20. März 2019, 10:50 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Masche ist nicht neu, aber das Europäische Verbraucherzentrum warnt immer wieder vor einer Abzocke, der bereits zahlreiche Urlauber auf Gran Canaria zum Opfer gefallen sind und immer noch fallen. Auch aus Deutschland gibt es mehrere Betroffene. Wie die Abzocke abläuft und wie man sich davor schützen kann.
Zahlreiche Urlauber fallen derzeit auf den Kanaren wieder einer Abzock-Masche zum Opfer warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Betroffen ist hauptsächlich Gran Canaria, etwa die Städte Puerto de Mogan oder Playa del Ingles.
Die Masche ist immer die gleiche: Eine junge Frau spricht auf der Straße Urlauber an und schenkt ihnen einen Los. Und siehe da: Das Los ist ein Gewinn! Eine Woche Urlaub oder ein Handy habe man gewonnen, sagt die freundliche Frau, man könne sich den Preis sofort in der Geschäftsstelle des Veranstalters abholen. Wer jetzt mitgeht, ist bereits mittendrin. Nicht etwa bei der Gewinnvergabe, sondern in einer Verkaufsveranstaltung, bei der man sogenannte Urlaubszertifikate, Urlaubspakete, Gutscheine für Urlaube und Übernachtungen sowie Vouchers untergejubelt bekommt.
Zum Unterschreiben gedrängt
In der „Geschäftsstelle“ oder bei Hotelführungen bietet man den Urlaubern zum Beispiel auch Ferienapartments zum Schnäppchenpreis an, nur 189 Euro pro Nacht sollen sie kosten, Mindestaufenthalt: eine Woche. Das lohne sich auf jeden Fall, schließlich verbrächten auch Prominente dort ihren Urlaub. Auch
Zeigt man sich nur ansatzweise interessiert, bekommt man sofort einen Vertrag vorgelegt. Ausreichend Zeit, diesen zu lesen, gibt man den Urlaubern nicht. Wer unterschreibt, wird anschließend persönlich zum Geldautomaten geführt, um eine Anzahlung von mehreren Hundert Euro zu leisten.
„Allerspätestens jetzt sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten“, warnt das EVZ, denn „ein Anbieter, der seine Kunden dermaßen unter Druck setzt, kann nicht seriös sein.“ Zudem stehe in den Vertragsbedingungen, dass die Verfügbarkeit der Apartments „begrenzt“ sei, sodass nicht sicher sei, ob man dort überhaupt je seinen Urlaub wird verbringen können.
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So kann man sich schützen
„So verlockend der Losgewinn erscheint: Halten Sie sich von der Infoveranstaltung fern“, rät EVZ-Juristin Sabine Blanke. Denn sei man erst einmal dort, werde es schwierig, sich den aggressiven Verkaufspraktiken zu entziehen. Man solle auf keinen Fall etwas unterschreiben, rät die Expertin weiter. Einmal unterschrieben, sei es schwer, den Vertrag wieder zu lösen. Denn die Betrüger bedienen sich eines Tricks, wie Blanke weiter erklärt: „Dadurch, dass die Laufzeit meist unter einem Jahr liegt, wird der Schutz der europäischen Timesharing-Richtlinie ausgehebelt: Verbraucher können nicht widerrufen, und den Unternehmern ist es nicht verboten, sofort eine Anzahlung zu verlangen.“
Auf keinen Fall solle man sich darauf einlassen, sofort eine Anzahlung zu leisten, so die Juristin weiter. „Nicht per Kreditkarte. Nicht per EC-Karte. Und schon gar nicht in bar. Vor allem bei Barzahlung wird es schwierig, das Geld zurückzuerhalten.“
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Was, wenn man bereits gezahlt hat?
In diesem Fall rät Rechtsexpertin Sabine Blanke dazu, so schnell wie möglich zur Bank zu gehen und die Rückbuchung des Geldes zu verlangen. „Bei Kreditkarten können Sie bis zu vier Wochen nach Erhalt des Kontoauszugs die Zahlung reklamieren.“ Eine Sperrung der Kreditkarte allein reiche nicht aus. Zudem solle man dem Unternehmen schriftlich (per Einschreiben und per Mail) mitteilen, dass man wegen der Art der Vertragsanbahnung nicht an den Vertrag gebunden sei. Vorsorglich soll man den Vetrag kündigen.
Darüber hinaus kann man sich als Betroffener an das EVZ wenden, das Verbraucher kostenlos bei grenzüberschreitenden Problemen unterstützt.