2. August 2018, 12:37 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
An vielen beliebten deutschen Urlaubsorten wird von Besuchern eine sogenannte Kurtaxe verlangt. Zu den Orten gehören unter anderem Fehmarn, Juist, Langeoog, Sylt, Konstanz und noch viele weitere. Doch wofür wird die Abgabe eigentlich verwendet? Und kann man sich davor drücken? TRAVELBOOK hat die Antworten!
Wer ein paar Tage am Meer entspannen will und sich ein Hotel in einem Kurort mietet, muss nicht selten mit einem zusätzlichen Beitrag rechnen: der Kurtaxe. Pro Nacht zahlen Touristen neben dem Preis für das Hotelzimmer auch noch einen Betrag an den Erholungsort, die Heilstätte, das Seebad oder den Kurort. Aber warum gibt es das überhaupt? Wofür wird das Geld eigentlich verwendet? Und was passiert, wenn ich einfach keine Kurtaxe zahle? TRAVELBOOK beantwortet die wichtigsten Fragen,
Wer muss grundsätzlich die Abgabe zahlen?
Erst einmal müssen alle zahlen, die in einem Kurort Urlaub machen. „Gästebeitragspflichtig sind all jene, die zu Urlaubszwecken eine touristische Destination besuchen“, so Wolfgang Lübben vom Staatsbad Norderney GmbH auf Nachfrage von TRAVELBOOK. Es gibt aber auch Ausnahmen: „Befreiungen betreffen zumeist Leute, die zu Arbeitszwecken in der Destination verweilen. Ermäßigungen bzw. Befreiungen werden oftmals auch für Kinder, Gruppen, Schwerbehinderte und Seminarbesucher gewährt.“ In einigen Orten bekommen auch Verwandte von Einheimischen Ermäßigungen. Wer genau befreit ist oder einen ermäßigten Betrag zahlen darf, sei in der jeweiligen kommunalen Gästebeitragssatzung definiert. Den Beitrag kann man entweder am Hotel oder der Unterkunft oder bei der Tourismusinformation bezahlen.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Höhe des Gästebeitrags fällt je nach Ort unterschiedlich aus: Bis zu knapp 4 Euro können pro Person und Tag fällig werden. Dabei kann die Gebühr nicht nur je nach Ort, sondern auch von Saison zu Saison variieren. Den Betrag zahlt man pro Tag, für An- und Abreisetag wird zusammen ein ganzer Tag berechnet. Für Hundebesitzer können zusätzlichen Abgaben für das Haustier erhoben werden, diese liegen aber unter der Gebühr für Erwachsene.
Wie hoch die genaue Gebühr am Ort der Wahl ist, sollte man vorher bei der jeweiligen Touristeninformation erfragen. In der Regel zahlt man seinen Aufenthalt mit einer Tages- oder Mehrtagesabgabe, als Dauergast kann man aber auch eine Jahreskurabgabe zahlen. Auch hier variieren die Preise.
Was passiert, wenn ich keine Kurtaxe zahle?
Viele Besucher, die nur für einen Tag in einem Kurort fahren, wollen sich die Kurtaxe sparen. Eine schlechte Idee: Zahlt man die Taxe nicht, begeht man nämlich eine Ordnungswidrigkeit und die kann teuer werden. Auf Fehmarn etwa wird ein Bußgeld von satten 500 Euro fällig. Sie sollten also nicht auf die Zahlung der Kurtaxe verzichten, denn besonders während der Hauptsaison muss man mit Kontrollen, zum Beispiel am Strand, rechnen.
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Seit wann gibt es die Kurtaxe?
Die erste Kurtaxe wurde schon vor knapp 500 Jahren erhoben: Im Jahr 1507 wurde die erste Kurtaxe von den Römern in Baden-Baden verlangt. Sechs Pfennig kostete damals ein Besuch der Thermalquellen. Laut einem Bericht der Verbraucherorganisation Stiftung Warentest soll es sogar schon noch früher, im Jahr 1413, eine Gebühr für das Baden in den heilenden Quellen in Bad Pyrmont im Weserbergland gegeben haben. Aber erst über drei Jahrhunderte später wurde es offiziell: 1893 führte der preußische Landtag die Zwangsabgabe für die Gäste von Kurorten ein.
Wofür gibt es sie eigentlich?
Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Besucher an einen Ort, der zur Erholung dient, zahlen. Laut den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbands ist sie keine Steuer, keine Gebühr und kein Betrag, sondern eine „öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art.“ Aber wofür wird diese Abgabe verwendet?
Der Gästebeitrag sei zweckgebunden und fließe in die touristische Infrastruktur, sagt Wolfgang Lübben vom Staatsbad Norderney zu TRAVELBOOK. Unter anderem würden durch den Beitrag die Entstehung und die Pflege von Wegen, Stränden und Parks finanziert. „Der Gästebeitrag ist eine kommunale Abgabe besonderer Art, mit der sich Gäste finanziell an der Herstellung, Verwaltung, Instandhaltung und Reparatur von öffentlichen touristischen Einrichtungen beteiligen“, fasst Lübben zusammen.
Das kling erstmal sehr bürokratisch, ist aber auch für den Urlauber im Kurort praktisch. Dank der Kurtaxte gibt es, so Lübben, „saubere Strände, gepflegte Kuranlagen, eine offizielle Tourist-Information, eine Badeanstalt und weitere Freizeitangebote wie Parkanlagen und ähnliches.“
Auch für Smartphone-Nutzer und Workaholics ist die Kurtaxe von Nutzen. Denn: Damit werde auch der Internetzugang finanziert, erklärt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands. Außerdem würde das Geld zur Bereitstellung von Lesezimmern und Gesellschaftsräumen sowie für die Auslage von Zeitungen und Zeitschriften und die Durchführung von Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Genesung des Kurgastes dienen, verwendet.
Es scheint, dass die Kurtaxe fast alle Bereiche abdeckt, doch das ist falsch. Die Kurtaxe darf nur dafür verwendet werden, Orte der Erholung so gepflegt und so komfortabel wie möglich zu halten. So kann sie zum Beispiel nicht für Marketingmaßnahmen verwendet werden.
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Und wer darf nun eine Kurtaxe erheben?
Die Kurtaxe darf nur von staatlich anerkannten Kurorten bezogen werden. Aber: Sogenannte Gästetaxen dürfe auch von anderen touristisch relevanten Orten verlangt werden. „War es bislang noch so, dass nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte einen Kurbeitrag erheben können, ist dies seit der letzten Reform in der Art verändert worden, dass auch jene Kommunen einen Gästebeitrag erheben können, die zwar nicht staatlich anerkannt sind, aber dennoch laufend in touristische Infrastruktur investieren“, erklärt Lübben.