14. April 2023, 11:40 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten
Die USA gehören zu jenen Staaten, die Deutsche ohne Visum bereisen dürfen. Ganz ohne Ankündigung klappt die Einreise aber dennoch nicht. Statt eines Visums müssen EU-Bürger vor Reiseantritt eine ESTA-Reisegenehmigung beantragen. Hier erfahren Sie alles, was Sie über den ESTA wissen sollten. Sie brauchen aber trotzdem ein Visum? Dann müssen Sie jetzt sogar Ihre Social-Media-Kontakte angeben.
Deutsche und die meisten EU-Bürger benötigen, sofern sie in den USA nur Urlaub machen möchten, kein Visum. Dafür gibt es das ESTA-Programm, welches den Visums-Verzicht vorsieht. ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist kein Visum. Reisende sollten den ESTA-Antrag nicht später als 72 Stunden vor der Abreise in die USA stellen, informiert das Auswärtige Amt auf seiner Webseite. Reist man ohne einen vorab genehmigten Antrag, wird einem die Einreise in die USA nicht gewährt. Das Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (Homeland Security) rät außerdem dazu, ESTA zu beantragen, sobald eine Reise in die USA tatsächlich geplant ist. Auf diese Weise würde man sicherstellen, dass man alle nötigen Dokumente rechtzeitig bekommt. TRAVELBOOK erklärt, wie man den Antrag stellt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, häufige Fehler und auch, welche Besucher-Visa im Zweifel beantragt werden können.
Übersicht
- Was beinhaltet und kostet ESTA?
- Wer braucht ESTA?
- Länder, die am Visa Waiver Program teilnehmen
- Welche Voraussetzungen muss man für einen ESTA-Antrag erfüllen?
- Was brauche ich für den ESTA-Antrag?
- Wo stelle ich den ESTA-Antrag?
- Wie lange dauert im Schnitt das Ausfüllen des ESTA-Antrags?
- Was sind häufige Fehler beim ESTA-Antrag?
- Ist es ein Problem, wenn Daten oder das Foto im Pass schon älter sind?
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines ESTA-Antrags?
- Kann ich ESTA verlängern?
- Was kann ich tun, wenn der ESTA-Antrag abgelehnt wird?
- Wofür kann das B2-Visum beantragt werden?
- Wie lange ist das B2-Visum gültig?
- Wie bekomme ich das B2-Visum?
- Wo bekomme ich das B2-Visum für die USA?
- Wer braucht statt ESTA in jedem Fall ein Visum?
- Zusätzliche Angaben bei Visa-Anträgen
Was beinhaltet und kostet ESTA?
- ESTA ermöglicht die Einreise in die USA für die Dauer von bis zu 90 Tagen pro Aufenthalt innerhalb von zwei Jahren
- Innerhalb der zwei Jahre ist die mehrfache Einreise möglich
- Kosten: 21 US-Dollar
Wer braucht ESTA?
Die Beantragung ist verbindlich für USA-Reisende ohne Visum, die aus Ländern stammen, die am sogenannten Visa Waiver Program (VWP) beteiligt sind. Dazu zählen die meisten EU-Länder. ESTA-Inhaber können nach jeder Einreise bis zu 90 Tage lang im Land bleiben. Wer per Flugzeug oder Schiff ankommt, muss die Genehmigung auf jeden Fall schon vor seiner Abreise bekommen haben. Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist seit Oktober 2022 nur noch mit gültigem ESTA möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.
Länder, die am Visa Waiver Program teilnehmen
- Andorra
- Australien
- Belgien
- Brunei
- Chile
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Japan
- Kroatien
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- San Marino
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Südkorea
- Schweden
- Spanien
- Schweiz
- Taiwan
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich
Welche Voraussetzungen muss man für einen ESTA-Antrag erfüllen?
- Gültiger, elektronischer Reisepass (e-Pass). Das gilt auch für Babys und Kinder. Aber: Kinderausweise und Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, können für ESTA nicht benutzt werden.
