8. Juli 2024, 10:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Nur die wenigsten fürchten wohl, etwas Verbotenes zu tun, wenn sie im Urlaub am Strand hübsche Muscheln sammeln. Doch diese Unbekümmertheit kann in einigen Ländern oder unter bestimmten Umständen teurer werden. Denn das Mitführen von Muscheln als Urlaubssouvenirs steht vielerorts unter Strafe. Wo es (grundsätzlich) erlaubt ist, Muscheln zu sammeln, und wo generell verboten – erfahren Sie hier bei TRAVELBOOK.
Ob nun als dekoratives Accessoire, zum Aufziehen auf eine Kette oder, um sie einfach als Erinnerung in der Schublade aufzubewahren: Viele Menschen greifen beherzt zu, wenn sie am Strand oder in einem See ansprechende Muscheln entdecken, und nehmen sie mit nach Hause. Doch genau das kann sich, abgängig von verschiedenen Faktoren, finanziell ganz schön rächen. Und Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht.
Übersicht
Wo Muscheln sammeln verboten ist, kann es teuer werden
Die US-Amerikanerin Charlotte Russ hat das vor einigen Wochen zu spüren bekommen. Ihre Kinder hatten beim Familienurlaub in der kalifornischen Stadt Pismo Beach Muscheln eingesammelt – beachtliche 72 Stück, wie sich herausstellte. Noch vor Ort erhielt sie dafür von Ordnungsbeamten einen Strafzettel, berichtete sie dem Sender ABC7, und später den Bescheid: Russ sollte 88.000 Dollar (umgerechnet mehr als 81.000 Euro) zahlen. Vor Gericht wurde die Strafe dann doch noch auf 500 Dollar reduziert – dennoch ein unnötig teurer Urlaub.
In den USA ist das Sammeln von Muscheln nicht per se verboten. Allerdings schon, wenn diese unter Artenschutz stehen. Die dicken und großen dreieckigen Muscheln, die Russ‘ Nachwuchs an sich genommen hatte, seien laut dem ABC7-Beitrag sogenannte Pismo-Muscheln. Sie kämen ausschließlich im östlichen Pazifik vor und müssten demnach eine gewisse Größe erreichen, um sich fortpflanzen zu können.
In diesen Ländern ist es grundsätzlich erlaubt, Muscheln zu sammeln
Innerhalb Europas ist es vielerorts grundsätzlich erlaubt, Muscheln an sich zu nehmen. Hierzu zählen Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien sowie Griechenland und Kroatien. Das kann man im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. So darf man etwa an der Ostsee keine Muscheln sammeln, wenn sie als „aufgeschüttete Geröllwälle eine existentielle Schutzfunktion bei Sturmfluten“ erfüllen, heißt es dazu auf „Ostsee.de“. Dies wäre dann an Schildern mit der Aufschrift „Entfernen von Strandgut verboten“ ersichtlich, und gilt folglich auch für Sand, Steine und so weiter.
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Diese Länder verbieten es streng
In Italien ist das Sammeln von Muscheln per se verboten. Wer das nicht weiß, kann etwa auf der Mittelmeerinsel Sardinien für jede Veränderung der Sandstrände bestraft werden. Laut Bußgeldkatalog liegen die Bußgelder hier bei bis zu 3000 Euro. Ebenso drohen für das Entwenden von Steinen hohe Strafen in Ägypten, Dubai, in der Türkei und gegebenenfalls in Zypern, je nachdem, ob griechische oder türkische Vorschriften gelten. In Neuseeland und in der Dominikanischen Republik ist die Ausfuhr von Muscheln ebenfalls nicht gestattet. Wie in den USA ist es in Thailand und Mexiko dann verboten, Muscheln zu sammeln, wenn sie unter Artenschutz stehen.
Sie merken, die Vorschriften unterscheiden sich. Zusammenfassend hängen sie vom sogenannten Washingtoner Artenschutzübereinkommen ab, welches den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen regelt. Deutschland ist unter den 184 Vertragsparteien. Somit macht man sich auch hierzulande strafbar, wenn man sich an vom Aussterben bedrohten natürlichen Beständen bedient.
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Neben diesem ökologisch wichtigen Aspekt ist es auch sinnvoll, informiert zu sein, um Probleme mit dem Zoll zu vermeiden.
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Beim Online-Auftritt der Behörde erhalten Sie hierzu ausführlichere Informationen. Demnach ist es für das Einführen von „Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (z.B. verarbeitet zu Schmuck)“ erforderlich, ein artenschutzrechtliches Dokument vorweisen zu können. Dies betrifft noch zahlreiche weitere lebende oder tote Tiere sowie Pflanzen bzw. Bestandteile oder Erzeugnisse davon, die man z. B. an einem Urlaubsort käuflich erwerben kann. Um beim Thema Muscheln zu bleiben: Pro Person dürfen laut Zoll „bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln (Tridacnidae spp.)“ mitgeführt werden und nicht mehr als drei Kilogramm.