24. März 2020, 5:59 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Überall auf der Welt müssen Reisende derzeit aufgrund des Coronavirus ihre Reiseplanungen auf Eis legen. Nun fragen sich viele: Was bedeutet das für mich, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben? TRAVELBOOK erklärt, wann die Versicherung greift und welche Vorteile Sie haben, wenn Sie Ihre Reise über die Kreditkarte gebucht haben.
Der weltweite Reiseverkehr ist wegen Corona nahezu komplett eingestellt, die Grenzen auch innerhalb von Europa sind größtenteils dicht. In Kürze stehen in allen Bundesländern die Osterferien an – doch was passiert nun mit bestehenden Reise- und Hotelbuchungen, wenn eine Ausgangssperre eintritt oder Sie sich in Quarantäne befinden?
Reiserücktrittsversicherung: Wann der Versicherungsschutz greift
Grundsätzlich greift eine Reiserücktrittsversicherung in folgenden Fällen:
– Todesfall oder Tod eines nahen Angehörigen
– Schwere kurzfristige Erkrankung, wie bspw. Covid-19-Infizierung (belegbar durch ärztliches Attest)
– Behördlich angeordnete Einreiseverbote
– Unfälle mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen
– Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
– Unerwarteter Jobverlust aus betriebsbedingten Gründen
– Impf-Unverträglichkeiten mit gesundheitlichen Auswirkungen
– Gravierende Sachschäden an Hab und Gut (z. B. Wohnungsbrand)
– Gerichtliche Vorladung
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Reiserücktrittsversicherung: Wann der Versicherungsschutz nicht greift
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Reiserücktrittsversicherung nicht greift. Dazu zählen folgende Ereignisse:
– Angst vor einer Erkrankung / Ansteckung (bspw. Coronavirus)
– Maßnahmen der Staatsgewalt / höhere Gewalt (bspw. angeordnete Quarantäne)
– Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
– Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort
– Stornierung des Reiseanbieters aufgrund des Coronavirus
Bleibt festzuhalten: Bei nach nachweislicher Infektion mit dem Coronavirus greift der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung und die Stornokosten werden vom Versicherer vollumfänglich erstattet. In vielen weiteren aufgeführten Fällen sollten Sie allerdings Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten und etwaige Klauseln zu Pandemien in Ihrer Police überprüfen.
Wichtig: Bevor Sie eine Reise stornieren, sollten Sie immer vorab Ihren Reiseveranstalter kontaktieren, um das Reisedatum zu verschieben oder ggf. eine Gutschrift oder Rückerstattung zu vereinbaren. Ebenfalls wichtig: Ein ärztliches Attest sollte zwingend vorliegen, bevor Sie eine Reise aufgrund einer Corona-Infizierung stornieren.
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Auch Kreditkarten bieten Reiserücktrittsoptionen
Viele Reisende werden sich aufgrund der aktuellen Coronakrise das erste Mal bewusst mit einer Reiserücktrittsversicherung auseinandergesetzt haben. Bei vielen Online-Reisebuchungen wird die Option einer Rücktrittversicherung im Buchungs-Prozess gegeben, aber oftmals aus Kostengründen mit dem Bewusstsein „Mir wird schon nichts passieren“ ignoriert. Insbesondere Individualtouristen verzichten häufig auf den Versicherungsschutz. Wer darauf verzichtet hat, sollte sich nun schlaumachen, ob und welche Optionen und Leistungen der Versicherer seines Vertrauens in Bezug auf Reiseversicherungen jetzt noch bietet.
Was viele Reisende nicht wissen: Viele Premium-Kreditkarten beinhalten entsprechende Schutzschirme in Form von Reiseversicherungen, die Teil von umfassenden Leistungspaketen sind. Kreditkartenanbieter für Viel- und Geschäftsreisende wie beispielsweise American Express oder Miles & More bieten unter anderem folgende Extra-Sicherheiten auf Urlaubsreisen:
– Reiserücktrittskostenversicherung
– Reiseabbruchsversicherung
– Auslandskrankenversicherung
– Reisegepäckversicherung
– Unfallversicherung
– Mietwagenvollkaskoversicherung
– Autoschutzbrief
Auch Mastercard und Visa bieten vergleichbare Leistungen.
Da eine Kreditkarte auf Auslandsreisen oft das bevorzugte Zahlungsmittel ist, sollten Sie bei der Wahl der richtigen Karte also immer auch auf ein entsprechend inkludiertes Versicherungspaket achten.