6. November 2024, 10:08 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Erst Verspätung – und dann ist auch noch das Gepäck weg. Hin und wieder können solche Probleme bei Reisen mit dem Fernbus auftreten. Doch die Passagiere haben klar definierte Rechte. TRAVELBOOK gibt einen Überblick.
Kommt es zu Verspätungen, Gepäckverlust oder einem Unfall, haben Fernbus-Reisende bestimmte Rechte. In der EU sind die Busgastrechte für Fahrten ab 250 Kilometer einheitlich geregelt, teilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit.
Übersicht
Die Rechte bei einer Verspätung des Fernbusses
Fällt der Bus aus oder verspätet sich die Abfahrt um mehr als 120 Minuten, hat man die Wahl:
1) Sich auf eine andere Verbindung umbuchen lassen, denn das Busunternehmen muss eine alternative Reisemöglichkeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten.
2) Sich den Ticketpreis erstatten lassen – und auch mögliche Mehrkosten für eigene Buchungen, mit denen man stattdessen ans Ziel kommt. Letzteres gilt allerdings nur, wenn das Busunternehmen selbst keine Alternative angeboten hat. Das gewählte Transportmittel muss zudem vergleichbar sein. Bus und Zug zählen dazu, Mietwagen oder Taxis hingegen nur in Ausnahmefällen, so das EVZ.
Gut zu wissen: Hat das Fernbusunternehmen den Reisenden diese Möglichkeiten (Reiserücktritt oder nächstmögliche Reiseoption) nicht angeboten, kann man im Nachgang noch einmal die Hälfte des Ticketpreises als zusätzliche Entschädigung einfordern.
Snacks und Übernachtungen
Nach Angaben des EU-Portals „YourEurope“ gibt es außerdem folgende Ansprüche, wenn die geplante Reisedauer der Fernbusfahrt mehr als drei Stunden beträgt und sich der Bus um mehr als 90 Minuten verspätet oder ausgefallen ist:
- Mahlzeit und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar sind.
- Falls man deshalb strandet: Übernachtungen für bis zu zwei Nächte zu einem Höchstpreis von 80 Euro pro Person sowie Beförderung vom Busbahnhof zur Unterkunft und zurück auf Kosten des Busunternehmens. (Außer: Die Ursache für Verspätung oder Annullierung waren extreme Wetterverhältnisse oder Naturkatastrophen – dann muss das Unternehmen keine Übernachtungen zahlen.)
Zeitpuffer einplanen
Übrigens: Hat man wegen der Busverspätung etwa ein Konzert oder einen Flug verpasst, gibt es in den Busfahrgastrechten zwar einen sogenannten weitergehenden Schadenersatz. Jedoch sei es oft schwierig, die Gelder auf diesem Weg beim Fernbusanbieter wieder hereinzuholen, so das EVZ. Meist erfordere das den Gang vor Gericht.
Darum raten die Verbraucherschützer: Lieber mit Zeitpuffer buchen, wenn man zu einem terminierten Anlass reist – sodass man im Fall von Problemen auch mit einer späteren Verbindung noch rechtzeitig ankommen würde.
Das ist übrigens ein großer Unterschied zu Bahn und Flieger: Während dort stets die Ankunftszeit am Ziel etwa für Entschädigungen maßgeblich ist, sind es bei Fernbussen die Abfahrtszeiten. Verspätete Ankünfte hingegen sind bei Fernbusfahrten kein Fall für die Fahrgastrechte, so das zuständige Eisenbahn-Bundesamt. Der Grund: Besonderheiten im Straßenverkehr – etwa Staus –, die man als Unternehmen nicht beeinflussen kann.
Fernbus ist überbucht – was tun?
All diese Rechte stehen Reisenden auch zu, wenn sie aufgrund von einer Überbuchung nicht mitkommen – also, wenn trotz Tickets kein Platz mehr frei ist.
Weil der Bus dann aber an sich pünktlich war, und man in aller Regel eingecheckt hat und damit der Fahrschein entwertet wurde, ist es gerade in so einem Fall unerlässlich: Nachweise sichern – am besten ein Foto von sich vor dem Bus machen, sodass man nachweisen kann, dass man vor Ort war und nicht mitgekommen ist. Und auch Belege über gegebenenfalls alternativ gebuchte Fahrten gut aufheben.
Gepäck gestohlen oder beschädigt – diese Rechte haben Fernbus-Reisende
Das Gepäck ist bei Busreisen meistens im Frachtraum untergebracht. Dort könne es leicht geklaut werden, denn nicht jedes Unternehmen kontrolliere, welcher Koffer zu wem gehört, erklärt das EVZ. Wertsachen daher besser im Handgepäck verstauen und den Koffer beispielsweise mit Namensschild und Aufklebern kennzeichnen. Grundsätzlich steht Reisenden bei Verlust eine Entschädigung zu.
Wer vor Fahrtantritt ein Foto vom Kofferinhalt macht, ist ebenfalls auf der sicheren Seite. „Dann hat man bei Gepäckverlust bessere Chancen auf eine entsprechend hohe Entschädigungszahlung“, sagt Tamás Ignácz, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Rostock. Denn Reisende müssen den Wert des verlorenen Gepäcks selbst nachweisen. Wichtig zu wissen: Die maximale Entschädigungssumme liegt bei mindestens 1200 Euro pro Gepäckstück.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfen muss das Busunternehmen die gesamten Kosten für die Reparatur übernehmen und schnellstmöglich für Ersatz sorgen.
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Wenn der Bus unterwegs einen Unfall hat, muss das Busunternehmen den Fahrgästen Erste Hilfe und Unterstützung leisten. Das betrifft Verpflegung, Kleidung und weitere Beförderung.
Zudem besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Die genaue Höhe hängt von Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab, der Höchstbetrag sollte aber nicht unter 220.000 Euro pro Fahrgast liegen.
Mit Material von dpa