17. Juli 2020, 5:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Viele Urlauber, die in diesem Jahr wegen Corona auf ihre Flugreise verzichten mussten, planen nun fürs kommende Jahr. Manch einer möchte am liebsten schon jetzt seinen Flug für die nächsten Oster- oder Sommerferien buchen. Doch ist das sinnvoll? Was passiert beispielsweise, wenn die Airline bis dahin pleite ist? Bekommt man das Geld in solch einem Fall zurück? TRAVELBOOK hat dazu Experten befragt.
Viele deutsche Reisende waren in den letzten Jahren bereits von Airline-Pleiten betroffen und mussten um ihr Geld bangen. Nachdem Air Berlin im Jahr 2017 den großen Reigen der Airline-Pleiten eröffnet hatte, folgten 2018 Small Planet Airlines Deutschland und 2019 u. a. Germania und Thomas Cook. Gebuchte Flüge wurden abgesagt, Flugpassagiere kamen nicht mehr zurück nach Hause und strandeten an ihren Urlaubsorten. Die Gefahr, als Fluggast von einer Airline-Insolvenz betroffen zu sein, droht wegen der Corona-Krise nun erst recht. Viele Airlines haben ihre Flugzeuge monatelang komplett am Boden lassen und empfindliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Ob sich die einzelnen Fluggesellschaften von der Krise jemals wieder erholen werden, ist fraglich.
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Risiko bei individuellen Flugbuchungen
Eine individuelle Flugbuchung für das kommende Jahr könnte daher mit erheblichen Risiken verbunden sein. Denn im Falle eines Insolvenzverfahrens „sieht es für Fluggäste ganz schlecht aus, da Endkunden anders als beispielsweise Banken bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht bevorrechtigt sind“, sagt Jan Bartholl, Fachanwalt für Reiserecht in Berlin, auf Nachfrage von TRAVELBOOK. In anderen Worten: Die Fluggäste gehen vermutlich leer aus. Bartholl rät daher bei individuellen Buchungen zur Vorsicht, zumal auch nicht abzusehen sei, wie sich die Lage hinsichtlich der Reisebeschränkungen europa- und weltweit entwickeln wird.
Airline-Insolvenz: Gängige Reiseversicherungen greifen nicht
Auch gängige Reiseversicherungen wie beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung greifen im Falle einer Airline-Insolvenz nicht. „Ein normaler Versicherungsschutz wie die Reiserücktrittsversicherung bietet im Falle einer Pleite der Fluggesellschaft keinerlei Absicherung für Kunden. Man muss also das Risiko in Kauf nehmen“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten (BdV), auf Nachfrage von TRAVELBOOK.
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Tipp: Geld über die Kreditkarten-Bank zurückfordern
Wer einen Flug, der aufgrund einer Airline-Pleite gestrichen wurde, mit seiner Kreditkarte bezahlt hat, hat jedoch unter Umständen die Chance, sein Geld im Rahmen des sogenannten Chargeback-Verfahrens zurückzubekommen. Mit dem Chargeback-Verfahren können Kreditkarteninhaber Zahlungen, für die beispielsweise keine Leistungen erbracht wurden, über die Bank, welche die Kreditkarte ausgegeben hat, zurückfordern. Die Regelungen beim Chargeback-Verfahren können jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich sein.