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Wirklich alles inbegriffen?

Was Urlauber von „All-inclusive“ erwarten dürfen

Alkoholische Getränke sind längst nicht in jedem Buchungspaket enthalten
Alkoholische Getränke sind längst nicht in jedem Buchungspaket enthalten Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

6. Mai 2016, 9:10 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Drinks, Snacks, ein üppiges Buffet – und von allem so viel man will! So mancher Urlauber glaubt, eine All-inclusive-Reise biete kulinarisch alles, was das Herz begehrt – und wird enttäuscht. Anspruch auf bestimmte Standards besteht meist nicht. Was ist also die Bedeutung von All-inklusive?

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Im All-inclusive-Urlaub müssen Gäste satt werden, aber nicht jeden kulinarischen Wunsch erfüllt bekommen. Was ein Hotel All-inclusive-Gästen zu bieten hat, ist nicht genau festgelegt.

Anders als bei Voll- oder Halbpension handelt sich bei All-inclusive-Angeboten nicht um einen genormten Verpflegungsstandard, an den bestimmte Leistungen geknüpft sind, erklärt der Reiserechtler Holger Hopperdietzel, Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Richter keine hohen Forderungen an ein All-inclusive-Paket knüpfen: „Die Faustregel ist: Wenn ich keine Lebensmittel hinzukaufen muss, ist es bereits All-inclusive“, sagt Hopperdietzel.

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Drei Hauptmahlzeiten und eine kleine Auswahl an alkoholfreien Getränken und alkoholischen Drinks aus dem regionalen Handel – viel mehr dürfen Reisende nicht erwarten. Bekommen sie auf einer Nilkreuzfahrt etwa ägyptisches statt deutsches Bier serviert, gibt es also keinen Grund zur Klage.

Auf Marken-Cola, international vertriebene Spirituosen oder Speisen à la carte haben sie nur einen Anspruch, wenn der Reiseveranstalter ein entsprechendes Angebot in seinem Katalog beworben hat. Ansonsten müssen importierte Getränke extra bezahlt werden, ebenso wie Essen à la Carte. Einen einheitlichen Leistungsumfang wie bei Halbpension oder Vollpension gibt es nicht. Also: immer genau prüfen, was der Veranstalter anbietet.

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Verwirrende All-inclusive-Varianten

Einen Unterschied macht auch, welche Art von All-inclusive-Angebot man gebucht hat. Verschiedene Unternehmen und Hotelketten bieten Abwandlungen des normalen All-inclusives an. Bei „All inclusive soft“ etwa sind die alkoholischen Getränke nicht dabei. Mit der Variation „All inclusive Premium“ wird Familien eine kalkulierbare Rundumversorgung angeboten. Auch die Bezeichnungen „All-inclusive Plus“ oder „All-inclusive Ultra“ gibt es. Was dafür zusätzlich geboten wird, ist bei den Reiseveranstaltern und von Hotel zu Hotel sehr unterschiedlich. Mal bedeutet das „Plus“, dass die Minibar ohne Zusatzkosten neu befüllt wird, mal sind Markengetränke mit inbegriffen.

„Einklagbar ist aber immer nur die Leistung, die im Reisevertrag vereinbart ist“, betont Reiserechtler Hopperdietzel. „In erster Linie sind All-inclusive- und auch die neuen, sogenannten Ultra-All-inclusive-Angebote Marketing-Gags.“

Themen All-inclusive
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