15. Februar 2018, 8:44 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein Blick in den Ausweis ist Pflicht. Denn das Ablaufdatum des Reisepasses ist entscheidend bei der Vergabe und Gültigkeit eines Visums. Ein Experte erklärt, was Reisende zu beachten haben.
In viele Länder können deutsche Touristen auch ohne Visum einreisen. Wer doch eine Einreiseerlaubnis braucht, sollte vorher unbedingt die Gültigkeit seines Reisepasses prüfen.
„Denn wenn der Reisepass innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, erteilen viele Länder dem Reisenden kein Visum“, erklärt Frank Bigot, Geschäftsführer der Visum-Agentur Servisum.
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Kosten selbst tragen
Auch wenn der Pass noch eine Weile gültig ist, kann das Dokument vor dem erteilten Visum ablaufen. In vielen Ländern müssen Reisende nach Ablauf des Reisepasses das bereits erteilte Visum neu beantragen und dafür auch die Kosten tragen. Es kann sich also unter Umständen lohnen – gerade bei einem mehrjährig gültigen Visum – einen neuen Pass schon weit vor seinem Ablaufdatum zu beantragen, auch wenn das Dokument noch länger als sechs Monate gültig ist.
Bigot nennt eine Ausnahme: „In Indien wird das noch gültige Visum aus dem abgelaufenen Dokument beispielsweise in den neuen Reisepass übertragen.“
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Visum nicht beschädigen
In manchen Ländern bekommen Reisende auch ein Visum, wenn der Pass bald abläuft. In die USA dürfen sie etwa mit zwei Pässen einreisen – dem alten und dem neuen Dokument. „Touristen müssen dann den gültigen sowie den abgelaufenen Reisepass mit dem noch gültigen Visum mitnehmen“, sagt Bigot.
Wichtig: Wenn der alte Pass entwertet wird, darf dabei nicht das Visum beschädigt werden. „Sonst ist das Visum auch entwertet und damit ungültig.“ Reisende sollten sich mit genügend Vorlauf beim Konsulat des jeweiligen Landes über die Einreisebedingungen informieren.