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Urlaub auf dem Wasser

Kreuzfahrtanbieter A-Rosa und Nicko Cruises führen 2G-Regel ein

kreuzfahrten 2G
Auf den Flussschiffen von A-Rosa müssen alle Gäste ab 12 Jahren künftig geimpft oder von Covid-19 genesen sein Foto: dpa Picture Alliance
dpa

10. Oktober 2021, 6:02 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen: Das eine oder das andere zu sein wird zunehmend zur Voraussetzung für die Teilnahme an organisierten Reisen – nun auch bei den Flusskreuzfahrten-Anbietern A-Rosa und Nicko Cruises.

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Für Kreuzfahrten mit A-Rosa gilt flottenweit jetzt die sogenannte 2G-Regel. Alle Reisenden im Alter ab 12 Jahren müssen somit einen Nachweis über den vollständigen Corona-Impfschutz oder die Genesung von einer Erkrankung mit Covid-19 erbringen, wie der Anbieter von Flusskreuzfahrten mitteilt.

Kinder bis 12 Jahre dürfen mitfahren, wenn sie beim Check-in einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Mit der Einführung der 2G-Regel trägt A-Rosa nach eigener Aussage dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Gäste Rechnung.

Auch interessant: Sind Kreuzfahrten bald weniger umweltschädlich?

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2G-Regel künftig auch bei Nicko Cruises

Auch Nicko Cruises hatte erst kürzlich bekannt gegeben, auf allen Reisen eine 2G-Regel einführen zu wollen. Auf den beiden Hochseeschiffen „World Voyager“ und „Vasco da Gama“ gilt die Regel ab Ende Oktober, wie der Kreuzfahrt-Anbieter mitteilte. Auf Flusskreuzfahrten ab dem 29. November.

Man habe sich zu dem Schritt entschlossen, um für mögliche Vorgaben in den Zielländern gerüstet zu sein, bestmöglichen Schutz an Bord zu bieten und den Reisenden Planungssicherheit zu geben. Eine Kundenumfrage habe ergeben, dass „eine große Mehrheit unserer Gäste sich 2G als Sicherheitsfaktor wünscht“, heißt es.

Die 2G-Regel gilt für alle Urlauber ab zwölf Jahren. Jüngere Kinder können bislang noch nicht geimpft werden. Sie benötigen für Reisen mit Nicko Cruises einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für internationale Reisen gilt: Der Nachweis einer Impfung oder Genesung muss zwingend über einen digital lesbaren QR-Code verfügen. Der gelbe Impfpass reicht hier nicht aus.

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