwalt Jan Bartholl, dass ein Vulkanausbruch am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände darstellt, die die Reise erheblich beeinträchtigen: „Reisende können daher kostenfrei von der Reisebuchung zurücktreten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den vollständigen Reisepreis zu 100 Prozent „innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.“ Das gilt jedoch nur, wenn der Urlaubsort im Süden der Insel La Palma liegt. Oder wenn die Reise aufgrund des geschlossenen Flughafens nicht angetreten werden kann. Bartholl empfiehlt Urlaubern, ihre Reiseveranstalter zu kontaktieren und sich nach der Situation vor Ort zu erkundigen.

Auch der Zeitpunkt der Reise ist relevant: „Des Weiteren gilt die kostenfreie Stornierung nur, wenn der Urlaub unmittelbar bevorsteht. Wer erst in einigen Wochen oder Monaten anreist, muss die Entwicklung vor Ort abwarten“, so Jan Bartholl.

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Individualreise

Organisieren Urlauber ihre Reise selbst, gelten andere Regel als bei der Pauschalreise, so Jan Bartholl zu TRAVELBOOK: „Individualreisende müssen sich nach dem jeweiligen Landesrecht richten. Danach richten sich die Kündigungsmöglichkeiten eines Beherbergungsvertrages bzw. Mietvertrages (Hotelbuchung).“

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