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Flugreisen

Was steht mir zu, wenn mein Gepäck beschädigt ist?

Koffer beschädigt
Loch in der Ecke des Koffers: Für beschädigtes Gepäck sind die Fluggesellschaften verantwortlich – und müssen Reparaturen zahlen Foto: dpa Picture Alliance
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TRAVELBOOK Redaktion

8. September 2020, 6:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der Koffer: ein Wrack. Der Inhalt: teilweise hinüber. Wenn das Reisegepäck auf einem Flug beschädigt wird, muss die Airline dafür einstehen. Was Passagiere wissen müssen.

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Hülle aufgeschlitzt, Griff abgerissen, Rollen kaputt: Wenn der Koffer am Flughafen nach der Landung kaputt über das Gepäckband läuft, ist der Schock erst einmal groß. Im schlimmsten Fall ist sogar der Inhalt beschädigt. Doch Schäden am Gepäck müssen Passagiere nicht hinnehmen. Die Fluggesellschaft haftet.

Was mache ich, wenn mein Koffer beschädigt ist?

Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin empfiehlt, sich zunächst an den Lost-and-Found-Schalter zu wenden. Dort wird eine schriftliche Schadensmeldung aufgegeben. Die Frist für diese Meldung beträgt nämlich nur sieben Tage, also die Formalie am besten gleich am Airport erledigen.

Kann ich mir auf Kosten der Airline sofort Ersatz kaufen?

„Ich habe eine Schadensminderungspflicht“, erklärt die Juristin. Es kann günstiger sein, wenn die Fluggesellschaft den Koffer reparieren lässt. Diese Möglichkeit muss man der Airline einräumen. „Also nicht sofort selbst in die Werkstatt gehen.“

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„Wenn die Airline mich auffordert, den Koffer zur Reparatur irgendwo hinzubringen, dann muss ich das erst einmal akzeptieren“, sagt Fischer-Volk. Mit Ausnahmen: Wer den Koffer sofort wieder braucht, kann nicht auf eine Reparatur warten. „Viele machen ja durchaus häufig Reisen, die brauchen schnell einen Ersatz. Das muss man dann einwenden.“

Es kann sein, dass die Airline von sich aus einen Ersatzkoffer anbietet. „Die Wahl liegt hier beim Reisenden. Man muss das nicht annehmen“, erläutert Fischer-Volk. „Man kann auch darauf bestehen, sich selbst einen neuen Koffer zu besorgen.“

Gleich einen neuen Koffer und Ersatz für zerstörte Kleidung kann man sich dann kaufen, wenn das Gepäck auf dem Weg in den Urlaub beschädigt wurde – also die Reise erst noch vor einem liegt. Die Airline muss diese Auslagen erstatten. Doch Vorsicht: Die Kosten für die Einkäufe müssen verhältnismäßig sein.

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Wie viel Geld bekomme ich von der Fluggesellschaft?

Maximal sind das der Juristin zufolge etwa 1400 Euro – und zwar für den Koffer und den beschädigten Inhalt zusammen sowie pro Person und nicht pro Gepäckstück. Die genaue Summe ergibt sich aus der Umrechnung des Euro zu den sogenannten Sonderziehungsrechten.

Ebenfalls wichtig: „Es wird immer nur der Zeitwert ersetzt, sowohl des Koffers als auch der Gegenstände darin“, erklärt Fischer-Volk. Der Versicherer der Airline berechnet den Zeitwert. „Der Fluggast sollte die Kosten anhand von Kaufbelegen darlegen oder erklären, was er etwa für die Kleidung bezahlt hat.“ Hat man keine Kaufbelege für die Kleidung, muss man das Alter glaubhaft machen.

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Am besten Gepäck vorher fotografieren!

Die Versicherer fordern manchmal die beschädigten Gegenstände ein, sie können aber auch darauf verzichten. Am besten machen Passagiere Fotos vom ramponierten oder zerstörten Kofferinhalt. Idealerweise hat man sogar ein Foto, das den Zustand des Koffers vor der Beschädigung zeigt. „Wichtig ist auch, Zeugen zu benennen“, rät Fischer-Volk. Also am besten gleich am Flughafen Mitreisende ansprechen.

Themen Gepäck
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