- Reisezweck: Tourismus oder Geschäftsreise
- Reisedauer: maximal 90 Tage
- Rück- oder Weiterflugticket liegt vor. Aber: Weiterflugtickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder in der Karibik enden.
- Die Airline bzw. das Reise-Transportunternehmen muss am Programm für visafreies Reisen teilnehmen
- Seit dem 1. März 2011 darf keine Einreise und kein Aufenthalt im Irak, im Sudan, im Iran, in Syrien, in Libyen, in Somalia oder dem Jemen erfolgt sein
- Keine zweite Staatsangehörigkeit im Iran, Irak, Sudan oder Syrien
Was brauche ich für den ESTA-Antrag?
- Gültiger, elektronischer Reisepass (ePass)
- Gültige Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express und Discover: JCB, Diners Club) oder PayPal
- Kontaktinformationen
- Falls notwendig: Informationen über die letzte Arbeitsstelle
Wo stelle ich den ESTA-Antrag?
Der Antrag für ESTA wird auf der Website der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP gestellt: Hier geht’s zum Antrag!
Nicht ratsam ist laut CBP, den Antrag über andere Webseiten zu stellen, die dem Reisenden beim Ausfüllen helfen. Dies könne zwar funktionieren, aber auch viel mehr Geld kosten. Es habe auch schon Fälle gegeben, in denen 40 bis 50 Euro für den vermeintlichen Service verlangt wurden – und der Kunde am Ende kein gültiges ESTA erhielt.
Erst dieser Tage warnte die Stiftung Warentest ausdrücklich vor Anbietern, die mit angeblich beschleunigtem Genehmigungsverfahren im Esta-Verfahren werben und versuchen, sich so an überhöhten Esta-Gebühren zu bereichern. „Die Websites wirken durchweg sehr offiziell. Die Genehmigung erfolgt hier aber nicht schneller. Achten Sie auf die korrekte Website. Offizielle Esta-Websites enden auf ,gov‘“, heißt es.
Wie lange dauert im Schnitt das Ausfüllen des ESTA-Antrags?
Laut CBP benötigen die Antragsteller im Schnitt 23 Minuten für das Ausfüllen des Online-Formulars.
Was sind häufige Fehler beim ESTA-Antrag?
Dass der Antragsprozess mittendrin unterbrochen wird und man den Vorgang dann nicht abschließen kann. In einem solchen Fall können Reisende keinen neuen Antrag stellen, weil einer ja bereits läuft. Wichtig ist außerdem, Daten immer genau so anzugeben, wie sie im Pass stehen. Einen Umlaut wie Ö oder Ä sollte man dabei nicht einmal mit OE oder AE ins Englische übertragen und beim nächsten einfach mit O oder A.
Ist es ein Problem, wenn Daten oder das Foto im Pass schon älter sind?
Nicht unbedingt. Bei älteren Kinderfotos reicht es für die Einreise aus, wenn der Pass noch gültig und unbeschädigt ist sowie alle Informationen noch stimmen. Nach einem Namenswechsel aufgrund einer Hochzeit oder Scheidung rät CBP dagegen, immer einen neuen Pass zu beantragen und dann auch einen neuen ESTA-Antrag zu stellen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines ESTA-Antrags?
Die ESTA-Reisegenehmigung kann bis spätestens 72 Stunden vor Abflug beantragt werden. In dieser Zeit sollten die Anträge bearbeitet werden. Meist dauert es jedoch nur wenige Minuten, bis der ESTA-Antrag genehmigt wird.
Inhaber einer aktuellen ESTA-Reisegenehmigung sollten vor Antritt der Reise ihren ESTA-Status auf der Website des United States Customs and Border Protection (CBP) überprüfen.
Kann ich ESTA verlängern?
Eine Verlängerung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Nach Ablauf der zwei Jahre muss der ESTA-Antrag neu gestellt werden.
Was kann ich tun, wenn der ESTA-Antrag abgelehnt wird?
