15. Juli 2018, 16:00 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer lange Strecken mit der Bahn zurücklegt, möchte nicht die ganze Zeit Lärm um sich haben. Der Ruhebereich des ICE oder des Intercity 2 scheint hier die Lösung zu sein. Doch können sich Bahn-Kunden darauf verlassen, dass sie hier nicht gestört werden?
Die Deutsche Bahn bietet in allen ICE und Intercity 2 Ruhebereiche an. Telefonate, lautes Musikhören mit Kopfhörer und sonstiger Lärm sind dort nicht erwünscht.
Viele Bahnreisende wählen ganz bewusst einen Sitzplatz dort, weil sie unterwegs eben ihre Ruhe haben wollen. Doch das klappt längst nicht immer. Viele Passagiere lärmen trotzdem, oft rücksichtslos. Kinder tun dies in aller Regel ohne böse Absicht.
Doch wie verbindlich ist die Stille im Ruhebereich? Und was kann man tun, wenn es laut ist? Die Deutsche Bahn erklärt auf Anfrage, dass grundsätzlich ein Gebot der Rücksichtnahme gelte. „Die DB fordert ihre Kunden dazu auf, in den gekennzeichneten Bereichen andere Fahrgäste nicht zu stören“, sagt ein Sprecher der Bahn. Das Zugpersonal weise Reisende bei „Verstößen“ auf das Gebot hin.
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Keine Sanktionsmöglichkeiten
Das war es aber auch schon. „Konkrete Sanktionsmöglichkeiten gibt es nicht“, sagt der Sprecher. Wer einen Sitzplatz im Ruhebereich für 4,50 Euro reserviert hat, kann sich das Geld auch nicht erstatten lassen, wenn es ihm in dem Abteil zu laut vorkommt.
Völlig daneben benehmen dürfen sich Fahrgäste jedoch nicht. Das schreiben die Beförderungsbedingungen der Bahn vor. Darin heißt es: „Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden.“ Wer sich entgegen der Regelungen verhalte, Weisungen des Personals missachte oder sonst eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstelle, könne von der Beförderung ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises. Lärmende Kinder fallen darunter aber nicht.