25. Juli 2024, 12:52 Uhr | Lesezeit: 9 Minuten
In vielen Urlaubsregionen herrschen auch 2024 wieder Rekordtemperaturen – teilweise drohen oder toben heftige Waldbrände wie derzeit in Italien, Griechenland, Kroatien, Bulgarien und der Türkei. Diese Rechte haben Pauschalurlauber und Individualreisende. Und das ist das richtige Verhalten in bedrohten Gebieten.
In Griechenland gab es allein in diesem Sommer bereits mehr als 2000 Waldbrände, wie unter anderem die „Augsburger Allgemeine“ berichtet. Im Juni 2024 war die Zahl der Brände demnach dreimal so hoch wie im vergangenen Jahr. Auch Italien ist vor allem im Süden von starker Hitze und Waldbränden betroffen. An der Adriaküste bei Vieste musste am Mittwoch wegen eines schweren Waldbrandes ein ganzes Feriendorf mit etwa 1000 Urlaubern evakuiert werden. Waldbrände dieser Art sind zurzeit an vielen Orten Südeuropas ein Thema – nicht selten stellt sich deshalb für Reisende die Frage, ob sie ihren geplanten Urlaub vielleicht besser stornieren sollten. Ob dies ohne Weiteres möglich ist, und was es dabei zu beachten gilt – TRAVELBOOK gibt einen Überblick.
Übersicht
- Wann kann ich bei einem Waldbrand den Urlaub kostenlos stornieren?
- Was gilt für Pauschal-, was für Individualreisende?
- Waldbrand bricht im Urlaub aus – was tun?
- Trotz Risiko im Urlaub: Reisepreis mindern
- Sichert eine Reiserücktrittsversicherung Waldbrände ab?
- Was kann einen Waldbrand auslösen?
- Was mache ich, wenn es brennt?
- Was ist das richtige Verhalten bei Waldbrandgefahr?
Wann kann ich bei einem Waldbrand den Urlaub kostenlos stornieren?
Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Laut Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin sei etwa ein Waldbrand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft ein Grund, den Urlaub zu stornieren. Extreme Hitze allein reiche aber nicht für eine kostenlose Stornierung aus.
Beginnt die Reise aber erst in ein paar Wochen, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Karimi rät, allenfalls kurzfristig zu stornieren. Denn es dürfte sich nicht sicher vorhersagen lassen, wann die Feuer gelöscht sein werden. Für die Stornierungsfrage aber kommt es genau darauf an. Wird die konkrete Reise des Urlaubers erheblich beeinträchtigt? Das lässt sich Wochen im Voraus nicht beantworten.
Laut Karimi außerdem wichtig: Die gebuchte Region muss von einem Waldbrand betroffen sein, damit man den Urlaub kostenlos stornieren kann, ein Waldbrand irgendwo im Land reicht als Grund nicht aus.
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Was gilt für Pauschal-, was für Individualreisende?
Rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen Reisen in ein Land ab, ist für die Stornierungsbedingungen entscheidend, ob Urlauber bei einem Reiseveranstalter gebucht haben oder individuell reisen.
Für Pauschalurlauber gelten bei Reisewarnungen die gleichen Rechte wie während der Coronapandemie, erklärt Karimi. „Bei außergewöhnlichen Umständen können Urlauber kostenlos zurücktreten“. Dazu zählen Waldbrände genauso wie politische Gefahren und Ausbrüche gefährlicher Krankheiten.
Individualreisende könnten sich aber nicht darauf verlassen, bei einem Waldbrand den Urlaub kostenfrei zu stornieren. Das hänge davon ab, in welchem Land der Anbieter, etwa eine Fluggesellschaft, seinen Sitz hat und welche Gesetze dort gelten, so der Rechtsanwalt. In der Regel würden Urlauber ihr Geld vermutlich nicht wieder sehen. Am besten also schon vorab mit der Option „kurz vorher kostenfrei stornierbar“ buchen.
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Waldbrand bricht im Urlaub aus – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, gibt es laut der Verbraucherzentrale Bremen zwei Möglichkeiten: Vertrag kündigen und Heimreise antreten oder Reisepreis mindern.
Variante eins ist möglich, sobald die Reise erheblich beeinträchtigt wird. Zwei Szenarien zur Veranschaulichung:
Szenario eins
Vor Ort bricht ein Feuer aus, die Menschen müssen aber nicht sofort evakuiert werden. Trotzdem soll der Urlaub an dieser Stelle abgebrochen werden. In diesem Fall sollten Reisende sich in erster Linie an den Reiseveranstalter wenden, sagt Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen. „Urlauber rufen dazu am besten bei der Hotline an.“
Der Veranstalter müsse dann klären, wie und von wo aus die Rückreise erfolgt. Das Telefonat gelte als Kündigung. Genauso ist die Frage zu klären, wie diese Heimreise abgesichert ist. Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherschützerin Urlaubern zur eigenen Sicherheit, den Abbruch der Reise auch per E-Mail zu bestätigen.
Szenario zwei
Der Urlauber muss angesichts der Notsituation schnell abreisen und erreicht seinen Reiseveranstalter nicht. Für eine schriftliche Kündigung bleibt keine Zeit. Alle anfallenden Kosten wie Zug- oder Bahnticket können Urlauber sich laut Nicole Bahn zusätzlich zu der nicht erbrachten Leistung – also dem ausgefallenen Resturlaub – erstatten lassen. Auch in diesem Fall reiche es aus, dem Reiseveranstalter eine E-Mail mit den notwendigen Quittungen zu senden.
