
23. April 2025, 8:54 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten
Grenzbeamte dürfen bei der Einreise in die USA elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops und Kameras durchsuchen. Was das für Reisende bedeutet und wie sie ihre sensiblen Daten schützen können – ein Überblick von TRAVELBOOK.
Angesichts immer neuer Nachrichten über verweigerte Einreisen und Inhaftierungen deutscher und anderer USA-Reisender überlegt sich wohl so mancher Urlauber, ob eine USA-Reise aktuell sicher ist (TRAVELBOOK berichtete). Ein aktueller Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts wirft jetzt besonders eine Frage auf: Kann ich Smartphone, Laptop und Co. noch bedenkenlos mitnehmen, wenn ich in die USA einreise?
Übersicht
Auswärtiges Amt passt Reisehinweise an
Nachdem sich die Fälle von Einreiseverweigerungen und Inhaftierungen mehrten, hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für die USA aktualisiert. Dort ist zu lesen:
„Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“
Der Abschnitt, der die Frage nach Laptop und Co. bei einer Einreise in die USA aufwirft, folgt anschließend:
„Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.“
Grenzbeamte dürfen also den Zugang zu geschäftlichen wie privaten elektronischen Geräten verlangen und können entsprechend alles sehen, was darauf gespeichert ist. Das beinhaltet sämtliche Apps, Fotos, Nachrichten sowie alle anderen sensiblen Daten, die sich auf den Geräten befinden.
Das ist zwar nicht neu, durften Grenzbeamte auch früher schon Einsicht verlangen. Und auch früher galt das Einreiseprozedere der USA bereits als streng. Angesichts der aufgeheizten Stimmung, vermehrten Kontrollen, zahlreichen Abschiebungen und nicht zuletzt verschiedenen Touristen, die bereits Probleme an den US-Grenzen hatten, verstärkt die Aussicht auf eine Laptop- und Smartphone-Kontrolle jedoch das mulmige Gefühl, das Urlauber bei der Einreise in die USA aktuell spüren. Gerade deshalb, weil die bisherigen Fälle mitunter einen Anschein von unklarer Faktenlage hatten. Nicht nur ein Betroffener berichtete, dass die angegebenen Abschiebe- und Inhaftierungsgründe schlichtweg falsch seien.
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Nicht zuletzt kommen außerdem Datenschutzgründe hinzu, wünschen sich wohl die wenigsten eine Durchsicht all ihrer privaten Nachrichten, Fotos und Co. Gerade dann, wenn die Geräte nicht nur schnell durchgeschaut, sondern vielleicht sogar sämtliche Daten davon kopiert werden.
Das passiert bei der Gerätedurchsuchung
Die US Customs and Border Protection (CBP) beschwichtigt in ihren Hinweisen und erklärt, dass zwar „alle Reisenden, die die US-Grenze überqueren“, der CBP-Kontrolle unterlägen, jedoch nur „in seltenen Fällen“ während der Kontrolle auch „Mobiltelefone, Computer, Kameras oder andere elektronische Geräte eines Reisenden“ durchsucht würden. Das untermauern sie mit einer Zahl: „Im Geschäftsjahr 2024 durchsuchte die CBP von den über 420 Millionen Reisenden, die an den Einreisehäfen abgefertigt wurden, nur die elektronischen Geräte von 47.047 internationalen Reisenden.“ Das sind rund 0,01 Prozent. Die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hält dagegen, dass im Jahr 2015 gerade einmal 8.503 Geräte untersucht worden seien.
Von den untersuchten Geräten im letzten Jahr unterliefen rund 90 Prozent einer einfachen Durchsuchung, heißt es seitens der us-amerikanischen Grenzbehörde. Das bedeutet, dass die Grenzbeamten die Smartphones, Laptops und Co. „manuell und ohne externe Geräte“ durchsucht hätten. In den anderen rund zehn Prozent handelte es sich hingegen um erweiterte Durchsuchungen. Dabei schließt der Grenzbeamte laut CBP externe Geräte an, „um nicht nur auf das Gerät zuzugreifen, sondern auch dessen Inhalte zu überprüfen, zu kopieren und/oder zu analysieren“. Das sei jedoch nur dann zulässig, wenn ein begründeter Verdacht für einen Gesetzesverstoß oder ein nationales Sicherheitsrisiko bestehe.
Gründe für Durchsuchungen
Die Durchsuchungen dienen laut dem CBP unter anderem zur Erkennung und Bekämpfung terroristischer Aktivitäten, Kinderpornografie, Drogen-, Menschen- und Bargeldschmuggel, Menschenhandel, Verstößen gegen Exportkontrollen und geistige Eigentumsrechte sowie Visabetrug. Die Durchsuchung elektronischer Geräte sei häufig „unerlässlich, um die Absichten einer Person bei der Einreise in die USA zu ermitteln“.
Dabei geht es neben der Ermittlung von Straftaten besonders auch um Visabestimmungen. Das zeigt etwa der Fall der beiden deutschen Abiturientinnen, die abgeschoben wurden, weil sie angeblich vorhatten, mit ihren Touristenvisa in den USA zu arbeiten. Das berichtete unter anderem WELT.
