Direkt zum Inhalt wechseln
logo Deutschlands größtes Online-Reisemagazin
Nachgefragt

Streik bei der Bahn – diese Rechte haben Reisende

Bahn Streik Rechte
Wegen des Bahn-Streiks haben betroffene Reisende bestimmte Rechte Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk
TRAVELBOOK Logo
TRAVELBOOK Redaktion

15. November 2023, 10:49 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wie kommen Betroffene bei einem Bahn-Streik dennoch ans Ziel und wie gibt es Geld zurück? Der Bahngastrechte-Fachmann und Jurist André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum klärt über die Rechte Bahn-Reisender auf.

Artikel teilen

Wer an einem der Streiktage unbedingt reisen muss, wird umsteigen müssen – auf Fernbus, eigenes Auto, Mietwagen, Mitfahrgelegenheiten oder den Flieger. Kommt die Bahn dafür auf? Wenn sie die Alternativen selbst organisiert, dann ja: Denkbar wären etwa Fernbus-Sammelbeförderungen von einzelnen Bahnhöfen oder Taxifahrten, wenn etwa am Sonntagabend der Zug im Bahnhof stehen bleibt und es noch viele Passagiere gibt, die eine Stadt weiter müssen.

Wer im Vorfeld ein Mietauto oder Flugticket bucht, kann aber nicht darauf hoffen, dass dieses Geld erstattet wird. „Man kann versuchen, sich die vorgestreckten Kosten erstatten zu lassen – aber im Zweifel wird die Bahn ablehnen“, lautet die Einschätzung von Schulze-Wethmar. Einfacher wäre es, sich den Preis für das Bahnticket erstatten zu lassen und sich auf eigene Kosten um die Alternative zu kümmern.

Die Bahn hat auch wie bei vergangenen Warnstreiks eine Kulanzregelung getroffen für Fernverkehrsfahrten während des Streiks. „Alle Fahrgäste, die ihre für den 15.11. oder 16.11. geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben“, heißt es auf der Webseite der Deutschen Bahn. Die Fahrkarte gelte dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können demnach kostenfrei storniert werden.

Die Rechte bei einem Bahn-Streik

Fährt der Zug wegen des Streiks nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort eintreffen, haben Bahn-Reisende bestimmte Rechte. So kann man den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Für im Internet über ein Kundenkonto gekaufte Tickets geht das mit einem Online-Antrag auf „bahn.de“ oder über die „DB-Navigator“-App. Die Bahn weist darauf hin, dass der Antragsbutton für die Online-Erstattung per Website oder App erst eingeblendet wird, wenn der Gültigkeitszeitraum des Tickets erreicht ist. Es ist demnach auf dem Weg nicht möglich, die Entschädigung bereits Tage vor dem Reisedatum zu stellen.

Und was ist mit Zeitfahrkarten oder Abo-Tickets wie dem Deutschlandticket? Sie können ja streikbedingt zwei Tage nicht genutzt werden. Hier gibt es Schulze-Wethmar zufolge pauschale Sätze.

Bei einer Bahncard 100 der 2. Klasse zum Beispiel sind es für jede Zugverspätung ab 60 Minuten zehn Euro. Beim Deutschlandticket sind es laut Bahn pro Verspätungsfall von mehr als einer Stunde 1,50 Euro – weil sie aber erst ab 4 Euro Entschädigungssummen auszahlt, müssen Reisende mehrere Fälle sammeln, ehe sie beim Servicecenter Fahrgastrechte ihre Ansprüche geltend machen.

Auch interessant: Neue Bahn-App ist da! Das müssen Reisende dazu wissen

Ticket flexibel nutzen

Statt den Ticketpreis zurückzuverlangen, kann man mit bereits gebuchten Tickets, die wegen des Streiks nicht genutzt werden, auch zu einem anderen Zeitpunkt fahren. Bahn-Sprecher Maximilian Klotz erklärt auf TRAVELBOOK-Nachfrage. „Die Tickets können auch zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Streik genutzt werden“. Dafür müsse kein Antrag gestellt werden, die Zugbegleiter seien entsprechend informiert, dass sich Reisen aufgrund des Streiks verschieben könnten.

Verpflegung

Bei einer verzögerten Abfahrt von mehr als einer Stunde können Reisende die Versorgung mit Speisen und Getränken von der Bahn fordern – so die Theorie. Praktisch gilt die Einschränkung, dass die Verpflegung im Zug oder Bahnhof verfügbar oder lieferbar sein muss.

Übernachtung

Wer in einer anderen Stadt festsitzt und mit dem Zug nicht weiterkommt, kann von der Bahn auch die Unterbringung im Hotel oder in einer anderen Unterkunft verlangen. Die können sie allerdings nur fordern, wenn der Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten „notwendig“ wird, so Schulze-Wethmar. Fahren streikbedingt keine Züge und ist man nicht zu Hause, kann diese Notwendigkeit durchaus bestehen. Die Bahn hat auch das Recht, anstelle einer Übernachtung eine andere Beförderung zum Ziel anzubieten – etwa eine Weiterreise mit dem Bus.

Wie geht man dann vor, wenn man strandet? Zunächst einmal ist die Bahn in der Organisationspflicht – das bedeutet: Reisende müssen sie kontaktieren und die Unterbringung fordern. Dann erhält man eventuell einen Hotelgutschein. Den Transfer zum Hotel müsste die Bahn auch übernehmen. Oder man bekommt eben das Angebot einer Alternativbeförderung zum Ziel.

„Kommt die Bahn dem nicht nach, können Sie sich auch selbst kümmern und die Kosten für die Übernachtung vorstrecken“, so Schulze-Wethmar. „Dann werden allenfalls aber nur die angemessenen Kosten erstattet – man sollte dann kein Luxushotel buchen.“ Wichtig ist: Man sollte der Bahn vorher eine angemessene Zeit gegeben haben, zu reagieren. Eine gesetzliche Frist gibt es hier nicht, aber je nach Uhrzeit können das mehrere Stunden sein.

Und man sollte die Kontaktaufnahme belegen können. Wer etwa am Bahnhof keine Hotelunterbringung organisiert bekommt, sollte per E-Mail oder über ein Kontaktformular an die Bahn schreiben – so hat man einen Nachweis, dass man sich gemeldet hat. Belege und Quittungen vom Hotel und für die Fahrt dorthin muss man auch aufheben, wenn man die Kosten nachträglich einfordern will.

Welche Rechte habe ich, wenn ich einen Flug wegen des Bahn-Streiks verpasse?

Wer wegen des Warnstreiks nicht mit dem Zug zum Flieger kommt, dem muss die Bahn nicht die Kosten für den verpassten Flug erstatten. „Für Folgeschäden haftet die Bahn nicht“, sagt Jurist Schulze-Wethmar. „Daher sollte man doch zusehen, dass man möglichst frühzeitig Flughafen und vielleicht sogar vorher in der Stadt übernachtet, als dass man riskiert, dass man auf den Kosten für den verpassten Flug sitzen bleibt.“ Oder man hat eben noch eine andere Option, um zum Airport zu kommen – etwa im Mietwagen oder Fernbus.

Mit Material von dpa

Günstige Flüge buchen - Skyscanner Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.