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Urlaubschaos 2022

Flug annulliert oder Koffer verloren? Das sind Ihre Rechte

Flug annulliert, Koffer weg, Rechte von Reisenden
Für viele fängt der Sommerurlaub 2022 unschön an – oder fällt völlig ins Wasser Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

5. Juli 2022, 9:03 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Viele Deutsche blicken mit Sorge auf ihren geplanten Sommerurlaub. Denn man hört aktuell ständig von extremen Verzögerungen am Flughafen, dass Flüge annulliert werden oder Koffer verloren gehen. TRAVELBOOK kennt Ihre Rechte.

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Der Personalmangel an den Flughäfen und bei den Airlines hat bereits in den vergangenen Wochen für große Probleme im Flugverkehr gesorgt. Die Ursache ist klar, die möglichen Konsequenzen sind aber dennoch unglücklich. Was also können Urlauber tun, deren Flug annulliert wurde? Oder wenn sie – vielleicht verspätet – zwar am Zielort angekommen sind, ihr Koffer jedoch nicht? Wir haben Ihre Rechte in den verschiedenen Fällen zusammengefasst.

Was tun, wenn der Flug annulliert wurde?

In solch einem Fall haben Reisende die Wahl: vollständige Erstattung des Ticketpreises oder Umbuchung durch die Airline. Welche Variante sinnvoller ist, hängt davon ab, was genau man gebucht hat. Eine Umbuchung empfiehlt sich dann, wenn man individuell reist und etwa bereits ein Ferienhaus gebucht hat. Schließlich droht man sonst, auf den Kosten für die gebuchten Leistungen sitzen zu bleiben.

Laut Stiftung Warentest steht Ihnen im Fall einer Flugannullierung eine Ersatzbeförderung zu. Bietet die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug an und weigert sich, einen Ersatzflug bei der Konkurrenz zu buchen? Dann kann man diesen auf eigene Faust buchen und das Geld nach dem Urlaub einfordern, heißt es. Aber seien Sie auf Widerstand seitens der Airline gefasst, wenn der Ersatzflug teurer ist als der stornierte Flug.

Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter im Fall gestrichener Flüge der Ansprechpartner. Ihn sollte man kontaktieren und um eine zeitnahe Ersatzbeförderung bitten, rät die Stiftung Warentest. Ist der neue Flug erheblich später als der ursprüngliche angesetzt, besteht möglicherweise die Option, die Reise zu stornieren.

Anspruch auf Entschädigungszahlung

Erfolgte die Information über die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug, steht Reisenden neben der Erstattung oder Ersatzbeförderung womöglich noch eine Entschädigungszahlung zu. Diese liegt je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Ihre Ansprüche können Sie beispielsweise über die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überprüfen. Diese ist für iOS und Android verfügbar. Weiterhin gibt es vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool.

Erheblich verspätete Ankunft – welche Rechte haben Urlauber?

Kommt man erheblich später am Urlaubsort an, lässt sich der Reisepreis eventuell mindern. Denn in dem Fall besteht womöglich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Das gilt übrigens auch bei Pauschalreisen. Prüfen Sie zu diesem Zweck die EU-Fluggastrechteverordnung.

Die EU-Fluggastrechteverordnung ist für alle Flüge anwendbar, die innerhalb der Europäischen Union starten. Für Flüge, die in der EU landen, gilt sie nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten hat.

Flug verpasst wegen Verzögerungen am Airport

Rechtzeitig am Airport zu sein, ist zu den Stoßzeiten in den Sommerferien unbedingt ratsam und mit Blick auf mögliche Ansprüche bei Problemen auch zwingend erforderlich. In der Regel empfehlen Airlines 2,5 bis 3 Stunden Vorlauf. Was Fluggäste weiterhin tun können, um einen reibungslosen Ablauf zu unterstützen, lesen Sie hier.

