18. September 2018, 18:12 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Kann man den Veranstalter verklagen, wenn man vom Büfett-Essen zunimmt? Und wie faltet man eigentlich einen Handtuch-Schwan? Elf Dinge über All-inclusive-Hotels, die Sie schon immer wissen wollten – und nie zu fragen wagten.
1. Seit wann gibt es eigentlich All-inclusive-Hotels?
Der erste wurde 1950 auf Mallorca eröffnet und war ein Club Méditerranée. Mit den heutigen All-Inc-Hotels hatte der aber sehr wenig gemein: Die Anlage bestand lediglich aus alten US-Armeezelten und Gemeinschaftstoiletten. 1956 eröffnete in der Schweiz der erste Club Med für Wintersportler.
2. Waren diese Clubs von Anfang an auf Familien ausgerichtet?
Erstaunlicherweise nicht. Konzipiert wurde der All-Inclusive-Urlaub nicht für Familien, sondern für Singles und junge Paare. Heute sind 70 Prozent der Gäste bei All-Inc Familien. 20 Prozent sind kinderlose Paare, 10 Prozent sind Singles.
3. Was ist eigentlich alles inklusive bei All-inclusive?
Neben den drei Mahlzeiten auch alle ortsüblichen alkoholischen und alkoholfreien Getränke. Normalerweise werden noch Kaffee und Kuchen am Nachmittag sowie Snacks rund um die Uhr, manchmal auch noch ein Mitternachtsbuffet und Cocktails angeboten. Importierte Getränke, wie Weine und Spirituosen, müssen hingegen zumeist extra bezahlt werden, ebenso wie Essen à la Carte. Einen einheitlichen Leistungsumfang wie bei Halbpension oder Vollpension gibt es nicht. Also: immer genau prüfen, was der Veranstalter anbietet.
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4. Was bedeutet „All Inclusive Soft“ und „All Inclusive Premium“?
Verschiedene Unternehmen und Hotelketten bieten Abwandlungen des normalen All-inclusive-Konzepts an. So gibt es in Familotels unter anderem All inclusive soft, hier sind die alkoholischen Getränke nicht dabei. Mit der Variation All inclusive Premium wird Familien eine kalkulierbare Rundumversorgung angeboten. In manchen Hotels gibt es eine sogenannte „Verwöhnpension“. Diese beinhaltet meist nur ein Tischgetränk und nachmittags Brotzeiten.
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5. Ist das Trinkgeld für das Personal im Reisepreis inbegriffen?
Ja, entschied ein Gericht, nachdem Kellner in einem Club auf Kuba nur servieren wollten, wenn die Gäste sie mit Geld schmierten. Allerdings sollte man immer auch bedenken, das Kellner, Zimmermädchen und Reiseleiter oft so wenig verdienen, dass ein Trinkgeld für sie nicht nur eine Extra-Einnahme ist, sondern oft auch von existentieller Bedeutung.
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6. Ist das Bändchen ein Verstoß gegen die Menschenwürde?
Ja, sagt das Landgericht Frankfurt. Das Landgericht Köln hingegen sah in dem Plastikarmband, das jedem Gast beim Einchecken um das Handgelenk gebunden wird, lediglich eine Unnannehmlichkeit und wies die entsprechende Klage ab.
7. Hat eine Klage gegen den Lärm, den betrunkene Gäste verursachen, Aussichten auf Erfolg?
Nein. Bislang blieben alle Kläger erfolglos, die juristisch gegen den Lärm vorgingen, den betrunkene Miturlauber verursacht hatten.
8. Kann man den Veranstalter verklagen, wenn man im All-inclusive-Urlaub zugenommen hat?
Nein. Das entschied ein Gericht, nachdem ein Urlauber 2,5 Kilogramm im Urlaub zugelegt hatte.
9. Darf man die Pool-Liege mit einem Handtuch reservieren?
Nein. Und man sollte sich nicht wundern, wenn das Personal die deponierten Sachen wieder abräumt.
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10. Wie faltet man eigentlich so einen Handtuch-Schwan, der manchmal auf dem Bett sitzt?
So (einfach durch die Bildergalerie klicken):
Wirklich alles inbegriffen? Was Urlauber von „All-inclusive“ erwarten dürfen
Im TRAVELBOOK-Interview Doris Dörrie: „All-inclusive-Hotels können ein Paradies sein”
Nicht für jeden das Richtige Wann sich All-inclusive lohnt – und wer besser darauf verzichtet
11. Muss man an den Animationsprogrammen teilnehmen?
Natürlich nicht. Es sei denn, man hat im „Club las Piranjas” eingecheckt und die Animateure heißen Hape Kerkeling und Angelika Milster. In der Fernsehkomödie aus den 90ern gleicht der Club einem Hochsicherheitsgefängnis und es herrscht Teilnahmezwang bei allen Animationsprogrammen. Aber das ist natürlich alles nur Spaß.