Kommt darauf an, aus welchem Grund das passiert ist. Wer bei Frage 1 des Fragebogens (Thema: Gesundheitszustand) falsch geklickt hat, kann einfach 24 Stunden warten und dann einen neuen Antrag stellen. Wer dagegen bei Frage 8 mit „Ja“ geantwortet hat, in der es um eine kriminelle Vergangenheit geht, kann das neue Traveler Communication Centre der Behörde in den USA anrufen und sich helfen lassen (Tel. von Deutschland: 001/202/325 51 20). In allen anderen Fällen können Deutsche auch ein Visitor Visum, ein B2-Besuchervisum, beantragen.
Wofür kann das B2-Visum beantragt werden?
- Tourismus und Urlaub
- Besuch von Verwandten und Freunden
- Medizinische Behandlungen
- Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen
- Teilnahme von unbezahlten Amateuren an Musik- und Sport-Veranstaltungen, Contests und Ähnlichem
- Teilnahme an kurzzeitigen, privaten Weiterbildungen/Workshops
Wie lange ist das B2-Visum gültig?
Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem B2-Visum beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit ist es erlaubt, in die USA oder anderswohin reisen. Sobald das Touristenvisum abgelaufen ist, muss man jedoch ins Heimatland zurückkehren. Wer länger als 6 Monate bleiben möchte, kann das B2-Visum um weitere 6 Monate verlängern lassen.
Wie bekomme ich das B2-Visum?
- Online-Bewerbung ausfüllen und ausdrucken: Hier geht’s zur Online Nonimmigrant Visa Application, Form DS-160
- Biometrisches Passfoto (Größe: 22 mm x 35 mm) hochladen; hier finden Sie weitere Infos zum Foto
- Visagespräch; Sie können den Interviewtermin online oder telefonisch vereinbaren
– Online: ustraveldocs.com/de
– Telefon: +49 (0)322-2109-3243
Wo bekomme ich das B2-Visum für die USA?
Nichteinwanderungsvisa können Antragssteller in Deutschland bei einer der US-amerikanischen Vertretungen mit Visa-Abteilung beantragen:
US-Botschaft Berlin
Abteilung für Nichteinwanderungsvisa
Clayallee 170
14195 Berlin
US-Generalkonsulat Frankfurt
Abteilung für Nichteinwanderungsvisa
Gießener Str. 30
60435 Frankfurt am Main
US-Generalkonsulat München
Abteilung für Nichteinwanderungsvisa
Königinstraße 5
80539 München
Die US-Botschaft und Konsulate in Deutschland finden Sie auch online.
Erforderliche Unterlagen beim Visa-Gespräch
- Gültiger Reisepass
- Antragsformular DS-160
- Passfoto
- Terminbestätigung
Wer braucht statt ESTA in jedem Fall ein Visum?
Menschen, die neben ihrem deutschen Pass auch die Staatsbürgerschaft von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, müssen in jedem Fall ein Visum beantragen. Das gilt auch für alle anderen Deutschen, die seit dem 1. März 2011 in eines dieser Länder oder nach Libyen, Somalia oder Jemen gereist sind. Ausnahmen gelten aber, wenn man in einer offiziellen Regierungsmission oder als deutscher Soldat in diesen Ländern war. Das muss man nur korrekt angeben im ESTA-Antrag.
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Zusätzliche Angaben bei Visa-Anträgen
Wer ein Visum für die USA haben möchte, wird seit 2019 auch nach den Social-Media-Profilen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen gefragt. Das US-Außenministerium hat die Antragsformulare für Migranten- und Nicht-Migranten-Visa entsprechend angepasst, um von den meisten Antragstellern zusätzliche Informationen zu erfragen. Dazu zählen Angaben zu Social-Media-Profilen. Jeder muss also seinen Namen bei Instagram, Twitter, Facebook & Co. verraten. Die zusätzlichen Angaben sollen die Identität des Antragstellers absichern, was der Gewährleistung der Nationalen Sicherheit diene.