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Unverzichtbar für den Urlaub

Worauf man bei einer Auslandskrankenversicherung achten sollte

Auslandsreisekrankenversicherung
Besser auf Nummer sicher: Auslandsreisekrankenversicherungen schützten Urlauber vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen und Rücktransporten. Solche Policen können kurzfristig abgeschlossen werden, sogar am Tag der Abreise. Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke
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TRAVELBOOK Redaktion

2. Juli 2024, 17:51 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Sie kostet wenig, schützt aber vor viel Ungemach: Eine Reisekrankenversicherung gehört zum Urlaub wie der gepackte Koffer. Ein Abschluss ist auch „Last-Minute“ möglich – worauf dann zu achten ist.

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Medizinische Behandlungen im Urlaub können teuer werden – und für Rücktransporte nach Hause können sogar sechsstellige Summen anfallen. Darum ist es ratsam für Urlauber, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. 

Sehr gute Tarife gibt es schon ab acht Euro im Jahr, für Familien ab unter 20 Euro, teilt das Verbraucherportal „Finanztip“ mit. Gut zu wissen mit Blick auf anstehende Sommerurlaube: So eine Police kann auch kurzfristig abgeschlossen werden, selbst am Tag der Abreise.

Warum sich das lohnt: Schon kleinere Unfallverletzungen oder Behandlungen können Kosten von mehreren Hundert Euro verursachen, berichtet „Finanztip“ unter Verweis auf Angaben von mehreren Versicherern. Bereits wenn so ein Szenario eintritt, habe sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung rechnerisch für mehrere Jahrzehnte gelohnt.

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Wer noch vor dem Sommerurlaub so eine Versicherung sucht, sollte auf folgende Aspekte achten: Die Police deckt essenzielle ambulante und stationäre Behandlungen, provisorischen Zahnersatz und notwendige Hilfsmittel wie Gehhilfen ab. Sie sollte für einen medizinischen Rücktransport schon dann aufkommen, wenn er medizinisch sinnvoll erscheint und nicht erst, wenn er unbedingt notwendig ist.

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Ein Rat für Familien: Der Versicherer sollte darüber hinaus Übernachtungskosten im Krankenhaus für die Eltern tragen, wenn ihr minderjähriges Kind erkrankt. Der Fachbegriff dafür heißt Rooming-in. Für den Fall der Fälle sind besser auch die Kosten für den Rücktransport von Begleitpersonen abgedeckt.

Jahrespolicen gelten in der Regel für beliebig viele Reisen im Jahr, so die Verbraucherzentralen. Allerdings dürfe eine Höchstreisedauer pro Reise, oft sechs bis acht Wochen, nicht überschritten werden.

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