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14. Februar 2025, 10:23 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Knapp anderthalb Jahre lang hat das Außenministerium vor Reisen nach Israel gewarnt – für Tel Aviv und andere Landesteile gilt das nun nicht mehr. Wie Reisende das einordnen können.
Das Auswärtige Amt (AA) hatte seit Mitte Oktober 2023 vor Reisen nach Israel gewarnt – nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober und dem anschließenden Gaza-Krieg. Aktuell ist eine Waffenruhe zwischen der Hamas und Israel in Kraft. Das AA hat daher nun die Reisewarnung teilweise aufgehoben und warnt nicht mehr generell vor Reisen nach Israel. Was sich geändert hat.
Übersicht
Für diese Teile Israels besteht keine Reisewarnung mehr
Touristische Gebiete wie Tel Aviv, Eilat, Jerusalem und das Tote Meer seien von der Reisewarnung nicht mehr betroffen, teilt das staatliche israelische Tourismusbüro mit. Nach Ansicht des Tourismusbüros werden die Hürden für touristische Reisen nach Israel in den kommenden Monaten durch die nun geltende Teil-Reisewarnung „wesentlich geringer“.
Wo weiterhin eine Reisewarnung besteht
Eine konkrete Reisewarnung in den Hinweisen des Ministeriums gilt nur noch für Regionen im Norden Israels und das Gebiet um den Gazastreifen. Weiterhin gewarnt wird auch vor Reisen in den Gazastreifen und ins Westjordanland.
Reisehinweis für andere Landesteile Israels
Allerdings heißt es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes weiterhin, dass von „Reisen in alle Landesteile Israels“ abgeraten wird. Das ist aber ein weniger starker Hinweis als die Reisewarnung, die das Ministerium ausspricht, „wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, wie es erklärt.
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot
Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot. In der Praxis machen Reiseveranstalter sie aber oft zum Prüfstein ihrer Entscheidungen – etwa, ob sie Reisen in ein Land anbieten. Bei einer eintretenden Reisewarnung kann man von vorher gebuchten Pauschalreisen in der Regel ohne Stornokosten zurücktreten. Die Reisewarnung wird dann oft als ein Indiz für das Vorliegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände (bzw. höhere Gewalt) betrachtet.
Auch wenn das Auswärtige Amt von Reisen in ein Land per se abrät, reagieren Reiseveranstalter mitunter darauf und verzichten auf Angebote. Wer individuell reist, muss natürlich selbst abschätzen, welches Risiko er zu tragen bereit ist.
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Mit Material von dpa