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Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Im Zusammenhang mit den geplanten Parlamentswahlen sind innenpolitische Spannungen nicht ausgeschlossen. Es kann zu Demonstrationen und auch gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Polizei/Militär kommen. Mit spontanen Abschaltungen der Internetverbindung und der Mobilfunknetze ist zu rechnen.

  • Bevorraten Sie sich mit Trinkwasser und Lebensmitteln für mehrere Tage.
  • Haben Sie ausreichend Bargeld bei sich bzw. zu Hause.
  • Verfolgen Sie die lokalen Nachrichten und Meldungen in den sozialen Medien.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.
  • Beschränken Sie Fahrten auf ein notwendiges Minimum.
  • Bleiben Sie in den Abend- und Nachtstunden zuhause.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:

  • in die Region des Tschadsees,
  • in das Grenzgebiet zu Kamerun,
  • in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik sowie
  • in die Regionen Borkou, Ennedi und Tibesti (BET) an der Grenze zu Libyen.

Von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen Tschads, einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird abgeraten.

Terrorismus

In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln durch terroristische Gruppen und zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet eingestellt.

Anschläge können landesweit nicht ausgeschlossen werden. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Ein erhöhtes Entführungsrisiko existiert für westliche Reisende.

Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.

Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti, kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Seit dem Tod des Staatspräsidenten Idriss Déby Itno 2021 befindet sich Tschad in einer politischen Übergangsphase (Transition). Nach einem Referendum Ende 2023 ist eine neue Verfassung in Kraft getreten. Der vormalige Transitionspräsident Mahamat Idriss Déby Itno wurde im Mai 2024 zum neuen Präsidenten gewählt. Die zum Abschluss der Transition notwendigen Parlamentswahlen sind im letzten Quartal 2024 geplant.

Politische Demonstrationen sind hinsichtlich der zu erwartenden Parlamentswahlen grundsätzlich jederzeit zu erwarten. Auch nicht genehmigte Zusammenkünfte in N’Djamena und anderen größeren Städten können nicht ausgeschlossen werden. Diese werden teilweise von den Sicherheitskräften mit Gewalt unterbunden oder aufgelöst.

Für Reisende nach Tschad gilt vor diesem Hintergrund:

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Tragen Sie sich bei Aufenthalt im Land in die Krisenvorsorgeliste ein.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Nähern Sie sich Kontrollpunkten vorsichtig und langsam.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Insbesondere in den Abendstunden kommt es in N’Djamena verstärkt zu Kontrollen durch die Polizei, die v.a. nach unerlaubt mitgeführten Waffen sucht. Es besteht landesweit einschließlich der Hauptstadt N‘Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Der Einsatz von Messern oder Schusswaffen bei Überfällen auf Fußgänger und Motorradfahrer ist üblich. Insbesondere bei Überlandfahrten besteht die Gefahr, von sog. „coupeurs de routes“ (motorisierte und häufig bewaffnete Straßenräuber) überfallen zu werden. Auch diese sind jederzeit bereit, von Waffen Gebrauch zu machen. Oftmals werden die Fahrzeuge geraubt und die Passagiere weit außerhalb von Siedlungen freigelassen.

  • Seien Sie generell und insbesondere in N’Djamena besonders vorsichtig in der Nähe von Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und wenn Sie zu Fuß unterwegs sind.
  • Nähern Sie sich Kontrollpunkten vorsichtig und langsam.
  • Sollten Sie überfallen werden, leisten Sie keinen Widerstand und folgen Sie den Anweisungen der Täter.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

In der Sudan-Zone herrscht hohe Feuchtigkeit, in der Sahel- und Sahara-Zone trockene Hitze.

Die Regenzeit erstreckt sich im Süden von Mai bis Oktober und im Zentrum von Juni bis September. Starkregen auf trockenem Boden führt immer wieder zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dadurch können Schäden an Straßen und Brücken verursacht werden.

Außerhalb der Regenzeit können weite Landesteile von erheblichen Dürreperioden betroffen sein.

  • Verfolgen Sie die Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in N’Djamena kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. nicht-markierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden.

Nur ca. 2.500 Kilometer des Straßennetzes sind asphaltiert. Auch Asphaltstraßen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Das weitere Straßennetz besteht aus Schotter- und Sandpisten. Während der Regenzeit sind weite Teile des Landes nicht per Fahrzeug zu erreichen. Es besteht ganzjährig ein erhebliches Unfallrisiko unabhängig vom Straßentyp.

Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in weiten Teilen des Landes nicht gegeben, insbesondere nicht in den Regionen Tibesti, Ennedi und Borkou.

Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.

Vor vielen staatlichen Gebäuden (vor allem: Militär, Polizei, aber auch z. B. Fernsehanstalten) ist das Parken verboten, ohne dass dies immer gekennzeichnet ist.

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung, siehe Sicherheit.
  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.
  • Nehmen Sie in die nördlichen Regionen ein Satelliten-Telefon mit (Einfuhr und Nutzung nur mit Genehmigung der tschadischen Behörden erlaubt).

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren und Geldstrafen geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.

Die Einfuhr von Drohnen ist genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung ist mit der Konfiszierung der Drohnen entweder während ihres Einsatzes oder bei Auffinden zu rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Es gilt ein fester Wechselkurs zu EUR. Innerhalb von N’Djamena ist das Abheben von Geld am Automaten mit Kreditkarte, vorwiegend mit VISA, möglich. Außerhalb der Hauptstadt N’Djamena werden Kreditkarten kaum akzeptiert, Geldautomaten zum Abheben von Bargeld sind kaum vorhanden. Das Mitführen von Bargeld in EUR oder USD ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Einreise auf dem Luftweg

Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Einreise auf dem Landweg

Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung

Falls bei Einreise auf dem Landweg die Grenzstation nicht besetzt ist, sollte umgehend bei der nächsten Präfektur oder Unterpräfektur ein Einreisestempel eingeholt werden, da sonst die Gefahr einer Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.

Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Diese wird vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, die Ausfuhr von Landeswährung muss ab einem Wert von 10.000 XAF deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.

Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Nach Anweisungen des Ministeriums für öffentliche Gesundheit des Tschad ist für Einreisende ab dem Alter von neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verpflichtend. Bei Nicht-Vorliegen können Einreisende einer obligatorischen Impfung durch die an den Grenzübergängen eingerichteten Stellen des Internationalen Impfzentrums unterzogen werden.  

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

 

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

 

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Tschad ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in einigen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: südliche Hälfte einschl. N’Djamena
  • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen
  • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen
  • Ganzjährig mittleres Risiko: Sahara einschl. Stadt Faya-Largeau

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die außerhalb der Sahara ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen vorkommen.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Es ist davon auszugehen, dass auch Krim-Kongo-Fieber vorkommt.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. Hepatitis E-Ausbrüche treten vor allem im Osten des Landes, insbesondere im Zusammenhang mit Flüchtlingslagern auf. In Tschad wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten, z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe, tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Im Tschad besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Für Reisende wird das Risiko aktuell als gering eingeschätzt.

Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vor allem über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung, wenn Sie von einem Tier gebissen worden sind.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Gegengifte bei Schlangenbissen sind nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
  • Lassen Sie sich gegen Tollwut impfen. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Im ersten Jahresquartal kommt es im Rahmen der Harmattan-Saison zur besonders intensiven Luftverschmutzung durch Sandstürme. In großen Städten können zusätzlich durch Müllverbrennung gesundheitlichen Beschwerden auftreten.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
  • Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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