17. April 2024, 14:01 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Sie kostet oft weniger als zehn Euro im Jahr, doch sie spart Urlaubern im Ernstfall womöglich Tausende Euro: die Auslandskrankenversicherung. Stiftung Warentest hat aktuelle Tarife unter die Lupe genommen – und zieht eine positive Bilanz.
Eine Auslandskrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte auf Reisen in andere Länder sehr ratsam. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ (05/2024) zeigt nun erneut, dass guter Schutz nicht teuer sein muss.
Dafür haben die Experten 83 Tarife von Auslandskrankenversicherern genauer angeschaut – und kamen zu einem für Verbraucher äußerst erfreulichen Ergebnis: 75 der überprüften Tarife erhielten die Bewertung „gut“ oder „sehr gut“. Und auch diese sind günstig zu haben – nämlich bereits für weniger als 8 Euro im Jahr für alle, die sich allein versichern wollen. Sehr gut bewertete Familienversicherungen gibt es bereits ab unter 20 Euro pro Jahr.
Unter den mit der Note „sehr gut“ bewerteten Tarifen hebt Stiftung Warentest drei besonders günstige Angebote hervor:
- AxaSingleTarif: Note 1,3; 7,93 Euro pro Jahr
- Tarif 502 vom Münchener Verein: Note 1,2; 18,60 Euro pro Jahr (pro Familie)
- Debeka AR: Note 1,2; 8 Euro pro Jahr (für Senioren)
Worauf kommt es bei der Auslandskrankenversicherung an?
Laut Finanztest sollte jede Auslandskrankenversicherung folgende Punkte erfüllen: Sie zahlt bei Pandemien, leistet unbegrenzt für Behandlungs- und Transportkosten, schließt bestimmte Krankheiten nicht aus, hat keine Selbstbeteiligung und übernimmt Rücktransporte auch schon dann, wenn sie medizinisch sinnvoll erscheinen – und nicht nur, wenn sie medizinisch nötig sind.
Auslandskrankenversicherung füllt Versorgungslücke
Aber warum reicht für den Fall gesundheitlicher Probleme auf der Reise nicht die gesetzliche Krankenversicherung aus, zumindest in Europa? Prinzipiell genügt sie. In den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben Versicherte mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte – sie ist in der Regel auf der Rückseite der Versichertenkarte zu finden – zumindest Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.
Aber: Oft stellen die Ärzte und Kliniken nach Angaben von Finanztest Privatrechnungen aus und die Kasse erstatte diese Kosten nur zum Teil oder gar nicht. Außerhalb Europas wiederum leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur in einigen Ländern, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen – dazu zählt etwa die Türkei.
Krankenrücktransporte werden dem Bericht zufolge von der gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht übernommen. Anders sieht es bei Privatversicherten aus, wobei die ihren Schutz auf Lücken prüfen sollten. Denn Rücktransporte seien nicht immer inbegriffen.
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Notrufnummer parat haben
Wer eine Auslandskrankenversicherung hat, sollte die 24-Stunden-Notrufnummer seines Versicherers immer dabei haben. Im Geldbeutel zum Beispiel. So kann man im Ernstfall anrufen. Das bietet sich etwa vor einem absehbaren Krankenhausaufenthalt an.
Generell wichtig: Wer Leistungen im Ausland vorstreckt, sollte nachvollziehbare Quittungen verlangen. Auf denen sind persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum, Diagnose, Details zu den Leistungen und Behandlungen, das Honorar sowie Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel aufgeführt – idealerweise in Deutsch oder Englisch. Am besten ist es, sich vor der Behandlung mit dem Versicherer abzustimmen. Sofern das möglich ist.
Mit Material von dpa