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Schon annähernd 2500 Tote

Nach verheerenden Erdbeben in Marokko – was Urlauber jetzt wissen müssen

Erdbeben Marokko
In der Altstadt von Marrakesch wurden durch das Erdbeben zahlreiche Häuser zerstört Foto: picture alliance/dpa/MAXPPP | Sylvain Rostaing / Le Pictorium
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TRAVELBOOK Redaktion

11. September 2023, 15:08 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

In Marokko hat ein schweres Erdbeben am Wochenenden Tausende Menschenleben gefordert und zahlreiche Häuser zerstört. Was Marokko-Reisende jetzt wissen müssen.

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In der Nacht zu Sonnabend ist es in weiten Teilen im Süden Marokkos zu einem schweren Erdbeben gekommen. Laut der US-Erdbebenwarte USGS lag das Epizentrum mit einer Stärke von 6,8 etwa 70 Kilometer südwestlich von Marrakesch im dünn besiedelten Atlas-Gebirge. Es ist das schwerste Erdbeben in Marokko seit mehr als 60 Jahren.

Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur vom Montag sind durch das Erdbeben mindestens 2497 Menschen ums Leben gekommen, verletzt wurden 2476 Menschen. Wie viele Menschen noch vermisst werden, ist derzeit unklar.

Die Rettungskräfte setzten auch am Montag ihre Suche nach Überlebenden fort. Zahlreiche Menschen verbrachten eine dritte Nacht im Freien, da durch das Beben zahlreiche Häuser zerstört oder beschädigt wurden. Die am stärksten betroffenen Dörfer im Atlasgebirge, wo viele Häuser eingestürzt sind, sind für die Rettungskräfte nur schwer zu erreichen. In der Nähe der kleinen Stadt Moulay Brahim etwa stürzten große Teile einer Klippe auf eine Straße, die Marrakesch mit dem Atlasgebirge verbindet. Sie ist deshalb teilweise blockiert.

Schwere Schäden auch in Marrakesch

Auch Städte und beliebte Touristenorte wie Marrakesch hat das Erdbeben schwer getroffen. Vor allem ältere Gebäude in den historischen Stadtzentren (Medina) seien vereinzelt schwer beschädigt und unbewohnbar, schreibt das Auswärtige Amt (AA) auf seiner Webseite. Gebäude und Hotels neuerer Bauart hingegen seien weitgehend unbeschädigt geblieben. Die Infrastruktur (Telefon, Internet, Flughäfen) ist mittlerweile insbesondere in den größeren Städten wieder hergestellt, berichtet das AA.

Das Amt rät Reisenden, die sich derzeit in Marokko aufhalten, die Nachrichten in den marokkanischen Medien zu verfolgen und sich an die Maßnahmen und Aufforderungen der marokkanischen Behörden zu halten. Von Reisen in die schwer betroffene Gebirgsregion um die Orte Imlil, Ouirgane und Asni rät das AA dringend ab.

Auch interessant: Tipps für einen Trip entlang Marokkos Atlantikküste

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Welche Rechte haben Marokko-Reisende jetzt?

Wer einen zeitnahen Pauschalurlaub nach Marokko gebucht hat, kann diesen wegen des Erdbebens unter Umständen kostenfrei stornieren. „Grundsätzlich muss die Gefahr feststellbar sein, dass der Urlaub am Urlaubsort durch außergewöhnliche Umstände wie eine Naturkatastrophe erheblich beeinträchtigt ist“, sagt Jan Bartholl, Anwalt für Reiserecht in Berlin, auf TRAVELBOOK-Nachfrage. Daher sei genau zu überprüfen, ob der Urlaubsort in Marokko von den Folgen des Erdbebens betroffen ist. Laut Bartholl sei dies zurzeit zum Beispiel in Marrakesch der Fall, in Tanger jedoch nicht. „Wer einen Pauschalurlaub nach Marrakesch gebucht hat, kann kostenfrei stornieren. In anderen Urlaubsregionen muss geprüft werden, ob diese beeinträchtigt sind“, resümiert Bartholl.

Und wie sieht es für Urlauber aus, die bereits vor Ort sind? Haben diese beispielsweise ein Recht auf einen sofortigen Rücktransport? Jan Bartholl: „Grundsätzlich muss auch hier die Reisedurchführung erheblich beeinträchtigt sein.“ Pauschalreisende etwa, die sich in Marrakesch oder Umgebung befinden, hätten ein Recht auf sofortigen Abbruch der Reise sowie auf einen Rücktransport. Wer hingegen in Casablanca oder Tanger Urlaub mache, sei nicht beeinträchtigt und könne die Reise nicht kostenfrei stornieren beziehungsweise abbrechen. „Die Reiseveranstalter kontaktieren zurzeit jedoch alle Kunden vor Ort und bieten Rückreisen an. Daher gehe ich nicht davon aus, dass es (rechtliche) Probleme für Touristen in den betroffenen Gebieten geben wird“, so der Reiserechtsexperte.

Individualreisende hingegen haben laut Bartholl keine besonderen Ansprüche und müssen ihre Rückreise selbst organisieren.

Mit Material von Reuters

Themen Afrika Marokko
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