Muss man seine Geräte zur Durchsuchung freigeben?
Die NGO Aclu hält die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs für gering. Sie schreibt: „Sie können zwar erklären, dass Sie mit einer solchen Durchsuchung nicht einverstanden sind, aber das wird den Zoll- und Grenzschutz (CBP) wahrscheinlich nicht daran hindern, Ihr Telefon zu beschlagnahmen.“
Laut dem CBP sind Reisende sogar verpflichtet, „ihre elektronischen Geräte und die darauf gespeicherten Informationen in einem Zustand vorzulegen, der eine Überprüfung des Geräts und seines Inhalts ermöglicht“. Das Gerät darf also nicht durch ein Passwort oder andere Verschlüsselungen gesperrt sein. Wer sein Gerät nicht freiwillig entsperrt, muss damit rechnen, dass es von der Einreise ausgeschlossen oder sogar beschlagnahmt wird. Außerdem kann es mit nicht genauer definierten „anderen geeigneten Maßnahmen oder Verfügungen belegt werden“. Zudem müssten Reisende mit „längeren Bearbeitungszeiten“ rechnen. Dabei kann es sich um Stunden, Tage, Wochen und sogar Monate handeln. Zugleich müssen unkooperative Reisende damit rechnen, dass nicht nur ihre Geräte, sondern auch sie selbst nicht einreisen dürfen. Außerdem kann die CBP „Strafverfolgungsmaßnahmen ergreifen“ und Reisende entsprechend inhaftiert werden.
Allerdings darf die CBP nach eigenen Angaben nur auf Informationen zugreifen, „die zum Zeitpunkt der Vorlage auf dem Gerät gespeichert sind“, nicht aber auf externe Quellen wie zum Beispiel eine Cloud.
Was passiert mit den Daten?
Laut der US-Grenzschutzbehörde werden Passwörter und sonstige Zugangsmittel nach der Durchsuchung gelöscht. Die Daten, die das CBP kopiert, bleiben unter Umständen längerfristig gespeichert. Das passiere etwa dann, wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass darin Beweise für Gesetzesverstöße enthalten oder einwanderungsrelevante Themen betroffen seien. Solange nicht weiterhin für laufende Ermittlungen benötigt, löscht das CBP die Daten spätestens nach 15 Jahren.

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Wie können sich Urlauber schützen?
Selbst wer sich sicher ist, dass er sich nichts zu schulden kommen lassen hat und mit seinem Touristenvisa oder ESTA wirklich nur Urlaub in den USA machen möchte, fühlt sich angesichts dieser Aussichten vielleicht nicht allzu wohl. Nicht zuletzt, weil wohl die meisten von uns Daten auf Smartphones, Laptops und Co. gespeichert haben, die schlicht privat sind. Was also tun, wenn man trotz der Aussicht auf eventuelle Gerätedurchsuchungen in die USA reisen will? Verschiedene Datenschützer geben darauf eine Antwort: Aufräumen. Das bedeutet alles vom Laptop, Smartphone und Co. löschen, das nicht für die Augen anderer bestimmt ist.
Die Bürgerrechtsunion ACLU hat eine ganze Liste an Tipps aufgeschrieben, mit denen Urlauber sich schützen können. Darin empfiehlt sie, nur so wenige Geräte und Datenvolumen mitzunehmen, wie unbedingt nötig. Das heißt zum Beispiel ein Reise-Smartphone oder ein Laptop, auf dem keine privaten oder sensiblen Daten gespeichert sind. Es kann auch heißen, nur das Smartphone mitzunehmen und den Laptop zu Hause zu lassen. Andere raten sogar dazu, ein Wegwerftelefon mitzunehmen. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob das nicht erst recht auffällig wirkt, da es vermutlich gar keine Daten enthält.
ACLU rät zudem, sensible Daten und private Fotos in einer verschlüsselten Cloud zu sichern und vom Gerät selbst zu entfernen. Auch mit der Cloud verbundene Apps sollten deaktiviert werden. Wer jedoch sensible Daten auf seinen Geräten habe, solle die Grenzbeamten vor einer Durchsuchung informieren. Laut ACLU schreibt die „CBP-Richtlinie von 2018 zur Gerätedurchsuchung an der Grenze bestimmte Verfahren vor, bevor Grenzbeamte Unterlagen zu Anwalts- und Mandantenbeziehungen oder Arbeitsergebnissen von Anwälten durchsuchen können“. Wer Angst um die Einsicht von Fotos auf seiner Kamera hat, sollte diese sichern, löschen und anschließend die Speicherkarte formatieren.
Die New Yorker NGO rät zudem: „Schalten Sie Ihre Geräte aus. Wenn Sie sie einschalten müssen, stellen Sie sicher, dass sie sich im Flugmodus befinden und WLAN und Bluetooth deaktiviert sind, bevor Sie einen Grenzübergang passieren.“