13. November 2024, 10:00 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Abgesichert und reiserechtlich gut aufgestellt: So wird die Pauschalreise gepriesen. Doch kommt es hart auf hart, haben Urlauber es manchmal schwer. Ein neues Portal hilft beim Durchsetzen der Rechte.
Die Pauschalreise gilt als besonders urlauberfreundlich: Flug, Hotel, Transfer und mehr, oft kommt das alles aus einer Hand vom Veranstalter. Geht auf der Reise etwas schief, ist der Veranstalter auch erster Ansprechpartner und muss sich kümmern. Alles schön und gut – doch auch bei dieser Reiseform gibt es häufig Probleme, berichten die Verbraucherzentralen.
Seien es kurzfristige Reiseabsagen oder nachträgliche Preiserhöhungen, seien es verspätete Flüge oder verschmutzte Hotelzimmer: In solchen Fällen haben Urlauber Rechte, doch die Veranstalter informieren sie nicht immer korrekt darüber, so die Verbraucherschützer.
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Online-Tool „Pauschalreise-Check“
Sich selbst schlaumachen und die richtigen Informationen für den eigenen Fall finden, ist dann oft gar nicht so leicht. Dabei helfen soll nun ein neues kostenloses Online-Tool der Verbraucherzentralen namens Pauschalreise-Check.
Das funktioniert so: Urlauber beantworten Multiple-Choice-Fragen zu den Problemen bei ihrer Buchung. Sie erhaltend dann am Ende ein Musterschreiben, dass sie an den Reiseveranstalter schicken können, um ihre Rechte durchzusetzen.
Aktuell hilft das Tool bei folgenden Problemen weiter: nachträgliche Preiserhöhung, nachträgliche Änderung der Reise durch Reiseveranstalter, Absage oder Stornierung der Reise, Probleme mit An- oder Restzahlung und abweichende Reisebestätigung.
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Reisemängel vom Tool Pauschalreise-Check nicht abgedeckt
Reisemängel vor Ort werden von dem Tool nicht abgedeckt – zum Beispiel Baulärm oder fehlender Meerblick, obwohl man diesen gebucht hat. Hier gilt: Solche Mängel sollte man immer sofort – bestenfalls vor Ort – der Reiseleitung melden, nach Abhilfe verlangen – und sie auch mit Fotos dokumentieren. Besteht der Mangel weiterhin, kann man nachträglich unter Umständen den Reisepreis mindern.
Wie viel dann jeweils drin ist, dazu können Gerichtsurteile oder einschlägige Listen eine Orientierung geben, etwa die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“, die „Frankfurter Tabelle“ oder die „Kemptener Tabelle“.
Gut zu wissen: Klassische Hotel-Flug-(Transfer)-Kombinationen sind nicht die einzige Art der Pauschalreise. Die meisten Buchungen, bei denen zwei Reiseleistungen kombiniert verkauft werden, seien Pauschalreisen, so die Verbraucherschützer. Oft fallen zum Beispiel auch Hotel-Konzert-Pakete darunter. Kreuzfahrten seien ebenfalls Pauschalreisen.
Mit Material von dpa