20. August 2020, 10:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Die Neuinfektionen in Deutschland steigen und die Liste der Risikogebiete wird länger. Alle Urlauber können sich direkt nach der Rückkehr testen lassen, manche müssen automatisch in Quarantäne. Wer aber kontrolliert, ob das auch geschieht?
Zum Ende der Urlaubssaison in zahlreichen Bundesländern nehmen seit Tagen die Corona-Fälle zu. Weil auch in den Urlaubsländern die Zahlen steigen, müssen sich etliche Urlauber nach der Rückkehr testen lassen.
Doch zuletzt war es dabei in Bayern zu Verzögerungen gekommen und auch Tage später konnten einige Getestete nicht ausfindig gemacht werden. Ein Blick auf die Vorschriften und die konkrete Umsetzung:
Betroffene
Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland reist, muss sich auf das Coronavirus testen lassen. Zu den Risikogebieten zählen derzeit etwa große Teile Spaniens, die Türkei, Luxemburg und Ägypten. Mindestens bis das Testergebnis übermittelt ist, müssen die Rückkehrer in Quarantäne. Eine Ausnahme von der Pflicht ist möglich, wenn bei der Einreise ein negativer Test vorliegt. Wer aus einem Land nach Deutschland zurückkehrt, das nicht als Risikogebiet gilt, kann sich innerhalb von 72 Stunden freiwillig testen lassen.
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Umsetzung
Wer mit dem Flugzeug, Zug, Schiff oder Bus nach Deutschland kommt, muss vor der Einreise eine Aussteigekarte ausfüllen. Dort müssen Reisegäste neben Kontaktdaten auch Angaben zu Symptomen und falls vorhanden einem Testergebnis machen. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt, werden diese Karten an die zuständigen Gesundheitsbehörden gegeben. Wer bei der Einreise keine Aussteigerkarte bekommt – etwa wenn jemand mit dem Auto nach Deutschland reist – muss sich eigenständig beim Gesundheitsamt melden. Laut BMG würden grenznah aber auch Stichprobenkontrollen durchgeführt. Wie der Flughafenverband ADV mitteilt, ist es an einigen bayerischen Flughäfen zudem Pflicht, den Test direkt vor Ort durchzuführen.
Liegt neben der Karte noch kein Testergebnis eines Rückkehrers vor, kann das Gesundheitsamt nachfragen, wie Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sagt. Liegt aber weder eine Karte noch ein Testergebnis vor, könne die Behörde das nicht merken. Wer sich aber nicht testen lässt oder falsche Angeben macht, mache sich strafbar, betont Teichert. Das BMG teilt auf Anfrage mit, dass es Aufgabe der Bundesländer ist, zu kontrollieren, dass Menschen sich wirklich beim Gesundheitsamt melden.
Quarantäne
Laut BMG führen die lokalen Gesundheitsbehörden Stichprobenkontrollen zur Überwachung der verpflichtenden häuslichen Quarantäne durch. Zuständig sind also die knapp 400 Gesundheitsämter. Teichert sagt aber, dass die Gesundheitsämter dies nicht in allen Fällen überwachen können. „Wenn Reiserückkehrer bis zum Erhalt ihres negativen Tests in Quarantäne müssen, kann das Gesundheitsamt das nicht kontrollieren.“ Erhalte es aber ein positives Testergebnis zu einem Reiserückkehrer, nehme es umgehend Kontakt auf, ordne eine Fortsetzung der Quarantäne an und ermittele Kontaktpersonen. Diese angeordnete Quarantäne wird auch kontrolliert, wie Teichert sagt.
Testzentren
Neben einem Test beim Hausarzt können sich heimkehrende Urlauber in vielen Bundesländer auch direkt nach der Ankunft testen lassen – etwa an der Autobahn, am Bahnhof, am Busbahnhof oder am Flughafen. Mittlerweile gibt es an 22 deutschen Flughäfen Testzentren, wie eine Sprecherin des ADV sagt.
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Damit es nicht zu Gedränge komme, wurden dem Verein zufolge viele Teststationen außerhalb der Terminals, in nicht ausgelasteten Terminals oder auf dem Vorfeld eingerichtet. In einem ersten Fazit schreibt der ADV, dass Reisenden lange Wartezeiten an den Testzentren erspart geblieben waren. Am Flughafen Stuttgart mussten Rückkehrende laut einem Flughafensprecher teils dennoch bis zu einer Stunde warten. Pro Tag ließen sich dort etwa 1000 Menschen testen.
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Kosten
Innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise können sich Urlauber kostenlos testen lassen – egal ob sie in einem Risikoland waren oder nicht. Der Bund zahlt. „Wird ein Test durch den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder durchgeführt, tragen die Länder einen Teil der Kosten selbst“, schreibt das BMG auf seiner Webseite. Wie viel das die Länder im Einzelnen kostet, gab das Ministerium auf Nachfrage nicht an.