16. Januar 2025, 15:05 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wer in den Skiurlaub startet, träumt von glitzerndem Schnee und strahlendem Sonnenschein. Doch was, wenn der Winterurlaub wegen schlechter Witterung ins Stocken gerät? TRAVELBOOK erklärt, was passiert, wenn die Pisten schneefrei bleiben – und ob es in solchen Fällen Anspruch auf Rückerstattung gibt.
Übersicht
Kein Schnee im Winterurlaub – was tun?
Fehlt der Schnee, müssen Urlauber in der Regel trotzdem für gebuchte Unterkünfte zahlen. Hotels und Ferienhäuser können ihre Leistung auch ohne Winterwetter erbringen, daher sind Stornierungen meist ausgeschlossen.
Bei Pauschalreisen, die Unterkunft und weitere Leistungen wie Anreise oder Skipass umfassen, sieht es ähnlich aus. Schneemangel gehört laut Reiserecht zum allgemeinen Lebensrisiko. Veranstalter haften daher nicht, wenn Skifahren vor Ort unmöglich ist, so Reiserechtler Paul Degott.
Definition Pauschalreise: Eine Pauschalreise umfasst mindestens zwei touristische Leistungen, die zusammen gebucht wurden – etwa Unterkunft und Anreise oder Skipass.
Wurde auf der Website oder im Katalog eine „Schneegarantie“ oder „Schneesicherheit“ zugesichert, handelt es sich um eine vertragliche Verpflichtung. Bleiben die Pisten geschlossen, können Urlauber Minderungsansprüche geltend machen – möglicherweise sogar kostenfrei stornieren.
Wer sich auf solche Zusagen berufen will, sollte die entsprechenden Belege aufbewahren. Dazu zählen Screenshots von Online-Angeboten oder Unterlagen mit Versprechungen wie „Schneeabenteuer“.
Was, wenn der Urlaubsort nicht erreichbar ist?
Ist der Urlaubsort wegen extremen Schneefalls nicht erreichbar, können Pauschalurlauber aufatmen. Wenn die Anreise Teil des Pakets ist, dürfen sie den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen und erhalten ihr Geld zurück.
Wer individuell anreist, trägt das sogenannte „Wegerisiko“. Sind Zufahrtsstraßen unpassierbar, bleiben die Kosten für die Unterkunft in der Regel bestehen.
Laut der Österreichischen Hotelvereinigung zahlen Gäste keine Übernachtungskosten für die Tage, an denen sie das Hotel wegen Schneemassen nicht erreichen konnten.
Ist die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine kostenlose Stornierung des gesamten Aufenthalts.
Sonderregelungen, die direkt mit dem Hotelier vereinbart werden, haben Vorrang. Es lohnt sich also, nachzufragen.
Und was ist, wenn man wegen zu viel Schnee nicht wegkommt?
Verlängert sich der Aufenthalt wegen extremer Witterung, müssen individuell Reisende die zusätzlichen Hotelkosten selbst tragen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Tipp vom ADAC: Sprechen Sie mit dem Hotel über individuelle Lösungen oder Rabatte.
Bei Pauschalreisen übernimmt der Veranstalter meist die Kosten für bis zu drei zusätzliche Übernachtungen sowie mögliche Extrakosten für die Heimreise.
Überschreiten die Zusatznächte drei Tage, zahlt der Veranstalter nur für bestimmte Personengruppen wie Schwangere oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Kann ich den Skipass zurückgeben, wenn die Lifte wegen des Wetters stillstehen?
Sind Lifte wegen Lawinengefahr, Sturm oder anderen Wetterextremen außer Betrieb, sehen die meisten Bergbahnbetreiber keine Entschädigungen vor. Laut den AGB der Silvrettaseilbahn AG in Ischgl gibt es beispielsweise keine Rückerstattung bei „Stillstand von Anlagen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen“.
Wer sich auf der Piste verletzt, kann in vielen Skigebieten eine anteilige Rückerstattung des Skipasses beantragen. Dafür ist oft der Bergungsbericht der Pistenrettung erforderlich. Begleitpersonen haben jedoch keinen Anspruch auf Erstattung.
Auch für Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, gibt es bei wetterbedingten Pistensperren meist kein Geld zurück. Wie Schneemangel zählen auch Lawinengefahr und heftige Winde zum allgemeinen Lebensrisiko.
Nur wenn der Veranstalter explizit mit einem laufenden Liftbetrieb geworben hat, könnten Gewährleistungsrechte greifen. Genaues Nachlesen der Reisebeschreibung lohnt sich in solchen Fällen.
Wintersport Skifahren ohne Schnee – sind Kunststoffmatten die Zukunft auf der Piste?
Asten statt Alpen Deutsche Mittelgebirge im Winterurlaubs-Check
Fährausfälle, Küstenräumungen … Sturmflut und Hochwasser an der Ostsee – diese Rechte haben Urlauber
Was gilt bei Skikursen?
Kurse finden in der Regel auch bei Regen oder Kälte statt. Allein unangenehme Witterung rechtfertigt keine Rückerstattung.
Sind die Pisten wetterbedingt geschlossen, bieten viele Skischulen Rückerstattungen oder Gutschriften an. Allerdings gibt es Ausnahmen: Laut den AGB der Skischule Winterberg im Sauerland erhalten Schüler bei Schneemangel nur einen Wertgutschein – keine Barauszahlung.
Ob die Kursgebühren in solchen Fällen vollständig erstattet werden, variiert. Viele Skischulen erstatten gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Kosten, aber nicht alle. Ein Blick in die AGB lohnt sich auch hier.
Mit Material von dpa