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Bei Langstreckenflügen

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich im Flugzeug keine Filme sehen kann?

Flugzeug Bildschirme
Fällt das Videoprogramm während eines Langstreckenfluges an Bord aus, kann ein Teil des Flugpreises zurückgefordert werden Foto: dpa Picture Alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

17. September 2019, 18:35 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

Langstreckenflüge können sich ganz schön ziehen. Gut, wenn dann die Fluggesellschaft ein umfangreiches Videoprogramm anbietet. Doch welche Ansprüche habe ich, wenn der Bildschirm mal schwarz bleibt?

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Viele Fluggesellschaften bieten an Bord ein Unterhaltungsprogramm an – und wenn dieses Videoangebot ausfällt, können Pauschalurlauber einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

Denn nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt stellt ein solcher Ausfall einen Mangel dar (Az.: 2-24 O 20/19). 20 Prozent Minderung des anteiligen Tagesreisepreises befand das Gericht als angemessen.

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Nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin den Preis mindern, weil die Reise mit Fehlern behaftet war, die den Wert und die Tauglichkeit nach dem gewöhnlichen Nutzen gemindert haben. Für diesen Mangel sprachen die Richter der Klägerin am Ende 114,36 Euro zu.

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