16. April 2024, 12:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das Mitführen der Droge ist seit 1. April in bestimmten Mengen legal. Aber wie sieht das eigentlich bei Flügen aus, sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland? TRAVELBOOK hat die Antworten.
Mit Cannabis ins Flugzeug? Zumindest auf innerdeutschen Flügen ist das innerhalb der erlaubten Mengen kein Problem. Laut der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen bestehen aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen keine Einwände. „Im Rahmen der erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes ist eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei auf Anfrage des Fachportals „aerotelegraph.com“. Bis zu 25 Gramm können demnach auf Flügen innerhalb des Landes im Hand- oder Reisegepäck mitgeführt werden.
Das gilt übrigens auch für die Besatzung. Vom Gesetz her ist es nicht strafbar, wenn Kapitäne oder Flugbegleiter Cannabis im Flugzeug mitführen. Luftfahrtunternehmen könnten allerdings in Eigenverantwortung auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen treffen, so die Bundespolizei weiter.
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Einfuhr aus Ausland bleibt verboten
Bei Flügen aus anderen Ländern und in andere Länder sieht die Rechtslage anders aus: Hier ist die Mitnahme von Cannabis im Flugzeug verboten. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sei strafbewehrt, stellt der Zoll klar. Auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum aus dem Ausland sei weiterhin verboten und strafbar.
Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April sind der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause können sie bis zu 50 Gramm aufbewahren.
Mit Material von dpa