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Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. 

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Sicherheitslage

Teile Russlands und die Stadt Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland, aber auch andere Orte in Russland waren in den letzten Wochen und Monaten Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Das Abwehrsystem um Moskau wurde deutlich ausgebaut. Möglich bleiben auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr. In Verwaltungsgebieten entlang der russisch-ukrainischen Grenze (insb. in der Oblast Kursk) finden derzeit Kampfhandlungen statt. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.

Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind. Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet und – gerade mit Blick auf regierungskritische Äußerungen – gegen Betroffene verwendet werden.

Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.

In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamem Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Der russische Präsident Putin hat im September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die deutschen Vertretungen in Russland können ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und Sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.

Ein- und Ausreisen

Finnland hat bis auf Weiteres alle Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation geschlossen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit Pkw oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Geldversorgung

Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind praktisch unmöglich.

Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen.

Bezüglich der Einfuhr von Euro (EUR) in die Russische Föderation ist zu beachten:

Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Mitnahme von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.

Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.

Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen.

Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen (z.B. USD oder CHF) unterliegt hingegen nicht den Sanktionsbestimmungen und ist im Rahmen der allgemeinen Regelungen grundsätzlich möglich.

Sicherheit

Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. 

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. 

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.

Drohnen

Die Stadt Moskau, das südliche Umland aber auch Teile Zentralrusslands sind vermehrt Ziele von Drohnenangriffen.

  • Suchen Sie bei Einschlägen oder Explosionen sofort einen sicheren Ort auf (z.B. Metrostationen, Tiefgaragen).
  • Entfernen Sie sich umgehend von Glasfassaden. Rechnen Sie damit, dass Trümmerteile herabstürzen können.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Terrorismus

Im März 2024 kam es zu einem Terroranschlag auf das Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City im Moskauer Umland, der mehr als 130 Todesopfer forderte. Die russischen Behörden warnen vor Anschlägen und rufen zu besonderer Vorsicht auf.

  • Rechnen Sie mit intensivierten Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Metro.
  • Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Südrussland

Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.

Nordkaukasus

Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.

Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Vertretungen in Russland rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Kamtschatka

Aufgrund der hohen Dichte militärischer Anlagen und der zahlreichen Sperrzonen auf Kamtschatka kommt es selbst bei Reisen mit Reiseagenturen und bei vermeintlicher Beachtung aller einschlägigen Vorschriften immer wieder zu Zwischenfällen., wie Vorladungen zu Verhören und daraus resultierenden freiheitsentziehenden Maßnahmen in Verbindung mit Unterstellung des Spionageverdachts.

Übrige Landesteile

Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Im Verlauf nicht genehmigter Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamem Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Kriminalität

In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Sie Apps oder bestellen Sie Taxis bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Halbinsel Krim

Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Natur und Klima

Extreme Kälte und Überschwemmungen

Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.

Busch- und Waldbrände

Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise weit verbreiteten Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
  • Informieren Sie sich ggf. beim russischen Ministerium für Katastrophenschutz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der russische Luftraum ist für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.

Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sind eingestellt. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen. 

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen. Nahezu alle russischen Fluglinien wurden auf die EU-Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht mehr genügen.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Russland bzw. innerhalb Russlands die EU-Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.

Führerschein

Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Reisen aus oder in die Republik Belarus

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Drittausländern mit gültigem russischen Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.

  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Ausreise aus Kaliningrad nach Polen/Ausreise aus Polen nach Kaliningrad

Bei der Ausreise aus Kaliningrad nach Polen sollten die Reise- und Sicherheitshinweise Polen beachtet werden.

Besuchserlaubnis für bestimmte Gebiete

Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Gastgebern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
  • Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.

Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist jedoch die sog. „Propaganda“ „nicht traditioneller“ sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft und verboten worden, mit bisher unklaren Rechtsfolgen für Privatpersonen.

Rechtliche Besonderheiten

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Der Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legal erworbene Produkte, die Substanzen aus Cannabis enthalten, wie zum Beispiel cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder Kosmetika. Auch andere in Deutschland legal erhältliche Medikamente können dem Einfuhrverbot unterliegen.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen und technische Produktionsstätten sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und zunehmend behindert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

Die Listung als „extremistische“ oder auch als „unerwünschte“ Organisation in der Russischen Föderation betrifft auch Organisationen mit Sitz in Deutschland. Dies geht jeweils mit strafbewehrten Tätigkeits-, Unterstützungs- und Kontaktverboten einher und kann daher zu willkürlichen Festnahmen auf dem Gebiet der Russischen Föderation und gegebenenfalls hohen Haftstrafen führen.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Nutzung von Kreditkarten ist in Russland sehr weit verbreitet, die Nutzung deutscher Kreditkarten jedoch seit Ende Februar 2022 nicht mehr möglich, siehe Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

  • Nehmen Sie unbedingt in ausreichendem Umfang Bargeld mit und kalkulieren Sie auch eine Reserve für den Notfall ein.
  • Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise unter Aktuelles - Geldversorgung.

  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Russischen Föderation sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert, auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein.

Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Eine Visumserteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

E-Visa

Seit August 2023 stellt Russland in einem vereinfachten Verfahren wieder E-Visa für Staatsangehörige aus 55 Ländern, darunter auch Deutschland aus. Diese berechtigen zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu 16 Tagen.

Die Erteilung eines E-Visums durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die Ein- und Ausreise mit E-Visum ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt

2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.

Überschreitung des Aufenthalts

Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des E-Visums, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne Weiteres möglich.

Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums („Transit visa no. 1“) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.

Krankenversicherungspflicht

Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

Visumsfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr

Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.

Visumsfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr

Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumsfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Derzeit sind der Schiffsverkehr und die visumsfreie Einreise ausgesetzt.

Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren

Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Reisende müssen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.

Deutsch-russische Doppelstaater

Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise

Bei der Einreisekontrolle erhalten Reisende vom Grenzdienst eine Migrationskarte mit Einreisestempel ausgehändigt, die bei der Ausreise wieder abgeben werden muss. Der Verlust der Migrationskarte sollte unbedingt vermieden werden.

Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.

  • Vermeiden Sie unbedingt den Verlust der Migrationskarte.
  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.

Einfuhrbestimmungen

Regelungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Einreise mit dem Kfz

Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

Heimtiere

Weitere Informationen zur Einreise bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

Transportschwierigkeiten

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktive Risiken

Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.

  • Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.

Medizinische Versorgung

Siehe Gesundheit - Aktuelles

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein Vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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