11. September 2023, 16:41 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Rauchen in der Kabine, Angeln vom Balkon – es gibt so einige Dinge, die man auf einer Kreuzfahrt lassen sollte. Am Ende fährt man sonst womöglich nicht mehr mit.
Für viele Urlauber ist eine Kreuzfahrt der Höhepunkt ihres Jahres. Eine Traumreise, für die sie lange gespart und auf die sich lange gefreut haben. Entsprechend bemüht sind die Reedereien, ihren Gästen den Aufenthalt an Bord so angenehm wie möglich zu gestalten. Doch die Zuwendung hat Grenzen. Wer sich daneben benimmt oder andere in Gefahr bringt, muss mit einem Ausschluss von der Kreuzfahrt rechnen.
Kreuzfahrt-Experte Franz Neumeier erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), welche Gründe es gibt, aus denen ein Schiffskapitän einen Gast von Bord verweist oder im schlimmsten Fall auf Dauer von Kreuzfahrten ausschließt. Er gibt jedoch zu bedenken: „Weil Reedereien nicht im Detail darüber sprechen, kann man auch nicht genau sagen, was dazu führt, dass man von einer einzelnen Reise ausgeschlossen wird oder sogar dauerhaft nicht mehr bei einer Reederei mitfahren darf.“
Allgemein gilt laut dem Betreiber der Website cruisetricks.de jedoch: „Je schwerer der Verstoß ist und je eher die Reederei damit rechnen muss, dass man das wiederholt, desto eher könnte man auf so einer Ausschlussliste landen.“ Dass es solche Ausschlusslisten gibt, also Schwarze Listen über Passagiere, die sich daneben benehmen, vermutet Neumeier. Offiziell würden Reedereien ungern zu derart negativen Themen kommunizieren, weiß er. Er vermutet, keine gebe es zu, eine solche Liste zu führen. Intern sehe das jedoch anders aus.
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Ausschluss von Kreuzfahrt nach Regelverstößen
In erster Linie sind es laut dem Kreuzfahrt-Experten Regelverstöße, die zu einem Ausschluss von einer Kreuzfahrt führen könnten: „Das Rauchen in der Kabine zum Beispiel, was bei allen Reedereien verboten ist.“ Das führe laut Neumeier zwar nicht sofort zum Rauswurf, „aber wenn ich nach der dritten Ermahnung weiter rauche, dürfte mich die Reederei wahrscheinlich spätestens beim vierten Mal an Land setzen“, glaubt er. Ein weiterer Grund sei das „Schwänzen“ der Rettungsübung vor Beginn der Kreuzfahrt sowie das Nichterscheinen zu angesetzten Nachterminen. Ein weiterer, klarer Grund, der zum Ausschluss von einer Kreuzfahrt führen kann, ist laut dem Experten „alles, was mit Gewalt zu tun hat – ob man eine Schlägerei anfängt, jemanden schubst oder auch nur verbal heftig ausfällig wird: Das sind Sachen, wo Reedereien eine absolute Null-Toleranz-Politik haben.“
Insbesondere auf amerikanischen Schiffen müsse man besonders vorsichtig mit allem sein, was als sexuelle Handlung ausgelegt werden könnte, erklärt Neumeier. „Im dümmsten Fall ist das der schnelle Badehosenwechsel am Pool und dabei rutscht versehentlich das Handtuch runter.“ Seien in dem Moment Kinder in der Nähe, könne das schnell zu erheblichen Problemen führen. „Auch bei Drogen sind die Reedereien sehr kompromisslos“, weiß der Experte, der nach eigenen Angaben 90 bis 100 Tage pro Jahr auf See unterwegs ist.
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Gefährliches und dummes Benehmen von Kreuzfahrtpassagieren
Von der dpa nach gefährlichem oder dummen Benehmen anderer Kreuzfahrtpassagiere gefragt, erzählt Neumeier: „Anfang 2019 ist ein Mann von der ,Symphony of the Seas‘, eines der größten Kreuzfahrtschiffe der Welt, von Deck elf aus rund 35 Metern ins Wasser gesprungen.“ Er habe den Sprung zwar nahezu unverletzt überlebt, „aber das hätte leicht tödlich enden können“, sagt Neumeier. Ein anderes Mal sei sei jemand „auf die unglaublich dämliche Idee gekommen, vom Kabinenbalkon zu angeln.“ Der Mann habe sogar einen Fisch gefangen. „Was er mit dem Fisch an Bord gemacht hat, weiß ich nicht. Einen Grill oder so gibt es in der Kabine nicht. Das hat ihn sicher auf die Schwarze Liste gebracht“, vermutet der Kreuzfahrt-Spezialist.
Das Gefährlichste, von dem Neumeier weiß, ist „dass ein Passagier versucht hat, während laufender Fahrt den Anker zu setzen“. Dafür habe er sich nachts in den Crew-Bereich geschlichen und versucht, den Anker zu lösen. Gelungen sei es ihm jedoch nicht.
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Kapitän hat Ausschlussrechte
Einen Passagier von einer Kreuzfahrt auszuschließen, mag mitunter extrem erscheinen, tatsächlich hat der Kapitän laut §106 des Seemansgesetzes (SeemG) jedoch das Recht dazu – und nicht nur das. „Der Kapitän hat für die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen und ist (…) berechtigt, die dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen“, heißt es im zweiten Absatz des Paragrafen. Drohe „Menschen oder dem Schiff eine unmittelbare Gefahr“, kann der Kapitän „die zur Abwendung der Gefahr gegebenen Anordnungen notfalls mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen“, heißt es im nächsten Absatz. Dazu gehört die „vorübergehende Festnahme“ ebenso wie die „Anwendung körperlicher Gewalt“ – allerdings nur dann, wenn nichts anderes mehr hilft, wie es im §106 Abs. 4 SeemG heißt. In dem Gesetz werden die entsprechenden, im Grundgesetz festgelegten, Grundrechte vorübergehend eingeschränkt.