29. Januar 2019, 10:30 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ein Urlauber in Österreich verlor 2018 seinen Zimmerschlüssel und wurde anschließend von einem Inkassobüro aufgefordert, 10.365 Euro zu zahlen. Der Grund: Es hatte sich um einen Zentralschlüssel gehandelt. Doch muss ich beim Verlust des Hotelzimmerschlüssels immer zahlen oder gibt es auch Ausnahmen? Und wie sieht es bei einer Schlüsselkarte aus? TRAVELBOOK gibt Antworten!
Wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtete, verlor ein Feriengast am Ende des Urlaubs den Schlüssel zu seinem Hotelzimmer. Da es sich um einen Zentralschlüssel handelte, mit dem sich auch der Eingang zum Hotel öffnen ließ, wollte der Inhaber der Pension die ganze Schlüsselanlage austauschen und schickte dafür dem Urlauber eine Rechnung über 6.334 Euro. Als dessen Versicherung sich weigerte zu zahlen, ließ der Mann die Sache liegen und sah sich nun vom Inkasso-Büro mit einer Rechnung von weiteren 3000 Euro konfrontiert. Zusätzlich kamen noch Kosten von dem Inhaber der Pension hinzu, der sein Zimmer nicht weiter vermieten konnte, sodass am Ende eine Gesamtsumme von über 10.000 Euro entstand.
Das ist sicherlich ein Sonderfall, doch der Verlust eines Schlüssels kann in jedem Fall teuer werden. TRAVELBOOK erklärt, worauf Sie achten sollten!
Wann muss man für den Verlust des Schlüssels zahlen?
Rechtsanwalt Jan Bartholl bestätigt TRAVELBOOK: Grundsätzlich muss der Gast, wenn er einen Schlüssel verliert, auch für die Kosten aufkommen. Zudem entschied das Landgericht Köln, dass der Gast beim Verlust von Systemschlüsseln auch für den Austausch des Schlosses von Zwischen- und Haustür haftet, wenn zu diesen derselbe Schlüssel passt. Heißt: Verlieren Sie einen Schlüssel, müssen Sie im Zweifelsfall auch mit hohen Kosten rechnen. „Doch die Kosten müssen immer verhältnismäßig sein. Sollte ein Hotel zum Beispiel den einzigen Generalschlüssel an einen Gast vergeben, wäre das grob fahrlässig.“, betont Jan Bartholl. Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin sagt zudem: „Wenn der Hotelier dem Gast so einen Schlüssel in die Hand gibt, bei dem bei Verlust eine ganze Schlüsselanlage ausgetauscht werden muss, sehen wir schon eine Informationspflicht – denn der Gast geht ja mit einem solchen Schlüssel ganz anders um“…
Jan Bartholl erklärt, dass man zudem immer das Risiko abschätzen müsse. Sollte zum Beispiel ein Schlüssel verloren gehen, der nicht konkret dem Hotel zuzuordnen ist, ist das Risiko relativ gering. Stehen diesem geringen Risiko Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entgegen, stellt sich wieder die Frage der Verhältnismäßigkeit. Im Endeffekt bleibt es also immer eine Einzelfallentscheidung.
Die besten Reise-Storys kostenlos vorab lesen! Jetzt für den TRAVELBOOK-Newsletter anmelden!
Welche Regelung gilt für Schlüsselkarten und Airbnb?
Bei einer Schlüsselkarte ist der Fall oft einfacher. Die meisten Hotels kalkulieren ein, dass die Karte versehentlich verloren geht und können Sie in diesem Fall sperren. Jan Bartholl: „Diese Kosten bei Codes oder Schlüsselkarten sind Centbeträge, die Hotels würden einen in der Praxis so gut wie nie in Haftung nehmen.“ Anders verhält es sich aber bei Airbnb. Da es sich hier um private Mieter handelt, sind die Kosten meist höher als bei einer Schlüsselanlage in einem Hotel. Das heißt: Auch hier muss der Gast zahlen, aber vermutlich mehr.
Nachgefragt beim Anwalt Flug fällt wegen Corona aus – sollte ich einen Reisegutschein annehmen?
Buchungsboom in Deutschland Zimmer storniert wegen Überbuchung – was sind meine Rechte?
Laut Reiserechtsexperten Auslands-Pauschalreisen bis Ende August kostenlos stornierbar?
Wie kann man sich schützen?
Die Verbraucherzentrale rät zu einer guten Haftpflichtversicherung, die auch für die Kosten beim Verlust von fremden Schlüsseln aufkommt. Dies sei bei den meisten private Haftpflichtversicherungen nämlich nicht gegeben, man sollte deswegen im Zweifelsfall seine Versicherungs-Police aufstocken. Die Kosten dabei lägen laut Verbraucherzentrale bei circa 10 bis 15 Euro mehr pro Jahr.