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Sollte es eine Beratungsgebühr im Reisebüro geben?

Reisebüro
Hier lässt sich eine Familie in einem Reisebüro beraten Foto: Getty Images
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TRAVELBOOK Redaktion

4. April 2018, 6:58 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Guter Rat ist teuer – das gilt auch für Reisebüros. Deren Beratungsleistung wird durch Provisionen für verkaufte Reisen finanziert. Wenn aber nur beraten und nicht verkauft wird, stellt sich die Frage: Wer zahlt?

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Immer wieder wird deswegen darüber diskutiert, ob man die Beratung nicht kostenpflichtig machen sollte – zumindest für jene Urlauber, die nach einer Beratung anderswo buchen. Doch bisher sind solche Service-Entgelte sehr selten.

Keine flächendeckende Entscheidung

„Da gibt es sehr unterschiedliche Ansichten“, sagt Andreas Heimann, Geschäftsführer der DER Reisebüros. Und FTI-Chef Ralph Schiller berichtet: „Da wird schon lange, lange drüber diskutiert, ohne dass es einmal flächendeckend entschieden wird.“

Service-Entgelte sind in deutschen Reisebüros nicht völlig unbekannt. Seit 2004, als die Lufthansa und andere große Fluggesellschaften die Provisionen für den Verkauf von Flugtickets strichen, zahlt der Kunde in Reisebüros für Flugscheine üblicherweise einen Aufpreis.

Beim Verkauf von Reisen sind Service-Entgelte oder Beratungsgebühren dagegen bisher nicht üblich. Mit einer Ausnahme: Bei sehr aufwendiger Beratung für maßgeschneiderte Reisen verlangen manche Reisebüros eine Gebühr. „Nicht bei klassischen Pauschalreisen, aber bei sehr umfangreichen Beratungen“, bestätigt Heimann. „Aber bei einer Buchung wird das hinterher wieder verrechnet.“

Ähnlich sieht man das auch bei Tui: Grundsätzlich hält das Unternehmen bei aufwendigen Reisen, für die sehr individuelle und zeitintensive Beratungsleistungen erforderlich sind, eine Beratungsgebühr für sinnvoll und angemessen. Unter der Voraussetzung, dass diese Gebühr vorher für den Kunden transparent gemacht und bei Buchung angerechnet wird.

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Preise sorgfältig vergleichen

Bei den Thomas Cook Reisebüros ist so etwas bis auf Weiteres nicht geplant. Für den Reisenden bedeutet das: Sorgfältiger Preisvergleich zahlt sich aus. Wer sich beispielsweise eine längere Rundreise gemäß eigenen Wünschen von einem Reisebüro ausarbeiten lässt, sollte sich vorher erkundigen, ob und was das kostet. Reisen von der Stange werden normalerweise ohne Service-Entgelte verkauft. Immer lohnend ist der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bei vielen Reisebüros im Netz einsehbar sind. Bei der Flugbuchung wird im Reisebüro normalerweise ein Service-Entgelt verlangt.

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Wer in ein Reisebüro geht, bekommt es rein rechtlich gesehen fast immer mit einem Handelsvertreter zu tun: Das Reisebüro bekommt für den Verkauf einer Reise eine Provision. Und das Reisebüro muss eine Reise zu dem Preis verkaufen, den der Reiseveranstalter festsetzt. Die Folge ist: Service-Entgelte können, wenn überhaupt, nicht als Teil des Reisepreises, sondern nur gesondert erhoben werden – also als Vereinbarung zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro. Und das ist alles andere als einfach.

Denn anders als in Österreich oder der Schweiz, wo Service-Entgelte in Reisebüros seit einigen Jahren schon gang und gäbe sind, herrscht auf dem deutschen Reisemarkt ein besonders harter Wettbewerb. Mehr als 11.000 Reisebüros gibt es in Deutschland. Der Urlauber hat also die Wahl, und Service-Gebühren sind keine gute Werbung. „Es ist eben nicht so, dass der Kunde bereit ist, das heute einfach zu akzeptieren“, sagt Schiller.

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