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Laut Reiserechtsexperten

Auslands-Pauschalreisen bis Ende August kostenlos stornierbar?

Handtücher auf Hotelliegen
Ob Auslands-Pauschalreisen, die bis Ende August 2020 stattfinden sollen, wegen der Coronakrise kostenlos storniert werden können, darüber sind sich Reiserechtsexperten uneinig Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

4. Mai 2020, 17:42 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Die weltweite Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie ist zunächst bis zum 14. Juni verlängert worden. Aber auch wer eine Auslands-Pauschalreise für einen späteren Zeitraum bis Ende August gebucht hat, soll die Reise nach Aussage von Rechtsanwälten kostenlos stornieren können. Diese Auffassung teilen allerdings nicht alle Reiserechtler. TRAVELBOOK erklärt die Hintergründe.

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Viele Deutsche haben ihren Sommerurlaub schon vor Monaten und lange vor Beginn der Corona-Krise im Januar dieses Jahres gebucht. Aufgrund der weltweiten Reisewarnung, die das Auswärtige Amt bis zunächst zum 14. Juni 2020 verlängert hat, können Auslands-Pauschalreisen bis zu diesem Zeitpunkt kostenfrei storniert werden. Einige Reiserechtsexperten sind der Auffassung, eine kostenlose Stornierung solcher Reisen sei noch über den 14. Juni hinaus bis Ende August möglich.

„Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein starkes Indiz für die erhebliche Beeinträchtigung der Reise. Daher sind Reisen bis zum 14. Juni 2020 kostenfrei stornierbar“, erklärt Jan Bartholl, Fachanwalt für Reiserecht und europäische Fluggastrechte, auf Nachfrage von TRAVELBOOK. Bei der Frage der kostenfreien Reisestornierung ginge es rechtlich immer um die Frage, ob „außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort die Reise erheblich beeinträchtigen“ (§ 651 h Abs. 3 BGB).

Davon sei laut Bartholl aufgrund der wegen der Corona-Krise in vielen Ländern bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zumindest bei Erholungsreisen derzeit auszugehen. Beeinträchtigt sei eine solche Reise beispielsweise, wenn am Urlaubsort Restaurants und Strände geschlossen oder nur unter bestimmten Auflagen zugänglich seien.

Laut Gutachten: Kostenlose Stornierungen auch bis Ende August möglich

Darüber hinaus können auch Auslands-Pauschalreisen, die bis Ende August stattfinden sollen, kostenlos storniert werden, wie ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei Reiserechtler Prof. Klaus Tonner in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt.

Grund sei, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sei, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führten.

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Laut vzbv legten dies die bisherigen Pressemeldungen und Aussagen von hochrangigen Politikern wie etwa Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) oder dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) nahe. Mit einer Änderung dieser Umstände sei nach Stand am 4. Mai 2020 (vorbehaltlich weiterer gegenläufiger Meldungen) bis Ende August nicht zu rechnen, heißt es in der Pressemitteilung des vzbv weiter.

Wer nicht abwarten will, wie sich die Situation weiterentwickelt und heute bereits sicher weiß, dass er nicht reisen möchte, könne seine Auslands-Pauschalreise laut Rechtsanwalt Jan Bartholl kostenfrei stornieren und sich „auf das Grundsatzurteil des BGH und §651 h BGB berufen und die vollständige Rückzahlung und Erstattung aller Gelder verlangen“.

Deutscher Reiseverband widerspricht vzbv

Entgegen der Aussagen von Bartholl und dem Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Deutsche Reiseverband (DRV) der Auffassung, eine kostenfreie Stornierung des Sommerurlaubs sei derzeit nicht möglich, heißt es in einer Pressemeldung des DRV. Der Verband berufe sich dabei auf das Ergebnis eines von ihm beim Reiserechtsexperten Prof. Hans-Josef Vogel in Auftrag gegebenen Gutachtens. Demnach sei die Rechtslage anders und das Gegenteil der Fall: „Folgen Verbraucher der Empfehlung des vzbv und stornieren Reisen mit Abreisedatum nach dem 14. Juni – bis zu diesem Datum gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – schon jetzt, gehen sie weitreichende Risiken ein: Sie müssen damit rechnen, die Stornierungskosten im Nachhinein übernehmen zu müssen“, so der DRV.

Das Gutachten von Prof. Vogel komme zu dem Ergebnis, dass eine Prognose-Entscheidung darüber, ob Reisen nach dem 14. Juni stattfinden könnten oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich seien, zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden könnten. „Wenn Virologen es nicht wissen, wie sollten es Juristen beurteilen können“, heißt es in der DRV-Pressemitteilung weiter. Zahlreiche europäische Länder bereiteten überdies aktuell Lockerungen vor – ebenso wie Deutschland. Wolle ein Kunde also eine Pauschalreise mit Reiseantritt nach dem 14. Juni jetzt stornieren, „finden die jeweiligen Stornobedingungen des Reiseveranstalters Anwendung“.

Rechtsanwalt rät: Restzahlung nicht leisten

Rechtsanwalt Bartholl indes rät, wenn ein Reiseunternehmen die Stornierung ignoriere, die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen verweigere und die noch ausstehende Restzahlung einfordere, die Restzahlung nicht zu leisten und einen Anwalt mit der Rückforderung der bereits geleisteten Teilbeträge zu beauftragen. „Der Reiseveranstalter gerät 14 Tage nach Stornierung automatisch (ohne gesonderte Mahnung) in Verzug und muss die Anwaltskosten zusätzlich tragen“, sagt der Rechtsanwalt.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband übt harsche Kritik an Reiseanbietern, die unter den aktuellen Gegebenheiten von ihren Kunden die Restzahlung einforderten. „Die Restzahlung zu verlangen, obwohl nicht sicher ist, dass Verbraucher überhaupt wie gebucht reisen können, ist nicht in Ordnung”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der vzbv beobachte Reiseveranstalter, die eine hohe restliche Rate forderten, aber die Reise kurz vor Abflug stornierten. „Dann muss der Kunde sehen, wie er sein Geld zurückbekommt.“ Wie schwierig es aber ist, Vorauszahlungen zurückerstattet zu bekommen, zeigten zahlreiche Beschwerden über Reiseanbieter in den Verbraucherzentralen.

Verbraucherschützer wollen Abzocke verhindern

Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Corona-Krise weiter zu verfolgen, fordern die Verbraucherschützer Betroffene auf, ihre Erfahrungen online zu melden. Wer Hilfe in einem individuellen Fall benötige, könne die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen.

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Bei Pauschalreisen innerhalb Deutschlands mit Stornierung abwarten

Was die kostenlose Stornierung von Pauschalreisen innerhalb Deutschlands betrifft, sieht die Lage anders aus als bei Auslands-Pauschalreisen. Denn „in Deutschland ist tendenziell nicht mit Beeinträchtigungen der Reise am Urlaubsort zu rechnen. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden“, sagt Reiserechtsexperte Bartholl. Dies gelte jedoch nicht für Angehörige einer Risikogruppe. Wer zu einer Risikogruppe gehöre, könne auch einen Urlaub in Deutschland kostenfrei stornieren.

„Für Personen einer Risikogruppe stellen die aktuellen Vorgaben und Einschränkungen bei Reise und Ankunft in Pensionen, Hotels und Ferienzimmern erhebliche Beeinträchtigungen der Reise dar, die den Reisezweck vereiteln. Personen der Risikogruppe können daher unberücksichtigt einer etwaigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes alle Reisen kostenfrei stornieren, solange die Auswirkungen der COVID-19-Situation vorliegen“, betont Bartholl.

Themen Coronakrise
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