
14. März 2025, 16:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Gerade einmal zwei Monate ist es her, dass in Südkorea ein Flugzeug von Air Busan ausbrannte. Nun steht fest – der Brand wurde durch eine Powerbank im Handgepäck ausgelöst. Als Reaktion darauf führen nun vor allem asiatische Airlines strengere Regeln für die Mitnahme von Powerbanks ein.
Spätestens seit dem Vorfall vom 28. Januar, bei dem eine A321-Maschine von Air Busan in Südkorea fast vollständig ausbrannte, steht fest, dass Powerbanks an Bord ein großes Sicherheitsrisiko darstellen. Die 169 Passagiere und sieben Besatzungsmitglieder konnten bei dem beschriebenen Vorfall zum Glück rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und Feuer durch Powerbanks in der Flugkabine vorzubeugen, reagieren mehrere Fluggesellschaften nun mit verschärften Sicherheitsvorschriften. Hier erfahren Sie, welche Airlines davon betroffen sind und welche Regeln künftig gelten.
Nutzung von Powerbanks bei mehreren Airlines verboten
Bereits seit dem 1. März gelten bei südkoreanischen Fluggesellschaften strengere Regeln für das Mitführen von transportablen Akkus. In Zukunft dürfen Passagiere maximal fünf Powerbanks mit an Bord nehmen, welche jeweils eine Kapazität von bis zu 100 Wattstunden nicht überschreiten sollten. Während des Flugs darf man sie weder zum Aufladen seiner Geräte verwenden, noch die Powerbank selbst aufladen. Außerdem muss sie immer griffbereit sein, sprich man darf sie nicht im Gepäckfach verstauen.
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Auch Singapur Airlines und die Tochtergesellschaft Scoot schließen sich laut dem „Handelsblatt“ jetzt den strengeren Regeln an. Das gilt demnach auch für Passagiere der Airline, die unter anderem von Frankfurt oder Berlin nach Südostasien fliegen. In Kraft treten soll die neue Regelung bei den Airlines am 1. April 2025. Weitere Airlines, die sich dem Verwendungsverbot von Powerbanks in Flugzeugen anschließen, sind Thai Airways, Eva Air und China Airlines.

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Powerbanks dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden
Der Transport von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck ist grundsätzlich verboten. Sowohl die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) als auch der Branchenverband IATA haben sich für dieses Verbot ausgesprochen. Stattdessen müssen Powerbanks und Ersatzakkus stets im Handgepäck mitgeführt werden, darauf verweist auch die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA. Somit kann ein schnelles Eingreifen des Flugzeugpersonals im Ernstfall garantiert werden.