21. März 2017, 11:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Das Auswärtige Amt überprüft ständig die Sicherheitslage in den verschiedenen Ländern und Regionen der Welt und schätzt ein, wie gefährlich es dort für Reisende ist. Im Extremfall wird eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung ausgesprochen. Für welche Länder und Regionen derzeit solche Warnungen gelten.
Spricht das deutsche Außenministerium für ein Land eine Reisewarnung aus, heißt das ganz konkret: Dort besteht generell eine Gefahr für Leib und Leben.
Auf welche Länder trifft diese Einschätzung aktuell zu? Reisewarnungen bestehen für Staaten, in denen Kriege oder bewaffnete Konflikte herrschen. Momentan (Stand: Ende Oktober 2016) sind folgende Länder von einer Reisewarnung betroffen.
Reisewarnungen
- Syrien
- Libyen
- Afghanistan
- Irak
- Jemen
- Somalia
- Südsudan
- die Zentralafrikanische Republik
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Darüber hinaus gibt es Länder, in denen es in bestimmten Regionen Bürgerkriege, militärische Auseinandersetzungen oder Aktivitäten von Terrorgruppen gibt. Dann gibt das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung heraus.
Urlauber aufgepasst! Für diese Länder besteht eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amts
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Teilreisewarnungen
- Nigeria (im Norden)
- Ukraine (im Osten)
- Ägypten (Nord-Sinai)
- Sahara-Staaten (bestimmte Wüstengebiete)
- Demokratische Republik Kongo (im Osten)
- Palästinenser-Gebiete (Gaza-Streifen)
- Kamerun (die unsicheren Grenzen)
- Japan (Fukushima-Region)
- Libanon (der Norden und Teile der Bekaa-Ebene)
- Pakistan (der Nordwesten)
- Georgien (Abchasien und Südossetien))
- Eritrea (Grenzgebiete)
- Burkina Faso (Region Sahel im Norden und das Grenzgebiet zu Mali im Westen Burkina Fasos sowie die Provinzen Houet, westlich der Stadt Bobo-Dioulasso, und Comoe, westlich der Städte Banfora und Niangoloko)
- Mauretanien (Grenzgebiet zu Algerien und Mali)
- Niger (vor Reisen außerhalb von Niamey warnt das Auswärtige Amt, dies gelte „ausdrücklich auch für den Nationalpark ‚W’“; gefährdet seien zudem die Regionen Diffa, aber auch Maradi und Zinder im Süden und Südosten)
- Algerien (Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara, sonstige algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen)
- Mali (nördlich des 14. Breitengrades und nördlich der Nationalstraße 6: Ségou-San und weiter Linie Toumian/ Grenze Burkina Faso)
- Tschad (Hauptstadt N’Djamena, Region des Tschadsees, Grenzgebiet zwischen Tschad und Kamerun sowie Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik
- Philippinen (Zentral- und Westmindanao, die Mindanao-See, die Sulu-See inklusive Süd-Palawan und seiner Inseln, die südlichen Inselgruppen Cagayan de Tawi Tawi, Turtle Islands und alle Sulu-Inseln zwischen Mindanao und Ost-Malaysia)
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Länder mit Reisewarnung sind in der Regel ohnehin keine Ziele des Massentourismus. Doch auch wenn das Auswärtige Amt keine echte Reisewarnung herausgibt, kann es von Reisen in bestimmte Länder dringend abraten, nach Naturkatastrophen zum Beispiel. Für Reiseveranstalter bedeutet eine Reisewarnung: Reisen in dieses Land oder in diese Region sind tabu.
Wenn das Auswärtige Amt etwa aufgrund einer erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage für eine Region eine Reisewarnung ausspricht, können Urlauber ihre Reise dorthin kostenlos stornieren. Reisende, die sich dort aufhalten, werden vom Veranstalter zurückgeholt.