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Wer zahlt den Hubschraubereinsatz bei Unfällen im Urlaub?

Muss die Luftrettung nach einem Pistenunfall anrücken, kann das schnell mehrere Tausend Euro kosten
Muss die Luftrettung nach einem Pistenunfall anrücken, kann das schnell mehrere Tausend Euro kosten Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

20. Dezember 2024, 14:02 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Skiferien können eine kostspielige Angelegenheit sein. Besonders teuer wird es jedoch, wenn es auf der Piste zu einem Unfall kommt. Welche Versicherungen in solchen Fällen greifen, erfahren Sie hier.

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Unterkunft, Ausrüstung, Skipass – ein Winterurlaub bringt zahlreiche Kosten mit sich und kann schnell teuer werden. Dabei sollten jedoch auch die potenziellen finanziellen Belastungen durch Zwischenfälle auf der Piste nicht außer Acht gelassen werden. Niemand wünscht sich solche Situationen, doch es ist klug, sich entsprechend abzusichern.

Experten empfehlen dabei folgende Versicherungen:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Unfallversicherung

Warum diese Versicherungen sinnvoll sind und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, zeigt ein kurzer Überblick für eine sichere Winterreise:

Privathaftpflicht: Wenn es zu einem Zusammenstoß auf der Piste kommt

Auf der Skipiste genügt ein Moment der Unachtsamkeit, um nicht nur die eigene Gesundheit zu gefährden. Bei Kollisionen können auch andere verletzt werden – mit potenziell hohen finanziellen Folgen, wenn Schadenersatzforderungen gestellt werden. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung für den Winterurlaub unverzichtbar, betont der Bund der Versicherten (BdV).

Ein weiterer Vorteil dieser Versicherung: Wird man selbst unverschuldet von einem anderen Skifahrer verletzt, kann die eigene Haftpflichtversicherung einspringen, falls der Verursacher nicht versichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass eine Forderungsausfalldeckung im Vertrag enthalten ist, erklärt der BdV. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass in Italien, beispielsweise in den Skigebieten Südtirols, eine Privathaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) drohen bei Verstoß Bußgelder von bis zu 150 Euro sowie der Entzug des Skipasses.

Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Reise einen entsprechenden Nachweis vom Versicherer einzuholen. Der GDV stellt hierfür ein Musterformular online bereit. Wer keine Privathaftpflicht hat oder unsicher ist, ob sie den Wintersport abdeckt, kann bei vielen großen Skigebieten eine temporäre Police gegen Aufpreis abschließen.

Auslandsreiseversicherung: Schutz vor hohen Behandlungskosten

Wer gesetzlich krankenversichert ist und in EU-Länder zum Winterurlaub reist, genießt dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) grundlegenden Schutz. Diese Karte befindet sich meist auf der Rückseite der Krankenkassen-Chipkarte und gilt unter anderem auch in Norwegen und der Schweiz. Allerdings deckt die EHIC nur die Leistungen ab, die gesetzlich Versicherte im jeweiligen Reiseland erhalten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt: Zusätzliche Kosten, wie Selbstbeteiligungen oder privatärztliche Leistungen, können dennoch anfallen.

Ein weiterer Haken: Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen nie die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Solche Transporte können schnell fünfstellige Beträge erreichen, die man selbst tragen muss, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Schutz vor diesen Risiken. Sie übernimmt zusätzliche Behandlungskosten vor Ort sowie den Rücktransport – und das bereits zu günstigen Konditionen. Für Einzelpersonen gibt es gute Tarife oft schon unter zehn Euro im Jahr, für Familien unter 20 Euro.

Wichtig ist, dass die Versicherung den Rücktransport auch dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll ist, und nicht erst, wenn er absolut notwendig wird. Der BdV empfiehlt den Abschluss eines solchen Tarifs auch für Privatversicherte, da diese nicht immer alle Kosten abdecken.

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Unfallversicherung: Schutz über den Moment hinaus

Was passiert, wenn ein Sturz bleibende Schäden hinterlässt? In solchen Fällen greift eine private Unfallversicherung: Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung, zahlt Übergangsleistungen oder eine Rente. Zudem kann sie auch für Bergungskosten aufkommen, die andere Versicherungen nicht abdecken. Wer diese Leistung einschließen möchte, sollte laut dem Bund der Versicherten (BdV) eine Bergungssumme von mindestens 25.000 Euro wählen.

Der Grund: Wie bei der medizinischen Versorgung richtet sich auch bei Bergungskosten der Leistungsumfang nach den Regelungen im jeweiligen Land, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In Österreich etwa werden Rettungskosten nach Skiunfällen oft gar nicht übernommen. Für einen Hubschraubereinsatz, der laut GDV im Durchschnitt rund 3.500 Euro kostet, müsste man ohne entsprechenden Versicherungsschutz selbst aufkommen. Auch in der Schweiz können bei Heli-Rettungen schnell hohe Zusatzkosten entstehen.

Die private Unfallversicherung greift, wenn Bergungskosten in den Vertrag eingeschlossen sind. Alternativ kann auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, je nach Tarif, diese Kosten abdecken. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass in Deutschland gesetzliche und private Krankenversicherungen zwar die Luftrettung von der Piste übernehmen, wenn schwere Verletzungen vorliegen. Jedoch sind Such- und Rettungsaktionen im freien Gelände, etwa nach Lawinen, in der Regel ausgeschlossen. Hier springt die private Unfallversicherung ein – auch für Privatversicherte eine sinnvolle Ergänzung zur normalen Versicherung.

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Und wie sieht es mit einer Skiversicherung aus?

Laut der Verbraucherzentrale Brandenburg müssen Wintersportler ihre Ausrüstung nicht zusätzlich versichern – unabhängig davon, ob sie diese gekauft oder geliehen haben. Der Verlust von Ski, ob eigenen oder ausgeliehenen, stellt in der Regel keine existenzbedrohende Situation dar und ist oft zu verkraften.

Möglicherweise sind die Ausrüstungsgegenstände sogar schon versichert: Schäden an geliehenen Skiern könnten je nach Vertrag durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein. Wird die eigene Ausrüstung, etwa durch Diebstahl aus dem Skikeller, gestohlen, könnte die Hausratversicherung einspringen, sofern eine besteht. Es lohnt sich, die eigenen Versicherungsunterlagen zu prüfen, um solche Fälle abzuklären.

Mit Material von dpa

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