22. November 2024, 6:25 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer körperlich oder geistig behindert ist, hat besondere Bedürfnisse auf Reisen. Spezialisierte Anbieter haben sich darauf eingestellt. TRAVELBOOK zeigt, welche Veranstalter es gibt und worauf man achten sollte.
Mit körperlicher oder geistiger Behinderung Urlaub machen: Eine Reihe kleinerer Reiseveranstalter hat sich genau darauf spezialisiert und entsprechende Angebote in ihrem Programm.
Übersicht
Reisen mit Behinderung – diese Anbieter gibt es
Zu den Veranstltern, die Reisen für Menschen mit Behinderung anbieten, gehören:
- Stern-Reisen aus Hamburg
- YAT Reisen aus Paderborn
- Huckepack Reisen aus Lauben (Allgäu)
- Fair – Reisen und Mehr aus Mönchengladbach
- Runa Reisen aus Steinhagen (Westfalen)
- PunktUm Tours, das Reisebüro der Lebenshilfe Dresden
Während Runa sich auf Reisen mit Rollstuhl fokussiert, ist man bei Stern-Reisen speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten eingestellt. Bei YAT Reisen wiederum gibt es sowohl Angebote für Menschen mit geistiger als auch mit körperlicher Behinderung.
Deutschlands größter Reiseveranstalter Tui hat ebenfalls Angebote für Menschen mit Behinderung und fragt den konkreten Bedarf mittels eines Fragebogens ab. Auch Kreuzfahrtanbieter haben häufig barrierefreie Reiseoptionen im Programm.
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Worauf man bei der Buchung achten sollte
Laut Reiserecht müssen Veranstalter, die barrierefreie Angebote bewerben, diese auch einhalten. Prof. Ernst Führich, Experte für Reiserecht, betont, dass Reisende mit spezifischen Anforderungen diese im Voraus angeben und sich schriftlich bestätigen lassen sollten. Nur so können Sonderwünsche wie spezielle Unterkünfte oder Transportmittel rechtsverbindlich abgesichert werden.
Sollten zugesicherte Barrierefreiheiten vor Ort nicht eingehalten werden, können Betroffene bei Pauschalreisen eine Minderung des Reisepreises oder sogar eine vollständige Rückerstattung verlangen.
Barrierefreiheit Reisen mit Behinderung – die besten Tipps
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Gericht entscheidet für Rollstuhlfahrer
Ist man im Reisebüro und erkennbar beeinträchtigt, kann sich schon daraus ein Anspruch auf behindertengerechte Unterbringung und Transportmittel ergeben. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach einem Mann die Rückzahlung des gesamten Reisepreises zu, weil das gebuchte Hotel nicht seinen Bedürfnissen entsprach und er abreisen musste.
Im Urteil (Az.: 2-24 S 213/06) hieß es konkret: „Bucht ein erkennbar schwerbehinderter Rollstuhlfahrer eine Pauschalreise, so ist der Reiseveranstalter (und das die Buchung vermittelnde Reisebüro) verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für eine behindertengerechte Unterkunft zu schaffen.“
Mit Material von dpa