21. Oktober 2024, 17:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Im Großen und Ganzen halten sich wohl die meisten Verkehrsteilnehmer an die in der Fahrschule erlernten Verkehrsregeln. Bezüglich des Fahrens auf der Autobahn bekommt man dort unter anderem beigebracht, dass dauerhaftes Fahren auf der mittleren sowie auf der linken Spur verboten ist. In diesem Zusammenhang sollte man aber auch die weniger bekannte 20-Sekunden-Regel kennen. TRAVELBOOK stellt sie vor.
In der Ferienzeit sind die deutschen Autobahnen wieder gut gefüllt. Das gilt oft auch speziell für die mittlere Spur. Dabei sollte jeder Verkehrsteilnehmer einst gelernt haben, dass auf mehrspurigen Fernstraßen Rechtsfahrgebot gilt. Dieses besagt, dass die linke und mittlere Spur nach Möglichkeit nur zum zügigen Überholen befahren werden dürfen. Doch ein ständiges Wechseln zwischen Fahrbahnen kann natürlich auch nicht die Lösung sein – das Manöver birgt schließlich einiges an Unfallpotenzial. Deshalb muss es Ausnahmen geben, sprich Umstände, in denen das Rechtsfahrverbot kurzzeitig ausgesetzt ist. Hierfür liefert die sogenannte 20-Sekunden-Regel eine hilfreiche Richtlinie.
20-Sekunden-Regel kann Rechtsfahrgebot kurzzeitig aushebeln
„Es ist möglichst weit rechts zu fahren“, heißt es zu dem Thema im Bußgeldkatalog. Dies gelte „nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“ In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei aber auch eine Ausnahmeregelung für das Befahren von Autobahnen angeführt. Diese habe dann Gültigkeit, „wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“. Richtig, diese Formulierung lässt einigen Interpretationsspielraum offen. Die 20-Sekunden-Regel kann man somit zur Orientierung nutzen.
„Autofahrende dürfen dann auf der mittleren Spur bleiben, wenn sie nicht mindestens 20 Sekunden auf der rechten Spur fahren können.“ So erklärt es der ADAC auf Facebook. Dadurch soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermieden werden. Die Regel sei jedoch nicht ausdrücklich in der StVO festgesetzt, merkt der ADAC an, „sie beruht auf Rechtsprechung“. Autofahrer müssen also nicht sofort auf die rechte Spur zurückkehren, wenn der nächste Überholvorgang bereits in Sicht ist. Sollte die rechte Spur jedoch vor dem nächsten Überholvorgang für deutlich mehr als 20 Sekunden befahren werden können, ist ein Wechsel auf diese Spur erforderlich.
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Wo Einhalten des Rechtsfahrgebots besonders kontrolliert wird
Baden-Württemberg scheint die Durchsetzung des Rechtsfahrgebots offenbar besonders zu forcieren. Laut einer Stellungnahme aus dem Jahr 2004 unternimmt die Landesregierung zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen. Hierzu gehört der Einsatz von Beamten in Zivilfahrzeugen, die mit Videogeräten zu lange Aufenthalte auf der linken und mittleren Spur dokumentieren. Das kann Ihnen auch in anderen Bundesländern passieren. Wer sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen, obendrauf gibt es einen Punkt in Flensburg.