Wer trotzdem am Flughafen in der Warteschlange festhängt und droht, den Flieger zu verpassen, sollte sich zum einen bemerkbar machen und zum anderen die Situation vor Ort dokumentieren. Nehmen Sie etwa Fotos von den langen Schlangen auf und heben Sie Quittungen von Einkäufen am Airport auf. „Vielleicht auch mit Mitreisenden vernetzen und eventuell die Kontaktdaten austauschen, um später Zeugen zu haben“, schlägt Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale NRW vor.

Unterschiedliche Zuständigkeiten

Sorgen Probleme beim Einchecken – etwa zu wenig geöffnete Schalter – für den verpassten Flug, wäre die Airline zuständig. Dann greift laut dem Fluggastrechte-Portal Fairplane die Fluggastrechteverordnung. Falls Pauschalurlauber trotz rechtzeitiger Ankunft am Flughafen hängen bleiben und deshalb den Flieger verpassen oder zu verpassen drohen, sollten sie ihren Veranstalter kontaktieren.

Verpasst man einen Flug wegen Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle, ist es nicht so leicht, Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW fällt das in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. In dem Fall könnten mögliche Ansprüche nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass man die Probleme vor Ort dokumentiert hat und belegen kann, dass man rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle eingetroffen ist. „Nicht rechtzeitig“ waren in einem Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zu entscheiden hatte, etwa 55 Minuten vor Abflugzeit.

Auch interessant: Flug verpasst? Entschädigung wegen überlanger Wartezeit am Airport

Airline verweigert Erstattungszahlung – was tun?

Längst nicht immer zahlen Fluggesellschaften berechtigte Ausgleichszahlungen anstandslos aus, oder machen es Reisenden einfach, von ihrem Wahlrecht (Rückerstattung oder anderweitige Beförderung) bei einer Annullierung Gebrauch zu machen.

Verbraucherschützer raten dann, die Schriftwechsel und Telefonate mit der Airline aufzuheben beziehungsweise zu dokumentieren. Dies kann helfen, wenn Reisende sich externe Hilfe holen; sei es etwa bei einem Anwalt, bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), bei Verbraucherschützern oder bei auf Provisionsbasis oder mit Servicegebühren arbeitenden Portalen wie Fairplane, EUclaim, Flightright oder Airhelp.

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Was wird erstattet, wenn der Koffer verloren gegangen ist?

Wer ohne Gepäck am Urlaubsort landet, sollten schon am Flughafen tätig werden und am Schalter der Airline einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Das verspätete Gepäck muss binnen 21 Tagen schriftlich der Airline gemeldet werden. Werde die Frist versäumt oder fehle das PIR-Dokument, muss die Airline unter Umständen gar nichts erstatten. Davor warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Für Pauschalreisende gilt die gleiche Frist und auch sie benötigen das PIR-Dokument. Sie müssen den Verlust aber dem Veranstalter melden.

Sie dürften Ersatzwäsche und -kosmetik kaufen

Ohne Koffer zu sein, heißt am Urlaubsort in der Regel auch: keine Wechselwäsche. Nach Angaben des Verbraucherschutzes dürfen Reisende Ersatz kaufen und sei es auch nur, wenn sie für ein paar Stunden ohne ihr Gepäck auskommen müssen. Jedoch müssen sich die Käufe auf das wirklich Notwendige beschränken. Zahnputzzeug, Unterwäsche, Badehose, Shirts und etwa Pyjamas seien unproblematisch.

Die Kassenbons für die Ersatzkäufe müssen Reisende natürlich aufheben. Außerdem sollten sie den Gepäckaufkleber vom Check-in für solche Fälle unbedingt als Nachweis parat haben.

Auch interessant: Flugreisende aufgepasst – Aus diesem Grund könnte ihr Koffer entsorgt werden

Haftungsgrenze: rund 1700 Euro

Die oberste Haftungsgrenze bei Gepäckproblemen liegt aktuell bei rund 1700 Euro pro Passagier. Zahlen müssen Airlines neben notwendigen Ersatzkäufen die Dinge, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden. Ausgenommen von der Haftung sind aber Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops. Sie gehören ins Handgepäck.

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