3. Januar 2024, 12:47 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Der grenzkontrollfreie Schengen-Raum in Europa wird ausgeweitet. Nun können auch Bulgarien und Rumänien beitreten. Darauf haben sich kurz vor Jahreswechsel die EU-Staaten geeinigt. Doch es gibt Einschränkungen.
Kurz vor Jahreswechsel haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, den grenzkontrollfreien Schengen-Raum auf Bulgarien und Rumänien auszuweiten. Demnach sollen die Personenkontrollen an den internen Luft- und Seegrenzen ab Ende März dieses Jahres aufgehoben werden. Über die Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen soll später entschieden werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Schengen-Raum-Beitritt seit 2011 angestrebt
Der Schengen-Raum ermöglicht es mehr als 400 Millionen Menschen, frei zwischen den Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen passieren zu müssen. Bisher gehörten dem Schengen-Raum 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an, heißt es auf der Webseite des Europäischen Rats.
Rumänien und Bulgarien waren bereits 2007 der EU beigetreten und hatten seit 2011 auf den Schengen-Raum-Beitritt gewartet. Die Aufnahme der beiden Länder war bislang vor allem an der ablehnenden Haltung Österreichs gescheitert. Die Regierung hatte die Ablehnung damit begründet, dass zu viele unregistrierte Migranten ankämen, berichtet dpa weiter.
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Aktuelle Einreise-Regeln für Bulgarien und Rumänien
Aktuell benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Bulgarien und Rumänien einen Personalausweis oder Reisepass. Die Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes einschließlich des Ausreisetages gültig sein. Die Ausreise aus Rumänien mit einem abgelaufenen Reisedokument ist nicht möglich, schreibt das Auswärtige Amt (AA) auf seiner Webseite. Auch bei der Ausreise aus Bulgarien „können abgelaufene Reisedokumente seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen“, teilt das AA weiter mit.