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Wichtige Infos

Erdbeben in Südostasien – was Reisende wissen müssen

Urlaubern in Thailand rät das Auswärtige Amt nach dem Erdbeben in Südostasien, die Nachrichtenlage zu verfolgen und Verhaltenshinweise lokaler Behörden, von Reiseanbietern oder Hotelpersonal zu beachten.
Urlaubern in Thailand rät das Auswärtige Amt nach dem Erdbeben, die Nachrichtenlage zu verfolgen und Verhaltenshinweise lokaler Behörden, von Reiseanbietern oder Hotelpersonal zu beachten. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com
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TRAVELBOOK Redaktion

31. März 2025, 13:16 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem schweren Erdbeben in Südostasien ist die Lage weiterhin unübersichtlich. Auch die bei Urlaubern beliebte Metropole Bangkok ist betroffen. Was das für Reisende bedeutet, die in der Region sind oder bald dorthin fliegen wollen, zeigt TRAVELBOOK.

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Das Auswärtige Amt rät Thailand-Urlaubern nach dem schweren Erdbeben in Südostasien, die Nachrichtenlage zu verfolgen und die Verhaltenshinweise lokaler Behörden, von Reiseanbietern oder Hotelpersonal zu beachten. Das schreibt das Ministerium in seinen Reisehinweisen für das Land, nachdem am Morgen des 28. März ein starkes Beben der Stärke 7,7 mit Epizentrum in Thailands Nachbarland Myanmar weite Teile der Region erschüttert hatte.

Wichtige Infos zum Erdbeben in Südostasien

Betroffenen Reisenden vor Ort rät das Auswärtige Amt außerdem, sich in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) des Auswärtigen Amtes einzutragen und sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut zu machen. Diese stelle beispielsweise das Helmholtz-Zentrum für Geoforschung in umfangreicher Form online bereit. Weitere Nachbeben seien zudem nicht auszuschließen.

Wie Reiseveranstalter mit Gästen vor Ort verfahren

Laut einer Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV) nehmen Reiseveranstalter aktuell mit ihren Gästen vor Ort Kontakt auf. Man gehe aktuell von mehreren Tausend davon aus, von denen sich die wenigsten in Bangkok aufhielten. In den beliebten Urlaubsregionen Khao Lak, Phuket und Ko Samui im Süden des Landes gebe es keine Beeinträchtigungen, so die Sprecherin weiter.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat und sich in betroffenen Gebieten aufhält, wird also vom Veranstalter kontaktiert und zur aktuellen Lage informiert. Große Reiseanbieter haben dafür auch eigene Teams, die sich ausschließlich mit Krisenmanagement befassen. Muss eine Reise wegen der Umstände vor Ort vorzeitig beendet werden, kümmern sich die Anbieter beispielsweise um den Transport zum Flughafen und die Rückflüge. Ist das Hotel nicht mehr sicher bewohnbar, wird versucht, eine sichere Unterkunft zu finden.

Auch interessant: So sollte sich man als Urlauber bei Erdbeben verhalten

Wenn die Reise kurz bevorsteht

Wenn die Abreise in den nächsten Tagen bevorsteht, sollten sich Gäste, die eine Pauschalreise gebucht haben, an ihren Veranstalter wenden. So können sie sich über die Lage vor Ort informieren und Optionen – etwa auf Umbuchungen – in Erfahrung zu bringen. Vorschnell auf eigene Faust die Reise abzusagen, ist hingegen nicht zu empfehlen. Dabei können erhebliche Storno-Gebühren anfallen, denn Angst oder Unbehagen allein sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die geplante Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist. Das gilt zum Beispiel dann, wenn es dort, wo das Hotel steht, große Zerstörungen gibt. Solche „außergewöhnlichen Umstände“ berechtigen zum kostenlosen Reiserücktritt. In so einer Situation sagen Veranstalter aber in der Regel von selbst Reisen ab oder bieten Umbuchungen an.

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Was Individualreisende beachten sollten

Südostasien ist jedoch auch beliebt bei Urlaubern, die individuell unterwegs sind – vor allem viele Backpacker zieht es in die Region. Im Gegensatz zu Pauschalreisenden können sich Urlauber, die Flug und Hotel individuell gebucht haben, nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und auf einen Veranstalter stützen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der Einzelanbieter angewiesen, also etwa der Airline und der Unterkunft.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen leisten im Falle von Naturkatastrophen wie Erdbeben oftmals nicht. Dennoch ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen auf die Möglichkeit eventueller Erstattungen zu prüfen.

(Mit Material von dpa)

Themen Asien News Thailand

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