17. April 2025, 10:46 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Osterferien in Deutschland sind traditionell ein beliebter Termin zum Verreisen. Doch in einigen Urlaubsländern Europas ist nicht nur mit schlechtem Wetter zu rechnen – die Lage ist stellenweise sehr ernst. Im Mittelmeerraum befürchten Meteorologen Überschwemmungen und Erdrutsche. Was Reisende jetzt wissen müssen: bei TRAVELBOOK.
In Deutschland sind Osterferien. Und wer diese zu Hause verbringt, hat Glück: In vielen Regionen scheint die Sonne, begleitet von frühsommerlichen Temperaturen. In Berlin zum Beispiel wurden Mitte der Woche stolze 26 Grad gemessen. Getrübt wird die Freude allerdings durch Meldungen über schwere Unwetter in einigen beliebten Urlaubsländern Europas. Besonders betroffen ist der Nordwesten Italiens.
Übersicht
Unwetter in Europa – Italien besonders stark betroffen
Es sind aktuelle Meldungen, auch wenn Sie Ihnen aus dem vergangenen Monat bekannt vorkommen dürften. Im März kam es vor allem in den Regionen Ligurien und Toskana zu schweren Unwettern mit Überschwemmungen und Sturzfluten (siehe Foto oben). In dieser Woche ist die Wettervorhersage für das Piemont besonders besorgniserregend. Der Dienst „Wetter.de“, der mit anerkannten Meteorologen zusammenarbeitet, rechnet für Karfreitag fest mit Überschwemmungen. „Bis Freitagmorgen gibt es in Italien sintflutartigen Regen, der sehr sicher Hochwasser auslösen wird“, heißt es dort.
Ein besonders gefährdetes Gebiet liegt laut „Wetter.com“ zwischen Mailand und Turin, nordwestlich der typischen Südoststaulagen der Alpen. Hier treffen feuchte Mittelmeer-Luftmassen auf die Berge, steigen auf, kühlen ab und führen zu heftigem Dauerregen. Betroffen sind auch andere beliebte Urlaubsregionen wie Verona, die Dolomiten, die Karnischen Alpen bis nach Ljubljana. Lokal können bis zu 250 Liter Regen pro Quadratmeter fallen. Die Gefahr von Überschwemmungen und Erdrutschen ist groß.
Heftige Niederschläge und Wind auch in Frankreich und Spanien
Auch Südfrankreich, der Pyrenäenraum sowie Teile der westlichen Iberischen Halbinsel sind derzeit von heftigen Niederschlägen betroffen. Starke Windböen erreichen dort teilweise Sturmstärke. Besonders im Hochgebirge ist die Lage ernst, da die Schneefallgrenze bei rund 2000 Metern liegt. Hier steigt die Lawinengefahr, da die Wahrscheinlichkeit für Nassschnee zunimmt.
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Was Reisende wissen sollten
Neueste Vorhersagen lassen scheinbar die Hoffnung zu, dass sich das Wetter in Europa bis zum Osterwochenende etwas beruhigen könnte. Insbesondere der Karfreitag scheint eine leichte Wetterbesserung zu bringen. Laut „Wetter.com“ könnte sich die Lage danach aber wieder verschlechtern. Wer einen Campingurlaub in eines der von Unwetter betroffenen Länder in Europa geplant hat, sollte diesen vorsichtshalber verschieben.
Pauschalreisen
Generell gilt: Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben und sich in Regionen aufhalten, die von extremen Wetterlagen betroffen sind, sollten sich direkt an ihren Reiseveranstalter wenden. Dieser kann aktuelle Informationen zur Wetterlage geben und gegebenenfalls bei der Anpassung der Reisepläne behilflich sein.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen, die eine Gefährdung für Leib und Leben darstellen – und zu solchen zählen schwere Überschwemmungen –, ist der Reiseveranstalter laut dem ADAC verpflichtet, die Urlauber zu unterstützen. Dies kann durch die Organisation einer vorzeitigen Rückreise oder, wenn dies aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht möglich ist, durch die Bezahlung zusätzlicher Übernachtungen (maximal drei Nächte) geschehen.
Individuelle Buchungen
Für Reisende, die ihre Reise individuell gebucht haben, beispielsweise durch getrennte Buchungen von Flügen und Unterkunft, gestaltet sich die Situation oft schwieriger. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg gelten bei nicht stornierbaren Flugtickets nur Steuern und Gebühren als erstattungsfähig, falls der Flug nicht genutzt werden kann. Eine vollständige Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Airline den Flug storniert. In solchen Fällen können zudem Ansprüche auf Betreuungsleistungen bestehen.
Wenn wegen extremer Wetterverhältnisse der Flug gestrichen wird bzw. aus vergleichbaren Gründen die Anreise zur Unterkunft nicht möglich ist, muss der Unterkunftspreis in der Regel trotzdem bezahlt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter sich kulant zeigt. Anders sieht es aus, wenn die Unterkunft aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zur Verfügung steht: In solchen Fällen hat der Reisende in der Regel Anspruch auf Rückerstattung. Die genauen gesetzlichen Regelungen können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein.

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Reisen nicht vorschnell stornieren
Stornierungen sind in der Regel nur dann kostenfrei möglich, wenn eine Naturkatastrophe die Reise erheblich beeinträchtigt. Doch dies lässt sich oft erst kurz vor Reisebeginn zuverlässig einschätzen. Davor warnen die Verbraucherschützer aus Hamburg. Es empfiehlt sich, nicht zu schnell zu stornieren, da ansonsten empfindliche Stornogebühren anfallen könnten.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) rät dazu, die Situation mit dem Anbieter zu klären. Viele Veranstalter sagen Reisen von sich aus ab oder bieten Umbuchungen an, wenn die Zerstörungen vor Ort zu groß sind und die Reise unweigerlich beeinträchtigt wird