3. Juli 2020, 13:00 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Rechtslage ist eindeutig: Verbraucher müssen keine Reisegutscheine akzeptieren. Ihnen steht eine Rückzahlung zu. Doch gibt es Gründe, vielleicht doch einen Gutschein zu wählen?
Der Bundestag hat entschieden: Pauschalurlauber können ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Reise wegen Corona ausgefallen ist. Einen Gutschein des Reiseveranstalters müssen sie nicht akzeptieren, das bleibt freiwillig.
Die Regel gilt für Buchungen, die vor dem 8. März getätigt wurden – also kurz vor dem globalen Stillstand der Reisetätigkeiten mit weltweit geschlossenen Grenzen und gestrichenen Flügen.
Was gegen einen Gutschein spricht
Da ist zunächst einmal der offensichtliche Grund: „Das Geld muss für eine neue Reise eingesetzt werden und ist nicht kurzfristig für etwas anderes verfügbar“, sagt Robert Bartel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Schließlich ist der einmal gezahlte Reisepreis im Gutschein gebunden. Wer nun aber auf absehbare Zeit und auch im kommenden Jahr ohnehin nicht mehr groß verreisen will, ist mit einer Rückzahlung auf jeden Fall besser beraten.
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Und wie sieht es aus, wenn man seinen Urlaub definitiv 2021 nachholen will? Auch dann ist der Gutschein womöglich nicht die beste Lösung: „Durch den Gutschein binde ich mich an den Veranstalter und sein Angebot. Ich bin nicht frei, mich umzuentscheiden“, sagt Bartel.
Konkret heißt das: Der Veranstalter bietet die ursprüngliche geplante Reise im kommenden Jahr eventuell nicht mehr in der gleichen Form an. Wer das Geld für die Corona-bedingt geplatzte Reise jetzt erstattet bekommt, hat bei der nächsten Buchung größere Auswahl.
Was für einen Gutschein spricht
Die Veranstalter wollen aus wirtschaftlichen Gründen möglichst viele Gutscheine ausgeben statt eine Rückzahlung zu leisten – und bieten entsprechende Anreize. „Ein Gutschein kann interessant sein, wenn ich ein finanzielles Extra bekomme“, sagt Bartel. Der Wert des Gutscheins oder Reiseguthabens – die Veranstalter nutzen verschiedene Begriffe – ist in diesem Fall höher als der Preis der geplatzten Reise.
Beispiele: Tui stellt Kunden abgesagter Reisen bis zu 150 Euro Reiseguthaben extra in Aussicht, wenn diese sich für eine Gutschrift statt eine Rückerstattung entscheiden. DER Touristik bietet Kunden für die Gutschein-Wahl einen Rabatt von 50 Euro auf die nächste Buchung. FTI legt 200 Euro für Extra-Leistungen am Reiseziel drauf, wenn Kunden auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Und die Reederei Aida Cruises bietet einen 10-Prozent-Bonus.
Die Angebote gelten nach Angaben der Veranstalter für alle betroffenen Gäste, deren Urlaube wegen der Reisewarnungen nicht stattfinden konnten – unabhängig vom Buchungszeitpunkt. Einlösbar sind die Gutscheine in der Regel bis Ende 2021.
„Wenn man Vertrauen in den Veranstalter hat, weil man schon öfter mit ihm unterwegs war, dann kann man das machen“, sagt Bartel. Das sei vielleicht auch eine Frage der Solidarität, ob man „seinen“ Veranstalter in einer schwierigen Zeit unterstützen wolle.
Wegen der Corona-Krise hatte die Bundesregierung am 17. März eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Mitte Juni wurde die Reisewarnung für die meisten europäischen Länder durch Reisehinweise ersetzt. Somit ist wieder Urlaub im europäischen Ausland möglich.
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Gutscheine gegen Insolvenz abgesichert
Das Risiko, dass ein Gutschein bei einer Insolvenz des Veranstalters seinen Wert verliert und das Geld weg ist, besteht nicht mehr. Die Bundesregierung will die Gutscheine gegen eine Pleite absichern.
Und wie werden die Gutscheine in der Praxis angenommen? Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) entscheiden sich lediglich 10 bis 20 Prozent der Verbraucher dafür. Die Mehrheit pocht dementsprechend auf einer Erstattung ihres Geldes.