18. März 2020, 16:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wenn ein Flug deutlich verspätet ist oder ganz gestrichen wird, haben Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen einige Rechte, die sie bei der Fluggesellschaft geltend machen können, um wenigstens finanziell entschädigt zu werden. Diverse Portale im Netz bieten dabei gegen Provision Unterstützung an. Die sechs bekanntesten Anbieter hat „Stiftung Warentest“ unter die Lupe genommen und bewertet.
Die Fluggastportale, die „Stiftung Warentest“ untersucht hat, sind Compensation2go, EUflight, EUclaim, Fairplane, Flightright sowie Flugrecht, eine Zweitmarke von Flightright. An diese Anbieter können sich Flugreisende wenden, wenn sie Anspruch auf eine Entschädigung („Ausgleichsleistung“) wegen Flugausfall oder einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (Nummer 261/2004) haben.
So wurde getestet
Wichtig zu wissen: Von den genannten Portalen kaufen Compensation2go und EUflight Passagieren die Forderung ab und zahlen ihnen einen Teil des Entschädigungswerts als Kaufpreis aus, man erhält also sofort eine Entschädigung. Entsprechend streng wird auch vorher geprüft, ob im jeweiligen Fall überhaupt eine Entschädigung zu erwarten ist. EUclaim, Flightright und Flugrecht machen den Entschädigungsanspruch dagegen zuerst bei der Airline geltend und leiten die Entschädigung im Erfolgsfall, abzüglich ihrer Provision, an die Kunden weiter. Dabei handelt es sich um das sogenannte Inkassoverfahren.
Für den Test haben 39 Verbraucher, die Flugärger wegen eines gestrichenen Fluges und/oder großer Ankunftsverspätung hatten, ihre Flüge in die Portale eingegeben. Darüber hinaus wurde unter anderem bewertet, wie die Anbieter über ihre Preise informieren, wie sie mit den Daten der Kunden umgehen und wie gut die Online-Entschädigungsrechner sind.
Nur ein Fluggastrechte-Portal mit der Note „gut“
Nur eines der sechs getesteten Portale erhielt die Note „gut“, nämlich Compensation2Go. Positiv fielen den Testern vor allem das gute Informationsangebot und ein präziser Entschädigungsrechner auf, ebenso wie die schnelle Zahlung der Entschädigungssumme. „Sofern der Anbieter einen Flug kaufte, hatte der Tester wenige Tage später den Kaufpreis auf dem Konto“, heißt es im Kommentar von „Finanztest“, wo die Ergebnisse veröffentlicht wurden.
Bei den Anbietern mit Inkassoverfahren wurde EUClaim mit der Note „befriedigend“ Testsieger, vor allem dank der Genauigkeit des Entschädigungsrechners und der Transparenz. „Unsere Tester hatten über ihren EUclaim-Account Einblick in die gesamte Korrespondenz des Portals und der Anwälte mit der Airline (zum Beispiel Mahnschreiben, Urteile)“, so „Finanztest“.
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Hier könnte nachgebessert werden
Nachbesserungsbedarf sehen die Tester bei vielen Portalen vor allem bei der Transparenz der Preise. So werden mitunter Preise ohne Mehrwertsteuer genannt, was das Angebot zunächst günstiger erscheinen lässt, als es am Ende ist. Auch in Sachen Datenschutz sind nicht alle Portale empfehlenswert, weil sie zum Teil Angaben von Nutzern verlangen, die gar nicht notwendig sind.
Alle Ergebnisse aus dem Test finden Sie in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest oder online gegen eine Gebühr von 1 Euro.