6. Mai 2024, 17:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Olympischen Spiele in Paris stehen kurz bevor. Zahlreiche Touristen haben bereits im Voraus Unterkünfte reserviert, doch laut Verbraucherschützern sehen sich einige von ihnen nun mit Preiserhöhungen konfrontiert. Ist das rechtens?
Viele freuen sich bereits schon jetzt auf die Olympischen Spiele in Paris, die ein Riesenspektakel werden dürften. Wer vor Ort dabei sein möchte und rechtzeitig gebucht hat, konnte mitunter Hotelübernachtungen zu Billig-Preisen ergattern. Doch nun folgt bei einigen der Schock! Einige Hotels verlangen nun trotz abgeschlossener Buchung rückwirkend erhöhte Preise. Doch ist das erlaubt?
Nachträgliche Erhöhungen sind nicht rechtens
In Bezug auf das Verhalten einiger Hotels in Paris und Umgebung, die versucht haben, die Preise rückwirkend für Buchungen während der Olympischen Spiele im Sommer zu erhöhen, sagt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) deutlich, dass solche Preiserhöhungen einem Hotel nicht gestattet sind. Besonders nach der Buchung ist dies nicht rechtens.
Das EVZ beschreibt einen Fall, den die Verbraucherschützer behandelt haben: Ein deutscher Tourist hatte bereits ein Jahr vor seiner geplanten Reise eine Hotelübernachtung für August 2024 gebucht, zu einem Preis von 90 Euro. Plötzlich verlangte das Hotel jedoch 600 Euro für dasselbe Zimmer ohne Zusatzleistungen. Auch der „Focus“ berichtete von einem ähnlichen Fall, bei dem das Hotel nachträglich die Preise eines bereits gebuchten Zimmers erhöhte. Dies steht im Widerspruch zum französischen Recht, wie das EVZ betont.
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Preiserhöhung nur mit Zustimmung
In Frankreich ist es einem Gastgeber nur gestattet, den Preis nach der Buchung zu erhöhen, wenn der Verbraucher zustimmt. Falls der Verbraucher die Preiserhöhung ablehnt, darf der Gastgeber die Reservierung nicht einfach stornieren. Eine Stornierung bedarf eines triftigen Grundes. Verbraucherschützer empfehlen, sich stets nach diesem zu erkundigen. Sollte der Grund nicht gerechtfertigt sein, kann gegen das Hotel eine vertragliche Haftung geltend gemacht werden.
Unabhängig von der Begründung für die Stornierung muss das Hotel laut EVZ dem Betroffenen aber den gezahlten Betrag zurückerstatten und in einigen Fällen sogar Schadenersatz leisten. Doch aufgepasst! Storniert dagegen der Gast selbst, gibt es das Geld nicht unbedingt zurück. Das hängt dann von den Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels ab.
Mit Material von der dpa