Grundsätzlich ist – sofern in der Reise auch die An- und Abreise inbegriffen sind – der Reiseveranstalter verantwortlich, die Urlauber wieder sicher nach Hause zu transportieren. Daher kommt er für zusätzlich entstandene Kosten auf, wenn die Rückreise nicht wie pauschal geplant möglich ist. Sind etwa Zufahrtsstraßen blockiert und müssen Reisende länger bleiben, zahlt der Veranstalter für die Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen.
Trotz Risiko im Urlaub: Reisepreis mindern
Möchte der Urlauber trotzdem in der Region bleiben und seinen Urlaub nicht wegen des Waldbrands stornieren, greift Option zwei und er kann eventuell den Reisepreis mindern. Laut der Verbraucherschützer ist das möglich, sobald einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung und Unterkunft nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen. Aber: Nicht lange zögern, sondern auch hier den Veranstalter schnell informieren.
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann laut Verbraucherzentrale der Fall sein, wenn die Urlaubsregion gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass der Reisende sich in Gefahr begibt, ist dieser auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Sichert eine Reiserücktrittsversicherung Waldbrände ab?
Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen wie Waldbränden nichts, da ein solches Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und sie daher in der Regel nicht einspringt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in einer TRAVELBOOK vorliegenden Pressemitteilung. Sie zahle aber, wenn zum Beispiel ein erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten entstehe.
Was kann einen Waldbrand auslösen?
Können Glasscherben einen Waldbrand auslösen?
Nein, sagt Ulrich Cimolino, Vorsitzender des Arbeitskreises Waldbrand beim Deutschen Feuerwehrverband (DFV). Selbst unter idealen Bedingungen konnte das in Versuchen nicht nachgewiesen werden. Ob mit Scherben oder Flaschenböden – es wurde nie die nötige Zündtemperatur erreicht.
Es ist also ein Mythos, dass Scherben über einen angeblichen Brennglaseffekt einen Waldbrand auslösen können. Davon abgesehen haben Glasscherben im Wald nichts verloren.
Kann mein Auto einen Waldbrand verursachen?
Kurz: Ja. Mit seiner heißen Abgasanlage kann ein Auto Bodengewächse sehr einfach in Brand setzen. Zum Beispiel der Katalysator kann sich nach Angaben des Tüvs Thüringen auf mehrere Hundert Grad Celsius erhitzen. Parkt man so ein heißes Auto auf trockenen Gräsern oder trockenem Waldboden, kann das einen Vegetationsbrand auslösen.
Was mache ich, wenn es brennt?
Was verhalte ich mich, wenn ich einen Waldbrand bemerke?
„Lieber einmal öfter die Feuerwehr rufen als einmal zu wenig“, sagt Ulrich Cimolino. Je besser die Standortangaben sind, umso schneller kann die Suche nach dem Feuer und die Brandbekämpfung beginnen. Angst vor Kosten müsse niemand haben. Wer in gutem Glauben einen Waldbrand meldet, erhält keine Rechnung oder Anzeige.
Oftmals können Waldbesucher aber nicht genau erklären, wo sie sich befinden, sagt Förster Rainer Städing. „Es gibt aber Apps, die auf den Wald und die Orientierung in Notfällen ausgerichtet sind“. Die App „Hilfe im Wald“ ( Android/ iOS) beispielsweise zeige einem den nächstgelegenen Rettungspunkt, der Referenzcode kann Einsatzkräften bei der Orientierung helfen.
Soll ich kleine Entstehungsbrände selbst löschen?
„Erst die Feuerwehr rufen, dann selbst löschen“, sagt Waldbrandexperte Cimolino. Ist die Feuerwehr alarmiert, kann man auch selbst Löschversuche unternehmen. „Das kann ich mit Wasser machen, wenn ich Wasser habe.“ Oder man nimmt Äste mit Blättern und versucht, das Feuer auszustreichen, oder trampelt es mit festen Schuhen nieder.
Dabei immer auf die eigene Sicherheit achten. Sind die Flammen oder die brennende Fläche zu groß, bringt man sich besser in Sicherheit. „Richtig und nachhaltig löschen ist schwierig ohne ausreichend Wasser und Werkzeug“, sagt Cimolino.
Was ist das richtige Verhalten bei Waldbrandgefahr?
Der Deutsche Wetterdienst bewertet das Waldbrandrisiko in Stufen. Ist das Waldbrandrisiko stark erhöht, darf die Forstbehörde sogar ein Betretungsverbot verhängen. Die Verbote sind oft durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet und sollten befolgt werden.
Grundlegende Verbote, wie ein Rauchverbot im Wald oder für das Entfachen eines Feuers, etwa zum Grillen, können unabhängig von der jeweils geltenden Waldbrandstufe bestehen. „Dann lieber mit der Zigarette warten, bis man wieder an dem Parkplatz angekommen ist“, empfiehlt Förster Rainer Städing. Und diese dann auf dem Schotter mit genug Abstand zur Vegetation ausdrücken.
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Wichtig ist, bei Ausflügen nicht direkt im Wald und auch nicht auf benachbarten Wiesen zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Feuerstelle an einem See befindet. Denn ein Funkenflug kann in der näheren Umgebung Schaden anrichten. Daher rät die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, auf an Wälder grenzende Flächen eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten.
In einigen Bundesländern ist das entweder ganzjährig oder für die Zeit von Frühjahr bis circa Ende Oktober gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt fürs Rauchen im Wald.
Mit Material von dpa