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Ärger am Flughafen

Gate zu früh geschlossen? Das sind Ihre Rechte

Gate Flughafen Abflugsteig
Nicht immer schaffen Passagiere es pünktlich zum Gate – manchmal aber schließt der Flugsteig auch zu früh. Was sind Ihre Rechte? Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

21. Juni 2017, 12:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Haben Sie es gerade noch so rechtzeitig zum Abflug-Gate am Flughafen geschafft, die Crew lässt Sie aber nicht mehr ins Flugzeug? TRAVELBOOK erklärt, was in dem Fall Ihre Rechte sind.

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Manchmal kann man noch nicht mal etwas dafür, dass man erst kurz auf knapp am Abflug-Gate erscheint. Beispielsweise, wenn man seinen Anschlussflug erwischen muss, der erste Flieger aber schon mit Verspätung landet. Was aber sind Ihre Rechte, wenn Sie gerade noch rechtzeitig am Gate erscheinen, Sie aber nicht mehr ins Flugzeug gelassen werden?

Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt

Der Mann verklagte die Airline auf eine Entschädigung und konnte glaubhaft schildern, rechtzeitig am Gate gewesen zu sein – so bekam er vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main Recht (Az.: 31 C 857/14(17)). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Wegweiser am Flughafen
War der Passagier rechtzeitig oder zu spät am Flugsteig? Dieser Streit kann vor Gericht enden. Foto: Uwe Zucchi dpa/lhe

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In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise von Leipzig über Frankfurt nach Daressalam (Tansania). Der Kläger checkte in Leipzig für beide Flüge ein und erhielt auch beide Bordkarten. Für den Anschlussflug nach Tansania war vermerkt: „Gate closes 20 minutes before departure“ – der Flugsteig schließe also 20 Minuten vor Abflug. Dieser war um 22.05 Uhr. Laut Aussage des Klägers erschien dieser um 21.43 Uhr am Gate, laut Airline erst nach 21.45 Uhr. Die Fluggesellschaft verweigerte dem Mann die Beförderung.

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Gate zu früh geschlossen

Der Kläger konnte jedoch glaubhaft erläutern, dass er tatsächlich bereits um 21.43 Uhr und somit rechtzeitig am Flugsteig war. Das Gericht sah keinen Anlass, ihm die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Dass der Mann selbst Partei des Verfahrens war, sei unerheblich. Zudem bestätigte der Flughafenbetreiber den Gate-Schluss um 21.40 Uhr.

Der Kläger erhielt eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro wegen Nicht-Beförderung. Zudem bekam er die Anwaltskosten erstattet. Laut Gericht war der Rechtsbeistand angemessen. Der Grund: Die Regelungen zu Ausgleichszahlungen seien komplex.

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