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Proviant für später

Darf man sich im Hotel Essen vom Frühstücksbüfett mitnehmen?

Frühstücksbuffet im Hotel
Von einem appetitlichen Frühstücksbüfett würde man wohl gern etwas für später mitnehmen. Doch darf man das? Foto: Getty Images / helovi

18. Oktober 2023, 14:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Als Hotelgast freut man sich über ein üppig bestücktes Frühstücksbüfett. Am liebsten würde man wohl alles probieren – und das, was man nicht schafft, packt man sich einfach für später ein. Aber Moment mal: Darf man Essen vom Frühstücksbüfett überhaupt mitnehmen? TRAVELBOOK hat sich schlau gemacht.

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Für viele Reisende gehört ein gut sortiertes Frühstücksbüfett zu den Highlights im Urlaub. Doch während die einen morgens speisen wie ein Kaiser, bekommen die anderen nach dem Aufstehen kaum etwas herunter. Dürfen womöglich diejenigen, die erst später hungrig werden, sich Essen vom Frühstücksbüfett mitnehmen? Wäre wohl auch eine Idee für Städtereisende: sich für eine tagesfüllende Erkundungstour etwas Proviant einzupacken. TRAVELBOOK hat sich schlau gemacht, ob das erlaubt ist.

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Darf man sich Essen vom Frühstücksbüfett mitnehmen?

Beim Online-Auftritt des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) findet man dazu eine klare Stellungnahme: „Das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Frühstücksrestaurant ist nicht gestattet.“ Die Mahlzeiten seien für den Verzehr innerhalb der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des Hotels angeboten, nicht zum Mitnehmen. Und was, wenn zwischendurch der kleine Hunger kommt? Dafür finden sich, wie es weiter in der Veröffentlichung heißt, „an vielen Rezeptionen heutzutage große Schalen mit frischen Äpfeln“.

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Proviant gibt es manchmal gegen Bezahlung

Urlauber, die – etwa aus Kostengründen – keine Halb- oder Vollpension gebucht haben und im Tagesverlauf nicht ausschweifend essen gehen wollen, können laut der DEHOGA mancherorts jedoch auf ein gewisses Entgegenkommen der Hotels hoffen. Einfach Essen vom Frühstücksbüfett mitnehmen ist zwar nicht erlaubt, doch bieten einige Unterkünfte insbesondere in Ferienregionen ihren Gästen an, sich „Lunchpakete“ zusammenstellen zu können – gegen Aufpreis.

Wie behandeln es die Hotels?

So viel zur Theorie. Aber es gibt vermutlich unzählige Menschen, die bereits das eine oder andere Gebäck vom Frühstücksbuffet entführt und zum späteren Naschen mit aufs Zimmer verschleppt haben. Wenn sie so etwas mitbekämen – würden die Mitarbeiter da einschreiten? Das wollte TRAVELBOOK von Jonas Schnabel, Geschäftsführer in der Villa Fiorentina in Frankfurt am Main, wissen.

Der Hotelier berichtet uns zunächst, dass es mit der Kalkulation für das Frühstücksbüfett in seinem Haus bisher nie größere Probleme gab. Pro Gast werden 1,4 Brötchen gekauft, meistens gehe die Rechnung auf. „Wenn ein Gast mal etwas mitnimmt, dann akzeptieren wir das“, so Schnabel. Würde sich hingegen einer die Taschen voll machen, dann nähme man das wahrscheinlich zum Anlass, „freundlich etwas zu sagen“.

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Ob sich aber einer nun die Taschen oder das Tablett voll macht – auch durch „große Esser“ vor Ort könnte das mit den 1,4 Brötchen pro Kopf wahrscheinlich knapp werden. Dieser Fall ereigne sich tatsächlich öfter, räumt Schnabel ein, und könnte wohl ungünstig für solche sein, die etwas später am Frühstücksbüfett erscheinen. Aber keine Sorge, es droht keine Brötchen-Restriktion. Schnabel: „Wenn das Frühstücksbüfett droht, leer zu werden, schicken wir jemanden zum Bäcker und besorgen Nachschub.“

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