12. Juli 2020, 6:12 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wer bringt mich im Ernstfall nach Hause? An wen kann ich mich wenden, wenn im Urlaub etwas schief läuft? Nicht nur, aber gerade wegen Corona sind das wichtige Fragen. Es kommt auf die Reiseform an.
Flugausfälle, Quarantäne-Risiko, ein möglicher neuer Lockdown am Reiseziel: Der Urlaub findet in diesem Sommer unter erschwerten Bedingungen statt. Wie abgesichert Touristen im Ernstfall sind, darüber entscheidet auch die Reiseform.
Urlaub mit Rückhol-Garantie
„Mit einer Pauschalreise ist man in der Regel besser abgesichert“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Besonders wichtig: Im Krisenfall ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, den Gast wieder nach Deutschland zu bringen – und zwar auf eigene Kosten. Der Urlauber zahlt dafür nichts extra.
In der Vergangenheit holten Veranstalter ihre Pauschalgäste mehrfach etwa bei politischen Unruhen zurück nach Deutschland – beispielsweise aus Ägypten beim Ausbruch der Revolution 2011. Auch in der Corona-Pandemie werben nun einige Veranstalter mit dem „Rückhol-Versprechen“ – was schlicht durch das Pauschalreiserecht vorgeschrieben ist.
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Wer dagegen individuell bucht, kann festsitzen, wenn die Fluggesellschaft wegen außergewöhnlicher Umstände ihre Flüge streicht. Ersatzflüge müssen Reisende dann oft aus eigener Tasche zahlen. „Der Veranstalter muss hier für meinen Rücktransport sorgen“, betont Rehberg. Individualreisende haben im Zweifel Pech: „Es kann sein, dass mich die Airline im Regen stehen lässt.“
Lufthansa etwa hatte angesichts von Corona nun allerdings angekündigt, Passagiere garantiert zurückzuholen, etwa wenn am Zielort das Virus erneut ausbricht und Quarantäne droht. Wie das in der Praxis funktionieren kann, muss sich aber erst zeigen.
Umbuchung bei Airline-Pleite
Ein weiterer Vorteil der Pauschalreise: Geht die Fluggesellschaft plötzlich pleite, kümmert sich der Veranstalter um eine alternative Beförderung ohne Aufpreis für den Urlauber. Das war zum Beispiel bei der Insolvenz von Air Berlin der Fall, als zig Tausende Passagiere plötzlich festsaßen. Wer sein Flugticket bei der Airline direkt gebucht hatte, dessen Geld war verloren.
Insolvenzabsicherung
Bei einer Pauschalreise ist der Urlauber gegen die Insolvenz des Anbieters abgesichert, das garantiert ihm der Sicherungsschein. In der Vergangenheit versagte dieses System allerdings: Als Thomas Cook pleite ging, reichte die Absicherungssumme von 110 Millionen Euro nicht aus. Der Staat musste einspringen und damit der Steuerzahler.
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Das soll nicht noch einmal passieren: Die Bundesregierung will Reisende bei Insolvenzen künftig mit einem Fonds absichern. Nur Veranstalter, die in diesen gemeinsamen Topf einzahlen, sollen künftig noch Pauschalreisen anbieten.
Geld zurück bei Reisemängeln
Außerdem können Pauschalurlauber Reisemängel geltend machen und sich einen Teil des Geldes zurückholen, wenn versprochene Leistungen nicht erbracht werden. Beispiel: Das Hotel hat doch keinen Pool oder keine Kinderbetreuung. Oder Baulärm macht die Erholung unmöglich. Hier ist der Reiseleiter des Veranstalters vor Ort erster Ansprechpartner.
Wenn das Problem nicht gelöst wird, kann ein deutscher Veranstalter vor einem deutschen Gericht verklagt werden. „Als Individualreisender muss ich mich direkt mit dem Hotel auseinandersetzen“, sagt Rehberg – was an einem spanischen, griechischen oder italienischen Urlaubsort durchaus schwierig werden kann.
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Erstattungen – Licht und Schatten
Wenn der Veranstalter eine Reise absagen muss, wie es in diesem Jahr tausendfach geschah, muss er das Geld zurückzahlen. Das passierte in vielen Fällen allerdings zunächst gar nicht oder sehr zögerlich, wie Verbraucherschützer beklagten. Viele Airlines waren jedoch nicht besser: Auch sie müssen den Ticketpreis erstatten, wenn sie einen Flug nicht durchführen können – doch viele Passagiere warten noch immer darauf, das Geld für abgesagte Flüge zurückzubekommen.