27. Dezember 2023, 10:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Das hat der Bundestag entschieden. Bei Eltern wirft das so einige Fragen auf: Wie verreist ihr Nachwuchs zukünftig, was gilt ab wann – und: Was kostet es? Hier gibt es die Antworten.
Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht. Denn ab 2024 wird das Ausweisdokument für den Nachwuchs nicht mehr ausgestellt. Das bedeutet, dass Eltern, die mit ihren Kindern auf Auslandsreisen gehen wollen, für die Sprösslinge über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip benötigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:
Warum gibt es den Kinderreisepass bald nicht mehr?
Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. „Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind“, heißt es dazu vom Bundesinnenministerium.
Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer, für ab 2021 neu ausgestellte Kinderreisepässe beträgt sie ein Jahr.
Bei Kinderreisepässen, die vor 2021 ausgestellt wurden, gilt die darin eingetragene Gültigkeit. Innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums können die Dokumente verlängert werden.
Ein Problem: Pässe ohne Chip haben auch eine eingeschränkte Akzeptanz. „Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert“, so das BMI.
Beispiel USA: Für eine geplante Reise in die Vereinigten Staaten sollte das Kind einen normalen Reisepass haben. Besitzt es nur einen Kinderreisepass, benötigt es nämlich ein Visum. Die viel einfacher zu erhaltende elektronische Einreisegenehmigung (Esta) kann man nur mit einem Reisepass beantragen – das gilt auch für die Kleinen.
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Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft?
„Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden“, so das BMI. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.
Was sind die Alternativen und wie lange sind sie gültig?
Personalausweise und Reisepässe. Diese Dokumente sind für Personen unter 24 Jahre und damit auch für Kinder maximal sechs Jahre lang gültig. Wobei es einen Haken gibt:
Gerade bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Äußere innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass sie mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr klar zu identifizieren sind. In diesem Fall wäre der Ausweis vorzeitig ungültig, stellt das BMI in seinen FAQ zu Pässen online klar.
Sieht das Kind inzwischen deutlich anders aus als auf dem Passbild, sollte man deshalb lieber auf Nummer sichergehen und rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?
Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Das zuständige Amt findet man etwa über den sogenannten Behördenfinder. Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen.
Wann braucht es welchen Pass?
Mit einem Personalausweis kann man innerhalb der Europäischen Union problemlos mit dem Nachwuchs reisen. Ist jedoch eine Reise außerhalb der EU geplant, braucht das Kind meist einen Kinderreisepass, und teils sogar einen normalen Reisepass. Welches Dokument für die Einreise in ein Land nötig ist, lässt sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes nachlesen.
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Was kostet der Pass?
Ein normaler Reisepass kostet für alle Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro, für eine Express-Ausstellung innerhalb weniger Werktage sind es 69,50 Euro. Ein Personalausweis kostet für Kinder 22,80 Euro.