16. August 2019, 13:29 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Haben Sie sich auch schon oft gefragt, warum eigentlich wiederverschließbare Beutel auf Flugreisen Pflicht sind, wenn man Flüssigkeiten transportieren möchte? TRAVELBOOK hat bei der Bundespolizei Frankfurt am Main nachgefragt.
Jeder Flugreisende kennt es: Beim Sicherheitscheck am Flughafen wird mehr oder weniger penibel darauf geachtet, ob und in welcher Menge Passagiere Flüssigkeiten im Handgepäck dabei haben. Laut der Bundespolizeidirektion Frankfurt am Main dienen die geltenden Bestimmungen dazu, „den Gefahren von Flüssigsprengstoff wirksam begegnen zu können, ohne die Belange der Fluggäste außer Acht zu lassen“. Mit anderen Worten: Flüssigkeiten sind zwar erlaubt, aber nur in gewissen Mengen.
2006 war von der EU die Mitnahme der Flüssigkeiten eingeschränkt worden, nachdem zuvor britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge gerade noch verhindern konnten, bei denen flüssiger Sprengstoff in Getränkeflaschen während des Flugs zur Explosion gebracht werden sollte.
Verhinderung von Terroranschlägen
Doch warum ist es Pflicht, besagte Flüssigkeiten in einem Zip-Beutel zu transportieren? Und das, obwohl sich die Flüssigkeiten meist ohnehin schon in einem adäquaten Behältnis befinden.
Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion zu TRAVELBOOK: „Verschließbar muss der Beutel sein, um die Menge der erlaubten Flüssigkeiten eindeutig zu begrenzen. Um im Bedarfsfall einzelne Behältnisse gesondert zu kontrollieren, muss der Beutel zudem zu öffnen sein“ – und dann eben auch wieder verschließbar.
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„Praxisorientierte Lösung“
Seit 2006 darf man auch nur noch maximal einen Liter Flüssigkeit mit sich führen, und das auch nur auf Behältnisse verteilt, die jedes für sich maximal 100 Milliliter fassen können. „Das Verpacken der Behältnisse in transparente Beutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter gilt als praxisorientierte Lösung“, so die Bundespolizeidirektion Frankfurt am Main.
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An diese Regelung muss sich im Übrigen jeder halten, wie die Polizei gegenüber TRAVELBOOK betont. Es gilt: Wer fliegen will, muss kontrolliert werden. „Wer die Kontrolle ablehnt, darf den Sicherheitsbereich nicht betreten.“